Conto Energia V in Italien in Kraft

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Das neue Conto Energia ist nun in Italien in Kraft. Dabei gibt es zahlreiche Änderungen bei den Bestimmungen für Photovoltaik-Anlagenbetreiber. Vor etwa zwei Wochen hatte die Energiebehörde GSE ein 100-seitiges Dokument mit Ausführungsbestimmungen des Conto Energia V veröffentlicht, wie das Beratungsunternehmen New Energy Projects mitteilte. Demnach müsse mit dem neuen Gesetz ein Antrag auf Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wie bisher innerhalb von 15 Tage nach Inbetriebnahme gestellt werden. Allerdings gibt es eine ausgeweitete Registerpflicht für alle Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwölf Kilowatt Leistung. Die Einschreibung laufe seit dem 20. August und noch bis zum 19. September. Spätestens bis zum 9. Oktober müsse die Rangliste dann durch die GSE veröffentlicht werden, hieß es weiter. Das oberste Kriterium sei bei dem Register das Datum der Inbetriebnahme. Ausnahmeregelungen bei der Registerpflicht gebe es für Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt, wenn für die Installation ein Asbestdach komplett saniert worden sei, sowie für integrierte Anlagen mit innovativen Merkmalen, Anlagen mit Konzentratortechnologie und Systemen, die von der öffentlichen Hand realisiert würden, allerdings bis zu einer Fördergrenze von je 50 Millionen Euro. Alle anderen Anlagen müssten sich in das Register eintragen, für das im ersten Halbjahr 140 Millionen Euro, im darauffolgenden 120 Millionen Euro sowie für alle weiteren je 80 Millionen Euro an Solarförderung zur Verfügung stehen sollen. Allerdings würden ab dem 2. Register alle Photovoltaik-Anlagen auf die Fördersumme angerechnet, die außerhalb des Registers gebaut würden, so berichtet New Energy Projects.

Es dürfte kaum noch Mittel für die Solarförderung im ersten Register-Halbjahr geben. Nach dem offiziellen Zähler der GSE sind bis zum heutigen Tag bereits 6,15 Milliarden Euro für Photovoltaik-Anlagen ausgegeben worden. Das Conto Energia IV war offiziell beim Erreichen der sechs Milliarden Euro ausgelaufen. Doch alle Anlagen, die in der Übergangsfrist noch ans Netz gegangen sind und Anspruch auf eine Vergütung hatten, haben noch die alte Einspeisevergütung erhalten, werden aber auf das Budget des Conto Energia V angerechnet. Dafür hat die italienische Regierung insgesamt 700 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Neben der Senkung der  Einspeisevergütung gibt es auch noch weitere Änderungen mit dem neuen Gesetz. So müssen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen gleich bei der Einschreibung in das Register eine Gebühr an die GSE entrichten. Sie betrage drei Euro pro Kilowatt bei Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung und zwei Euro pro Kilowatt für alle größeren Systeme, berichtet New Energy Projects weiter. Außerdem müssten Photovoltaik-Anlagen binnen zwölf Monaten ans Netz nach ihrer ersten Veröffentlichung im Register, andernfalls entfalle ihr Anspruch auf Vergütung. Bei der Einspeisevergütung entfielen zudem künftig die Einnahmen aus dem Stromverkauf. Dieser Einheitstarif gelte für Photovoltaik-Anlagen bis einem Megawatt. Größere Anlagen erhielten die Differenz  aus dem Einheitstarif und dem für die jeweilige Stunde gültigen Marktpreis. Solarstrom, der nicht ins Netz eingespeist werde, erhalte zudem einen Bonus.

Nach Angaben des TÜV Rheinlands gelten zudem neue Voraussetzungen, die relevant für Modulhersteller, Projektierer und Anlagenbetreiber sind. So müssten generell alle Unterlagen bezüglich der Qualität der Module und deren Herstellern spätestens 15 Tage vor dem geplanten Netzanschluss bei der GSE zur Prüfung eingereicht werden. Der TÜV Rheinland bietet nach eigenen Angaben eine Begleitung an, um entsprechend eine Registrierung und damit eine Einspeisevergütung erhalten zu können. Mit dem Conto Energia V gelten auch neue Regeln für die erhöhte Einspeisevergütung unter dem Label „Made in EU“. Module und Wechselrichter müssten nun vollständig innerhalb der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum gefertigt sein, um die Zulage zu erhalten, teilte der TÜV Rheinland weiter mit. Herkunftsnachweise einzelner Komponenten reichten dagegen nicht mehr aus. (Sandra Enkhardt)

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