Feierliche Einweihung des Solarwalls Pölling

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In dieser Woche ist der Photovoltaik-Lärmschutzwall im Neumarkter Ortsteil Pölling feierlich eingeweiht worden. Ehrengast war Bayerns Umweltminister Marcel Huber (CSU). Doch der Ärger über die unerwartet miese Solarstromvergütung trübte die Freude über viel Ökoenergie und wenig Bahnlärm für die Anwohner sehr.

Für über vier Millionen Euro hat die Stadt Neumarkt das 1,3-Megawatt-Solarkraftwerk an der Eisenbahnstrecke Nürnberg-Regensburg errichtet. Offenbar gingen Planer wie Investor davon aus: Für die Sonnenenergie vom Wall gebe es genauso viel Geld wie für Solarstrom, der an Wänden produziert wird.

Das jedoch sieht die EEG-Clearingstelle anders. Die ist seit 2007 im Auftrag des Bundesumweltministeriums tätig und erklärt: „Lärmschutzwälle sind keine Lärmschutzwände im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG.“

Da hilft es auch nichts, wenn eine Sprecherin des Bundesbau- und Verkehrsministeriums (BMBVS) meint: Lärmschutzwälle oder –wände seien gleichwertig und Photovoltaik-Anlagen darauf deshalb auch identisch zu vergüten. Bereits 2012 hatte der parlamentarische Staatssekretär des Verkehrsministeriums und Passauer CSU-Bundestagsabgeordnete Andreas Scheuer angemerkt: „Es geht um die Energiewende, nicht um Begrifflichkeiten.“

Aller bauministerieller Beteuerungen zum Trotz: Die Neumarkter müssen wohl im Verlauf der nächsten 20 Jahre mit über einer halben Million Euro weniger Einnahmen rechnen als ursprünglich kalkuliert. Sie lassen es nicht auf Konfrontation um die Vergütung mit der oft eigenwillig agierenden Clearingstelle und dem Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO ankommen. Tennet ist für das Bezahlen der Einspeisevergütung an die Stadt zuständig. 

„Wir akzeptieren, was uns der Bayerische Kommunale Prüfungsverband KPV empfiehlt. Dessen Bausachverständiger schreibt, die Photovoltaik-Anlage ist keine Lärmschutzwand. Denn eine Wand muss in der Höhe ein größeres Maß haben als in der Tiefe“, erklärt Franz Hunner von der Netzgesellschaft der Stadtwerke. 

An ihre Tochtergesellschaft  hatte die Stadt den Prüfauftrag erteilt, die richtige Vergütungshöhe zu ermitteln. Ein Vierteljahr habe das Unternehmen gerechnet. Das Ergebnis: „Basis sind 21,11 Cent pro Kilowattstunde  für Freiflächenanlagen. Davon sind neun Prozent abzuziehen sowie weitere sechs Prozent, zusammen 3,17 Cent je Kilowattstunde“, erwähnt Hunner die Auswirkungen jüngster EEG-Abstriche. „17,94 Cent je Kilowattstunde – das gilt für den Pöllinger Wall.“

Denn ob Bundesbauministerium oder Staatssekretär sich bemüht hätten, ihre Rechtsauffassung gegenüber der oft EEG-Clearingstelle  durchzusetzen, das ist unklar: Auf eine entsprechende Anfrage bekamen wir bislang keine Antwort. 

Bayerns Oberste Baubehörde verweist in-zwischen auf die „Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums für Photovoltaik-Vergütungen: Selbst wenn ein Lärmschutzwall und eine Lärmschutzwand baurechtlich identisch zu bewerten seien, kann es hier förderrechtliche Unterschiede geben.“

Und auch vom bayerischen Umweltministerium war trotz der Teilnahme von Minister Huber an der Feierstunde keine Auskunft zu erhalten. (Heinz Wraneschitz)

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