Netzausbau für Kohlestrom anstatt für Erneuerbare

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Laut einer Vergleichsstudie der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) ist für die weitere Integration von erneuerbaren Energien weiniger Netzausbau nötig, als es der Entwurf des Netzentwicklungsplans 2013 der Übertragungsnetzbetreiber vorsieht. Die im Plan vorgesehene hohe Anzahl neuer Leitungen (4.000 Kilometer bis 2023) sei vor allem der Annahme geschuldet, dass zum Beispiel Braunkohlekraftwerke bis zum Jahr 2023 mit gleicher Auslastung wie heute weiterbetrieben werden – auch trotz des starken Ausbaus erneuerbarer Energien.

Wenn die Energieerzeugung aus Erneuerbaren zunimmt, gleichzeitig die konventionelle Energieerzeugung aber nicht zurückgefahren wird, kommt es zu Netzüberlastungen und einem erhöhtem Bedarf an Stromexporten. Der Strom müsste dann wahrscheinlich zum Teil zu negativen Preisen ins Ausland exportiert werden, erklärt Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien. Dieses Vorgehen wäre „energiewirtschaftlich unnötig und widerspricht eklatant den Klimaschutzzielen.“ Wenn hingegen Kohlekraftwerke in ihrer Leistung zurückgefahren werden, würde dies einerseits dem Klimaschutz Rechnung tragen und andererseits einen großen Teil des Netzausbaus erübrigen. 

Die Annahme der Übertragungsnetzbetreiber, dass Kohlekraftwerke in den kommenden 10 bis 20 Jahren unverändert ausgelastet sein werden, wird allerdings schon heute von der Realität eingeholt. So plant zum Beispiel der Energieversorger EnBW derzeit, vier konventionelle Kraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 668 Megawatt außer Betrieb zu nehmen.

EnBW erklärt dazu: „Insbesondere durch den deutlichen Zubau erneuerbarer Energien stehen zahlreiche fossile Anlagen unter hohem wirtschaftlichem Druck und sind sehr oft nur noch als ‚Grenzkraftwerk‘ in Betrieb. Dies führt zu drastisch sinkenden Erträgen. Insbesondere Gaskraftwerke, aber auch ältere Kohlekraftwerke und ölbefeuerte Anlagen können bei den heutigen Börsenpreisen für Strom ihre Vollkosten nicht mehr decken und damit nicht wirtschaftlich betrieben werden.“ Der zuständige Übertragungsnetzbetreiber soll nun in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur prüfen, wann die Kraftwerksblöcke mit Blick auf die Systemsicherheit abgeschaltet werden können. (Mirco Sieg)

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