Belectric schließt Verfassungsklage nicht aus

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Die politischen Diskussionen über die drastischen Einschnitte bei der Solarförderung laufen momentan. Eine erste leichte Korrektur der von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und seinem FDP-Wirtschaftskollegen Philipp Rösler vorgelegten Formulierungshilfe hat es nach der ersten Lesung im Bundestag bereits gegeben. So sollen die Kürzungen der Einspeisetarife um bis zu 30 Prozent nicht mehr zum 9. März, sondern zum 1. April wirksam werden. Allerdings betonen gerade die Projektierer großer Solarparks wie Belectric und First Solar immer wieder, dass vor allem die geplanten Regelungen für Freiflächenanlagen zu einer großen Verunsicherung der Investoren geführt haben. So soll es nach einer Übergangsfrist bis zur Jahresmitte keine Förderung mehr für große Photovoltaik-Projekte mit mehr als zehn Megawatt Leistung geben. Diese Solarparks haben allerdings nicht selten Vorlaufzeiten von mehr als einem Jahr, bis der Solarpark endgültig ans Netz angeschlossen werden kann.

Nun droht Belectric mit einer Verfassungsklage gegen die EEG-Novelle. „Wir warten den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens ab“, sagte Martin Zembsch, Geschäftsführer des Projektierers, dem Handelsblatt (Mittwochausgabe). .„Wenn die Einschnitte so kommen wie angekündigt, dann werden wir auf jeden Fall klagen“, so Zembsch weiter. Er betonte, dass auch andere Firmen bereit seien, sich dieser Klage anzuschließen. Die Juristin Anna Leisner-Egensperger habe ein Gutachten für den Gang vor das Bundesverfassungsgericht ausgearbeitet. Demnach kollidiere die geplante EEG-Novelle mit der bestehenden Rechtsprechung, vor allem beim Baurecht, heiß t es im Bericht weiter. Die neuen Photovoltaik-Fördersätze sollen bereits ab dem 1. April gelten und dabei auch bereits genehmigte Projekte umfassen, die bis zum 30. Juni angeschlossen werden. Dies sei verfassungswidrig, da die Unternehmen sich bei Großprojekten dem Baugesetz zufolge an Fristen halten müssten, sagte Zembsch dem „Handelsblatt“. Außerdem reiche die Übergangsfrist bis zur Jahresmitte für Großprojekte nicht aus, da allein für den Erhalt von Baugenehmigungen mindestens sechs Monate vergingen. „Projekte, die in den beiden vergangenen Quartalen begonnen wurden, drohen also zu Verlustgeschäften zu werden“, sagte Zembsch weiter. Nach dem Gutachten von Leisner-Egensperger sei eine Übergangsfrist bis zum Jahresende zwingend geboten, um die Photovoltaik-Projekte umsetzen zu können.

Einheitliche Photovoltaik-Vergütung gefordert

Belectric hatte kurz nach der Ankündigung der drastischen Einschnitte bei der Solarförderung ein eigenes Konzept vorgelegt. Der Projektierer plädiert für die Einführung eines Einheitstarifs von 15 Cent je Kilowattstunde für Solarstrom. Damit ließen sich alle Ziele der Bundesregierung umsetzen, was mit dem gegenwärtigen Vorschlag nicht der Fall sei, sagte Belectric-Geschäftsführer Bernhard Beck bei der Vorstellung. So könnte mit dem Einheitstarif das Marktwachstum der Photovoltaik kontrolliert werden, die EEG-Umlage würde sich deutlich reduzieren und somit die Verbraucher entlasten. Außerdem würden mit dem Modell auch die Netzausbaukosten vermindert und eine Heranführung der Photovoltaik an den Markt, wie sie Röttgen und Rösler mit ihrem Marktintegrationsmodell versuchen, sei ebenfalls gegeben, so Beck weiter. Belectric hat sein Modell einer einheitlichen Photovoltaik-Vergütung bereits von Prognos durchrechnen lassen und die Ergebnisse in einem Gutachten veröffentlicht. (Sandra Enkhardt)

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