Drastische Einschnitte bei Solarförderung

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Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) haben ihre Einigung zur Solarförderung präsentiert. Dabei haben sich die im Vorfeld befürchteten Einschnitte bewahrheitet.

Bereits zum 9. März soll es eine drastische Kürzung der Photovoltaik-Einspeisetarife an. Künftig wird es nur noch drei Anlagenklassen geben. Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung werden eine Vergütung von 19,5 Cent je Kilowattstunden erhalten. Alle anderen Anlageklasse bis 1000 Kilowatt Leistung entfallen. Diese Anlagen erhalten ab dem 9. März noch eine Förderung von 16,5 Cent je Kilowattstunde. Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt Leistung bekommen dann 13,5 Cent je Kilowattstunde, wie die Einigung der Minister vorsieht. Freiflächenanlagen über zehn Megawatt bekommen keine Vergütung mehr. Allerdings gebe es eine Übergangsfrist, sagte Röttgen, die vorsehe, dass Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Megawatt Leistung, die einen Bebauungsplan bis zum 9. März vorweisen könnten, noch bis Ende Juni 2012 realisiert werden können und eine Einspeisevergütung erhalten. Für alle anderen Anlagen komme die Umstellung zum 9. März. Diese "Fallbeil"-Kürzung sei notwendig, um eine erneute Anschlussrallye wie im Dezember 2011 zu verhindern, sagte der Umweltminister.

Zudem sei geplant, ein Marktintegrationsmodell neu in das EEG aufzunehmen.  Es solle Anreize für Eigenverbrauch und Speicher setzen, sagte Röttgen weiter. So sollen künftig nur noch 85 Prozent des Stroms aus Dachanlagen mit einer Einspeisevergütung versehen werden. Bei großen Photovoltaik-Anlagen sind es 90 Prozent. Der restliche Solarstrom soll dann von den Betreibern selbst vermarktet werden. Außerdem sei es aus Sicht von beiden Ministern ein wichtiger Schritt, um die Erneuerbaren näher an den Markt zu bringen. Es würde entsprechende Mechanismen nun etabliert, die nach und nach weiter ausgebaut werden könnten. 

Röttgen betonte, er wolle mit der Neuregelung die "verfehlte Subventionspolitik" seines Vorgängers Sigmar Gabriel (SPD) rückgängig machen. Dies sei seit Beginn seiner Amtszeit sein Ziel gewesen und spiegele sich in den bereits vollzogenen drastischen Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife in den vergangenen Jahren wieder. Trotz der massiven Absenkungen sei bislang der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland nicht abgewürgt worden, so Röttgen weiter. Ziel sei es auch jetzt, die Zukunfttechnologie Photovoltaik weiter auszubauen. Allerdings müsse man auch die Kosten für die Verbraucher im Blick haben. Diese würden mit der EEG-Novelle im Rahmen gehalten.

Ab Mai 2012 wird es monatliche Kürzungen der Einspeisevergütung geben. Sie soll für alle drei neuen Anlagenklassen jeweils 0,15 Cent je Kilowattstunde betragen. Dies bezeichnete Röttgen als "moderate Kürzungen". Auf ein Jahr begrenzt werde es zudem eine "Verordnungsermächtigung" geben, die es dem Bundeswirtschaftsministerium erlauben solle, mit Einvernehmen mit dem Umweltressort bei der Regelung nachzusteuern. Dies könne der Fall sein, wenn der Zubau deutlich über oder unter dem gewünschten Korridor von 2500 bis 3500 Megawatt liegen werde. Dann könnten entweder bei der Vergütung oder der Marktintegration nachgesteuert werden, sagte Röttgen. Letzteres habe für ihn mehr Vorteile als das ebenfalls diskutierte Volllaststundenmodell, da es eben Anreize für Eigenverbrauch und Speicher setze.

Die Dynamik des Photovoltaik-Zubaus ist aus Sicht des Umweltministers durch die "chinesische Dumpingpolitik" ausgelöst worden. Dies stelle eine Problematik dar, die sich teilweise der nationalen Gesetzgebung entziehe. Dennoch wolle Röttgen alles tun, um die deutsche Markt- und Technologieführerschaft zu erhalten und eine Verdrängung deutscher Unternehmen durch chinesische Preispolitik zu verhindern.

Der nun erarbeitete Gesetzentwurf für die EEG-Novelle gehe in der kommenden Woche als Formulierungshilfe ins Kabinett. Von dort wird er dann in den Bundestag weitergeleitet. Anfang März sollen dann die Fraktionen über die EEG-Novelle beraten, so Röttgen weiter. Er gehe von einer zügigen Entscheidung aus. Der Bundesrat ist in diesem Falle nicht zustimmungspflichtig, kann aber einen Vermittlungsausschuss anrufen. (Sandra Enkhardt)

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