Photovoltaik-Kürzungen sollen deutlich nachgebessert werden

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Auf Druck der Bundesländer plant die Bundesregierung nun, bei der EEG-Novelle wohl doch noch erhebliche Änderungen vorzunehmen. Nun soll die Begrenzung der staatlich garantierten Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung auf 90 Prozent wieder aus dem Gesetzentwurf genommen werden, wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtet. Zudem würden die großen Einmalkürzungen der Einspeisetarife zum 1. April zwar kommen, doch es solle neue Übergangsregelungen geben. Es sei vorgesehen, dass Photovoltaik-Anlagen, die bereits vor dem 1. März eine Anschlusszusage des Netzbetreibers hatten, auch nach dem Stichtag noch zu den alten Vergütungssätzen ans Netz gehen können. Auch die Übergangsfrist für große Solarparks soll ausgedehnt werden. Freiflächenanlagen auf Konversionsgebieten können demnach noch bis zum 1. September zu den momentan geltenden Bedingungen realisiert werden. Nach Angaben von Reuters präzisierte die Regierung auch die geplanten monatlichen Degressionsschritte. Einem Regierungspapier zufolge soll die maximale jährliche Degression der Einspeisetarife auf 28 Prozent steigen und am Zubau orientiert bleiben. Abhängig vom Photovoltaik-Zubau im Vorquartal sollen dann monatliche Kürzungen festgelegt werden. Eine Bestätigung von Seiten des Umweltministeriums oder von beteiligten Ländervertretern lag zunächst noch nicht vor. Wenn weitere Details vorliegen, werden wir diese umgehend veröffentlichen.

Viele Bundesländer hatten die von Umwelt- und Wirtschaftsminister vorgelegte EEG-Novelle zur Photovoltaik scharf attackiert und Nachbesserungen gefordert. Darunter sind auch viele unionsgeführte Länder, wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern. Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat dem thüringischen CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Hirte zufolge angekündigt, den Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern anrufen zu wollen. „Das würde bedeuten, dass wir in den kommenden Monaten eine dauerhafte Debatte und völlige Unklarheit haben. Das nützt Niemandem. Jedes Bundesland kämpft richtigerweise auch für bestimmte Branchen“, erklärte Hirte.

Der Bundesrat ist bei der EEG-Novelle zwar nicht zustimmungspflichtig, kann aber einen Vermittlungsausschuss anrufen und damit den Gesetzgebungsprozess erheblich verzögern. Hinzu kommt, dass sich die Länderkammer wohl auch erst im Mai mit der Solarförderung befassen wird, weil kein anderer Zeitplan möglich war. Im Vermittlungsausschuss erzielte Änderungen bei der EEG-Novelle könnten allerdings von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag wieder zunichte gemacht werden. (Sandra Enkhardt)

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