Photovoltaik-Investitionen weiter attraktiv

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Investoren halten Photovoltaik-Kraftwerke nach wie vor für eine attraktive Geldanlage. Trotz einer stetig sinkenden Einspeisevergütung und heftiger Diskussionen um die Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sei die Investitionsbereitschaft ungebrochen, beobachtet die Beratungsgesellschaft Roever Broenner Susat (RBS) mit Sitz in Berlin. Dem Unternehmen zufolge liegt das nicht nur daran, dass zurzeit alternative Anlagemöglichkeiten mit einem vergleichbaren Verhältnis von Rendite und Sicherheit Mangelware seien. Hauptgrund seien steuerliche Anreize aus dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag, aus Sonderabschreibungen und im Rahmen der Vermögensnachfolge.
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Betrieben, so RBS, bis zu drei Jahre vor der eigentlichen Anschaffung eine Rückstellung in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Photovoltaik-Anlage zu bilden (maximal 200.000 Euro). Durch den Investitionsabzugsbetrag mindert sich der Gewinn des Betriebes im Jahr der Rücklagenbildung – und dadurch auch die Steuerlast.
Im Jahr der Anschaffung der Photovoltaik-Anlage muss die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst werden. Allerdings können, so RBS weiter, unter ähnlichen Voraussetzungen wie für den Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Inbetriebnahme und in vier Folgejahren Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 20 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
Erbschaftrechtliche Vorteile können sich RBS zufolge ergeben, wenn Photovoltaik-Anlagen im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten werden. Denn nach aktuellem Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht lassen sich bei der Übertragung von Betriebsvermögen Steuern sparen, wenn der Beschenkte den Betrieb – also unter anderem die Photovoltaik-Anlage – über fünf Jahre (85 Prozent steuerfrei) beziehungsweise sieben Jahre (100 Prozent steuerfrei) unverändert weiterführt.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung sind ein komplexes Feld. RBS empfiehlt daher Investoren, sich vor der Geldanlage von einem Steuerberater beraten zu lassen. (Petra Hannen)

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