Solen schließt Tochtergesellschaft

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Die Solen AG hat ihr Tochterunternehmen, die Solen Energy GmbH, geschlossen. Zur Sanierung der Muttergesellschaft hätten sich Vorstand und Insolvenzverwalter Heinricht Stellmach zu diesem Schritt entschlossen, teilte das Photovoltaik-Unternehmen aus Meppen mit. Zudem sei das Insolvenzverfahren für die Solen Energy eröffnet worden. Auch die Planinsolvenz der Solen AG war Anfang der Woche vom zuständigen Amtsgericht eröffnet worden. Die bisherigen Geschäfte der Solen Energy sollen künftig über die Muttergesellschaft abgewickelt werden, wie es weiter hieß.  „Der Verlust der Arbeitsplätze ist bedauernswert, war aber leider notwendig, um den Gesamtkonzern zu retten“, erklärt Insolvenzverwalter Heinrich Stellmach. Der Vorstand der Solen AG zeigte sich nun aber optimistisch, dass damit die Sanierung des Photovoltaik-Unternehmens gelinge. Derzeit gebe es nur mit dem Geschäft in Deutschland Probleme, hieß es bei dem Systemanbieter weiter. Dies hänge vor allem mit den von der EU-Kommission verhängten Importzöllen auf kristalline Photovoltaik-Produkte aus China zusammen. Die Geschäfte der Tochtergesellschaften – vor allem in Großbritannien, den Niederlanden und den USA – liefen hingegen „äußerst zufriedenstellend“.

Die Solen AG – vormals Payom Solar AG – musste Mitte April beim Amtsgericht Meppen Insolvenz anmelden. Ziel war es dabei, wie das Unternehmen damals mitteilte, alle zur Solen AG gehörende Gesellschaften fortzuführen. Auslöser der Insolvenz war, dass Solen die fälligen Zinsen in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro für eine 2016 fällige Anleihe nicht zahlen konnte. Zwei Versammlungen, auf denen mit den Anleihegläubigern über eine Lösung diskutiert werden sollten, waren mangels Präsenz von Seiten der Gläubiger gescheitert. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hatte Anfang der Woche mitgeteilt, die Interessen der Anleihegläubiger von Solen zu vertreten. Das Amtsgericht hat für den 20. August eine Gläubigerversammlung einberufen. Dort sollen die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter bestellen, der ihre Interesse im Verfahren vertritt. (Sandra Enkhardt)

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