Richtig gefördert

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Wer sich in diesen Tagen entschließt, einen Batteriespeicher zu kaufen, und dafür das Speicherförderprogramm nutzen möchte, muss eine Menge beachten. Zu den technischen Details und dem Ablauf der Prozedur ist bereits vieles veröffentlicht worden. Einige der wichtigsten und ausführlichsten Quellen finden Sie im Info-Kasten zusammengefasst. Etwas verdeckt von der Freude über das neue Marktanreizprogramm haben sich jedoch Fragen ergeben, die bislang nur wenig beachtet wurden.

Wenn ich schon einen Kredit aufnehmen muss, um in den Genuss der Förderung zu kommen, wie kann ich mir dann die guten Zinskonditionen von 1,31 Prozent sichern? Diese Konditionen gelten nur für Kunden mit einer Top-Bonität oder hervorragenden Sicherheiten. Je höher mein Eigenverbrauch durch die Batterie steigt, desto schwächer steht aber die Abtretung der Einspeisevergütung als Ausfallgarantie für die Bank da. Ab welcher Kreditsumme ist es für Banken überhaupt interessant, mein Anliegen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchzustellen? Und zu guter Letzt: Kann ein Batteriespeicher, der ausschließlich dem Eigenverbrauch dient, steuerlich dem Unternehmen zugeordnet werden? Kann man also für einen Batteriespeicher die Vorsteuer zurückverlangen?

Bonität und Sicherheiten

Bislang genügten für Solarkredite bis 50.000 Euro in der Regel ein gesichertes Einkommen und die Abtretung der Einspeisevergütung als Sicherheit. Nun verlangen die Banken womöglich die Eintragung einer Grundschuld, weil bei hohem Direktverbrauch die Einspeiseerlöse fallen, während die Stromkostenersparnis in der Tasche des Betreibers verbleibt. Für Eigenheimbesitzer könnte das die Nutzung des Förderkredites einerseits erschweren, andererseits führen Grundschulden im Rahmen der Preisklassensystematik der KfW zu besseren Finanzierungskonditionen. „Entweder die Photovoltaikanlage wird beim Hausbau im Rahmen der Baufinanzierung gleich mit berücksichtigt oder, und das ist meiner Erfahrung nach öfter der Fall, die Eigentümer kommen nach fünf bis sechs Jahren auf die Idee, in Photovoltaik zu investieren“, sagt Ralf Schulze vom Beratungscenter für erneuerbare Energien der Berliner Volksbank. „Dann ist die Tilgung der Baufinanzierung aber in der Regel noch nicht weit fortgeschritten, und es ist fraglich, wie viel Platz in den Sicherheiten vorhanden ist.“ Die Verwendung eines Bausparkredites ohne zusätzliche Sicherheiten wäre dann eventuell die günstigere Alternative, da auch einige Bausparkassen für Photovoltaik gesonderte Tarife anbieten.Das KfW-Förderprogramm weist bonitätsabhängige Zinssätze von 1,30 Prozent für die kürzeste Laufzeit von fünf Jahren und ein A-Rating bis zu 7,56 Prozent bei einem I-Rating und 20 Jahren Laufzeit aus. Die Zinsen sind bei guter Bonität sehr günstig, weil die KfW am Kapitalmarkt bevorzugt behandelt wird. Sie sollen gleichzeitig den abwickelnden Banken „auskömmliche“ Einnahmen bescheren, die der KfW gegenüber das Ausfallrisiko tragen. Die Bank übernimmt die Einordnung in die jeweilige Preisklasse anhand der KfW-Kriterien und legt als Maßstab die Summe aus Kundenbonität und gestellten Sicherheiten an.

In die Bonitätsbewertung fließen verschiedene Komponenten ein: Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise, Eigenkapitalausstattung, aber auch Faktoren wie Wohnort, Alter oder Familienstand. Eine geringe Bonität kann zu einem gewissen Grad durch Sicherheiten verstärkt werden, doch bringt die Stellung einer Grundschuld hohe Gebühren mit sich. Sie muss notariell beglaubigt werden und erfordert die Eintragung ins Grundbuch. „Dann muss man die Objekte auch noch verwalten“, sagt Georgine Hecklau von der Süd-West-Kreditbank (SWK). Eine Hausverwaltung sei für eine reine Onlinebank aber viel zu aufwendig. Ihre Bank verzichte deshalb auch weiter auf die Eintragung ins Grundbuch. Desto höhere Ansprüche werden dafür an die Bonität gestellt. „Die Sicherheit interessiert ja nur, wenn der Kredit notleidend wird. Und das ist in dem Bereich noch nicht vorgekommen“, so Hecklau.

Die SWK-Bank will ab 1. Juni eine Online-Antragsstrecke für das Speicherförderprogramm anbieten. Damit können Kunden oder ihre Installateure mit wenig Aufwand die Kreditfähigkeit des Projektes überprüfen. Auch Christoph zur Nieden vom Kreditvermittler Creditolo ist überzeugt, dass viele Banken das KfW-Programm auch ohne Abtretung einer Grundschuld anbieten werden. Dann müsse man eben zusätzlich zur Einspeisevergütung auch einer Lohn- und Gehaltsabtretung zustimmen. Sicherheiten für Photovoltaikanlagen würden außerdem regelmäßig nur als zweitrangig im Grundbuch eingetragen. Im Ernstfall wäre das nicht viel wert, sagt er.

Nicht für Kleinkredite

Wie hoch die Kreditsumme sein muss, damit die Banken den Antrag an die KfW durchleiten, wird sich erst in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Denn ist die Summe zu klein und wird sie noch durch den Tilgungszuschuss reduziert, geht die Rechnung für die Banken nicht mehr auf. Bisher gibt es jedoch noch zu wenige Anträge, um eine Aussage machen zu können. Die Verantwortlichen bei der Berliner Volksbank würden die üblichen Investitionskosten von etwa 30.000 Euro durchleiten, vermuten aber aufgrund ihrer Erfahrung, dass andere Berliner Institute erst ab 50.000 Euro einsteigen. Die Berliner Sparkasse zählt das neue KfW-Programm immerhin zum obligatorischen Beratungsangebot, hatte bisher aber noch keinen Fall, ebenso die SWK-Bank. Die Umweltbank beispielsweise leitet den KfW-Kredit nicht durch und finanziert auch sonst keine Batteriespeicher. Die naheliegende Idee, einen Kredit nur in Höhe des zu erwartenden Tilgungszuschusses aufzunehmen, wird wohl kaum eine Bank mitmachen. Es sei auch für den Kunden nicht lohnend, heißt es dann. Schließlich müsse er eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Vorbehalte gegen Vorsteuererstattung

In Sachen Mehrwertsteuer schwebt über den Käufern von Photovoltaikanlagen derzeit ein Damoklesschwert, denn das Bundesfinanzministerium hat sich vorgenommen, bis zum Herbst zu überlegen, ob die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen mit hohem Direktverbrauch (ohne Vergütungsanspruch) geändert werden soll. Gleichzeitig soll eine Entscheidung über Batteriespeicher fallen. Während es zwar immer noch richtig ist, netzgebundene Photovoltaikanlagen, sofern sie noch Teile des erzeugten Stroms einspeisen, dem Unternehmensvermögen zuzuordnen und die Vorsteuer geltend zu machen, hängen Batteriekäufer bis zur Entscheidung in der Luft.

„Das Finanzamt könnte den Steuerpflichtigen auffordern, seinen Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer für den Batteriespeicher nachzuweisen. Dann wäre es gut, wenn er den zwischengespeicherten Strom zumindest zu zehn Prozent unternehmerisch nutzen würde“, erklärt Steuerexperte Rainer Doemen dazu. Eine gewisse Sicherheit böte auch eine verbindliche Zusage des Finanzamtes vor dem Kauf. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar) plädiert für eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Eine Aufteilung der Anlage könnte bei zunehmendem technischem Fortschritt immer schwieriger werden. Außerdem dient der Speicher nach den Förderbedingungen der Netzstabilität, indem er die Stromspitzen kappt und der Betreiber einer Wirkleistungsbegrenzung auf 60 Prozent zustimmt. Sollte das Ministerium entgegen dieser Auffassung entscheiden, könnte das nicht nur Rückforderungen nach sich ziehen, sondern wäre ein erneuter Rückschlag beim Ausbau der dezentralen Energieerzeugung.

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