Vertreter für Solarworld-Gläubiger gewählt

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Auf der Gläubigerversammlung der Solarworld AG am Montag und Dienstag wurde das Vorgehen zu zwei unterschiedlichen Anleihen (Anleihe 2011/2016 und Anleihe 2010/2017) diskutiert. Zur Anleihe 2011/2016 versammelten sich die Gläubiger am Montag bereits zum zweiten Mal, da das nötige Quorum von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals in erster Instanz nicht erreicht wurde und die Versammlung dadurch nicht beschlussfähig war.
Im gestrigen zweiten Durchgang waren 19,95 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals präsent. Dies reichte zur Beschlussfähigkeit aus, da in der zweiten Gläubigerversammlung rechtlich kein Quorum von 50 Prozent erreicht werden muss, sondern eine einfache Mehrheit der Anwesenden ausreicht. So wurde mit einer Mehrheit von 99,5 Prozent der Anwesenden beschlossen, den Rechtsanwalt Alexander Elsmann aus Düsseldorf zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen, der die Interessen der Anleihegläubiger im derzeitigen Sanierungsprozess bündeln und vertreten soll.
Die Gläubiger der Anleihe 2010/2017 haben sich am Dienstag ebenfalls auf einen gemeinsamen Vertreter geeinigt. Auch hier handelte es sich bereits um die zweite Gläubigerversammlung, so dass die Präsenz von 17,53 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals zur Beschlussfähigkeit ausreichte. Mit einer Zustimmung von rund 99,80 Prozent wurde Frank Günther vom Beratungsunternehmen Günther und Partner als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der Anleihe 2010/2017 gewählt.
Auf der Versammlung sollte zudem über das Restrukturierungkonzept von Solarworld abgestimmt werden. Aus Teilnehmerkreisen wurde bekannt, dass es sich hierbei um einen sogenannten Debt-to-Equity Swap handeln soll. Das bedeutet, die Gläubiger würden auf rund 50 Prozent ihrer Forderungen verzichten und dafür als Entschädigung Aktien des Unternehmens erhalten. Dafür wäre allerdings bei beiden Anleihen zunächst ein Quorum von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals nötig gewesen, das nicht erreicht wurde. Die Entscheidung über das Restrukturierungskonzept wird daher nun wahrscheinlich erst in zweiter Instanz am 5. und 6. August gefällt werden. (Mirco Sieg)

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