Wirtschaftsjurist: EU-Entscheidung macht Zölle wahrscheinlicher

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Momentan ermittelt die EU-Kommission wegen möglicher Anti-Dumping- und Anti-Subventionstatbeständen gegen chinesische Hersteller kristalliner Photvoltaik-Produkte. Seit dem 5. März gilt eine Registrierungspflicht für Importe aus China. „Aus politischem Blickwinkel betrachtet wird die Kommission kaum eine zollamtliche Erfassung der Importware anordnen, wenn sich die Verdachtsmomente, die zur Einleitung des Verfahrens geführt haben, bei der bisherigen Untersuchung nicht erhärtet hätten“, sagt Christian Tietje, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Halle im Gespräch mit pv magazine. Er räumte dabei auch mit der Fehlinformation auf, eine rückwirkende Erhebung von Strafzöllen, wie sie die EU-Kommission im Falle der chinesischen Solarimporte in Aussicht gestellt hat,  sei einmalig. „Das ist in der Vergangenheit schon öfter vorgekommen“, sagt der Wirtschaftsjurist weiter.

Tietje macht zudem deutlich, dass das EU-Recht die Möglichkeit enthalte, selbst wenn alle Gründe für ein Dumping sprächen, aus einem „überragenden Unionsinteresse“ heraus gegen die Verhängung von Strafzöllen zu entscheiden, „etwa wenn Arbeitsplätze in Gefahr und erhebliche ökonomische Lasten zu erwarten sind“. Auch dafür gebe es Beispiele. Sorgen, dass durch die Gleichzeitigkeit von Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahren besonders hohe Strafzölle für chinesische Photovoltaik-Hersteller drohten, entschärfte der Jurist. Oft würden in Dumpingverfahren gegen China die Subventionen bereits berücksichtigt. Eine Doppelbestrafung darf es aber laut der Welthandelsorganisation WTO nicht geben. (Oliver Ristau)

Lesen Sie dazu auchdas vollständige Interview mit Wirtschaftsprofessor Christian Tietje. Es ist Bestandteil unseres Spezials zu den drohenden Importzöllen für chinesische Photovoltaik-Hersteller, das sie ab morgen auf unserer Seite finden werden.

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