Deckelung der Photovoltaik-Einspeisevergütung geplant

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Derzeit laufen die Verhandlungen zur Solarförderung zwischen Bundeswirtschaft- und –umweltministerium auf Hochtouren. Mittlerweile gilt es als relativ wahrscheinlich, dass die unterjährige Kürzung der Photovoltaik-Einspeisetarife vorgezogen werden könnte und danach eine monatliche Degression im niedrigen Prozentbereich eingeführt wird, um Jahresendrallyes wie im Dezember 2011 zu verhindern. Seit einigen Tagen verdichten sich nun aber auch Erkenntnisse, dass die Bundesregierung zusätzlich auch eine Deckelung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen einführen will. Die Begrenzung könnte laut Verhandlungskreisen auf den jährlichen Ertrag pro installierter Kilowattpeak-Leistung bei maximal 900 Kilowattstunden eingeführt werden. Eine durchschnittliche Photovoltaik-Anlage produziert in Deutschland an guten Standorten bis zu 1150 Kilowattstunde pro Kilowattpeak im Jahr. Die Solarstrommenge, die über die Begrenzung hinaus produziert wird, sollen Anlagenbetreiber dann selbst vermarkten können.

Dieser neue Vorschlag für die Solarförderung soll aus dem Bundesumweltministerium stammen. Die Ministerien selbst wollen sich auf Nachfrage zum Stand der Gespräche nicht äußern. Es heißt übereinstimmend nur, derzeit werde mit Hochdruck auf allen Ebenen verhandelt. Es stehe demnächst noch ein Gespräch der Minister Norbert Röttgen (CDU) und Philipp Rösler (FDP) an. Bis spätestens Ende Februar soll dann ein Vorschlag zur Photovoltaik auf dem Tisch liegen. Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) heißt es dazu, dass ein derartiger Vorschlag nicht bekannt sei und auf „klare Ablehnung“ stoßen würde. „Eine sichere Vermarktungsmöglichkeit von Reststrommengen dürfte sich zum jetzigen Zeitpunkt für die Photovoltaik kaum darstellen lassen. Die Strombörse wird auch in Zukunft den Wert des Solarstroms voraussichtlich nicht abbilden können. Markt- und Managementprämie sind in der jetzigen Form zudem voraussichtlich politisch nicht zu halten, da sie erhebliche Mitnahmeeffekte produzieren und den Verbraucher nicht entlasten“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Die nun kursierende Regelung birgt viele Fallstricke und Unwägbarkeiten für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Es dürfte schwierig für die Betreiber kleinerer und mittlerer Anlagen sein, die restliche Solarstrommenge zu vermarkten. Außerdem wären somit die Einnahmen aus den Erträgen nicht mehr planbar, was wiederum auch die Finanzierung der Anlagen erschweren dürfte. Ein weiterer Faktor wäre, dann die Bundesregierung mit dieser Neuregelung dem bisherigen Verständnis des EEG entgegenstrebt und nicht länger Anreize für die Verbesserung von Effizienz und Qualität bei Modulen und Wechselrichtern setzt. Vielmehr befördert eine solche Neuregelung, den Einsatz von billigen Modulen und Wechselrichtern, die wahrscheinlich vornehmlich aus Asien kommen dürften. Außerdem macht eine solche Regelung künftig eine gute Planung und Wartungvon Photovoltaik-Anlagen unattraktiv. Davon wiederum wären vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland betroffen, denen zahlreiche Aufträge damit wegbrechen würden.

Die von Wirtschaftsminister Rösler immer wieder ins Spiel gebrachten 33,3 Gigawatt Photovoltaik-Zubau bis 2020 gehen nicht auf das Energiekonzept der Bundesregierung, sondern nur auf ein mögliches Szenario, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Die einzig  verbindliche Zahl für den Zubau der Photovoltaik in Deutschland basiere auf dem Nationalen Aktionsplan. Darin hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission in Brüssel angegeben, dass sie eine installierte Leistung von 51,75 Gigawatt in Deutschland bis 2020 erwartet. (Sandra Enkhardt)

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