EU bereitet Registrierungspflicht vor

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Die EU-Kommission wird sehr wahrscheinlich in Kürze eine Registrierungspflicht für chinesische Photovoltaik-Importe beschließen. Sie hat einen entsprechenden Vorschlag an die EU-Mitgliedsstaaten weitergeleitet. Das für Dumpingverfahren zuständige Komitee habe mit großer Mehrheit dem Anliegen zugestimmt, bestätigte der Präsident der Initiative EU ProSun, Milan Nitzschke, auf Anfrage der photovoltaik. Die endgültige Entscheidung liege nun aber bei den Kommissaren in Brüssel.  Anschließend müsse die Registerpflicht noch im offiziellen Journal veröffentlicht werden, ehe sie in Kraft sei. Damit sei voraussichtlich in der ersten Märzwoche zu rechnen. Dann beginne die 90 Tagefrist bis zur Verkündung der vorläufigen Dumpingzölle für chinesische Photovoltaik-Produkte in Europa, sagte Nitzschke weiter. Die Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse des Anti-Dumpingverfahrens und möglicher Strafzölle dauert dann noch einmal sechs Monate. Allerdings können mögliche Anti-Dumpingzölle dann für alle chinesischen Photovoltaik-Importe rückwirkend seit der Einführung der Registrierungspflicht erhoben werden, wie Nitzschke erklärte. Auch müsse das Geld mit Bekanntgabe der vorläufigen Dumpingzölle hintergelegt werden. Die Einnahmen aus den Zöllen würden später unter den EU-Mitgliedsstaaten sowie dem EU-Haushalt verteilt.

Nitzschke wertete es als ein positives Signal, dass eine große Mehrheit der Mitgliedsstaaten den Vorschlag der Kommission mittrage. Er verwies auf die Situation in den USA, wo die Importe vor der Registrierungspflicht zwischen Dezember 2011 und Februar 2012 enorm angestiegen und anschließend komplett eingebrochen seien. Die US-Regierung hatte im vergangenen Jahr Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle von bis zu 250 Prozent auf Einfuhren kristalliner Photovoltaik-Produkte aus China verhängt. Das Handelsministerium und die Internationale Handelskommission haben aber die rückwirkende Geltung der Strafzölle letztendlich wieder aufgehoben.

EU ProSun hatte im vergangenen Jahr in Brüssel zunächst eine Anti-Dumpingverfahren und kurz danach auch ein Anti-Subventionsverfahren gegen die Photovoltaik-Hersteller aus China beantragt. Am Montag fand dazu eine Anhörung bei der EU statt. AFASE hatte bei diesem Termin eine Studie über die Auswirkungen von Strafzöllen für Arbeitsplätze und die Volkswirtschaften der EU-Staaten vorgestellt. Je nach Höhe der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle können demnach in den kommenden drei Jahren bis zu 242.000 Arbeitsplätze in Europa wegfallen. Der volkswirtschaftliche Schaden könnte sich auf bis zu 27,8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2015 belaufen, wie Prognos im Auftrag von AFASE berechnet hat. 

Die EU wollte die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten für eine Registrierungspflicht zunächst nicht bestätigen. Ein Sprecher des EU-Handelskommissars bestätigte aber, dass Antrag offiziell eingegangen sei.  Dies sei üblich bei solchen Verfahren. „Wenn die Kommission entscheidet, die Einfuhren einer Registrierungspflicht zu unterwerfen, wird dies im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden“, sagte der Sprecher weiter. (Sandra Enkhardt)

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