Rösler begründet Solarausstiegsgesetz

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Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat ein sogenanntesSolarausstiegsgesetz erarbeitet. Hintergrund dafür ist, dass sein Ministerium den „atmenden Deckel“ bei der Solarförderung für gescheitert hält sowie bis 2020 maximal 33.300 Megawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland installiert sein sollten, wie aus dem Entwurf zur Gesetzesbegründung vom 12. Januar hervorgeht, der der photovoltaik vorliegt. Zunächst einmal betont das Wirtschaftsministerium, dass es zur Begrenzung der Kosten für die EEG-Umlage auf einen Kapazität von maximal 33.300 Megawatt Photovoltaik-Leistung bis 2020 kommen will, auf die sich die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept im Herbst 2010 auch geeinigt habe. „Dieser Wert ist geeignet, die Kosten der EEG-Förderung für PV-Anlagen zu begrenzen und zugleich, im Zusammenwirken mit der internationalen Entwicklung, einen ausreichenden weiteren Anreiz zur technologischen Entwicklung und Beitrag zur Stützung der Solarindustrie zu gewährleisten“, heißt es in der Begründung. Allerdings bleibt unerwähnt, dass dieses Ziel im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Atomausstieg der Bundesregierung stand und auch dem nach Brüssel gemeldeten Ziel im Nationalen Ausbauplan von knapp 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung bis 2020 widerspricht. Auf Nachfrage, welches Ziel eine höhere Bedeutung habe, wollte sich das Wirtschaftsministerium nicht äußern.

„Darüber hinaus muss ein Steuerungsmechanismus gefunden werden, der besser als der ‚atmende Deckel‘ des bisherigen §20a geeignet ist, die gewünschte Mengenbegrenzung sicherzustellen. Im bisherigen System wurde der angestrebte Mengenkorridor von 2.500 bis 3.500 MW PV-Anlagenzubau pro Jahr im Jahr 2010 mit 7.400 MW und im Jahr 2011 mit geschätzten 7.500 MW trotz erheblicher Vergütungsabsenkungen weit übertroffen. Als problematisch erweist sich im bisherigen System die gesetzliche Vorgabe fester Degressionsschritte“, heißt es in der vorliegenden Begründung weiter. Der Mechanismus des „atmenden Deckels“ war von Bundesumweltminister Norbert Röttgen entwickelt worden. Er sieht eine zubauabhängige Kürzung der Einspeisetarife vor, die derzeit jährlich bis zu 24 Prozent betragen kann. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums habe dies bisher aber nicht dazu geführt, dass der Zubau bei der Photovoltaik in den politisch gewünschten Zielkorridor von 2500 bis 3500 Megawatt pro Jahr gelenkt worden sei. Darüber hinaus sei auch die Kostenentwicklung nicht hinreichend bei der Degression berücksichtigt worden. 

Kommt nun der „würgende Deckel“?

„Demgegenüber sieht das neue Anpassungsmodell einen Selbststeuerungsmechanismus vor, die allein auf dem beobachteten Zubau von PV-Anlagen beruht und zu einer automatischen Nachsteuerung führt“, wirbt Rösler für seinen Vorschlag. Es sei eine Weiterentwicklung des „atmenden Deckels“. „Zum einen wird die Zielmenge des PV-Anlagenzubaus angesichts der damit verbundenen Belastungen gesenkt, zum anderen wird ein neuer Mechanismus zur Mengensteuerung des PV-Anlagenzubaus eingeführt, der in Abhängigkeit von dem beobachteten Zubau von PV-Anlagen zu einer automatischen Anpassung der Vergütungssätze ohne gesetzliche Festlegung bestimmter Degressionsschritte führt“, heißt es in der Begründung weiter. Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell hat eine Neuregelung der Solarförderung in ähnlicher Form bereits zum Jahreswechsel kommen sehen. Aus seiner Sicht würde damit ein „System des würgenden Deckels“ geschaffen.

Im Einzelnen will das Wirtschaftsministerium zunächst eine große Einmalsenkung der Photovoltaik-Einspeisetarife vornehmen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Anschließend wird alles dem Zielwert 33.300 Megawatt Photovoltaik-Zubau bis 2020 untergeordnet, da nur dieser geeignet sei, um die Kosten bei der EEG-Umlage zu begrenzen. Angesichts der bereits installierten 25 Gigawatt bis Ende vergangenen Jahres blieben dann noch 900 bis 1000 Megawatt Photovoltaik-Leistung die in den kommenden Jahren. Allerdings gehe das Ministerium für die Berechnung der Degression für die Einspeisetarife von einem jährlichen Mindestzubau von einem Gigawatt aus. „Damit liegt der Sollzubau wieder in dem vom EEG 2009 ursprünglich vorgesehenen Zielkorridor von 1.000 bis 1.500 MW jährlich“, heißt es weiter. Dies ist aber eben ein klarer Rückschritt zu dem Photovoltaik-Zielkorridor zwischen 2500 und 3500 Megawatt jährlich, der im August 2010 ins EEG aufgenommen wurde. Das Wirtschaftsministerium hält die Absenkung des Zielwertes aber für unvermeidbar, um „weitere Steigerung der EEG-bedingten Belastungen auf ein sozialverträgliches und wirtschaftlich vertretbares Maß“ zu begrenzen.

Konzept der Mengensteuerung

Die Abweichung zwischen dem Soll- und dem Ist-Zubau wird künftig „die zentrale Einflussgröße für die Vergütungsanpassung“ sein. Der neue Mechanismus zur Anpassung der Einspeisetarife verfolgt „ein neues Konzept zur Mengensteuerung des PV-Anlagenzubaus“, wie das Bundeswirtschaftsministerium erläutert. „Dieses führt in Abhängigkeit von dem beobachteten Zubau von PV-Anlagen zu einer automatischen Anpassung der Vergütungssätze ohne gesetzlich festgelegte Degressionsschritte. Der Verzicht auf gesetzlich festgelegte Degressionsschritte senkt die Fehleranfälligkeit der Mengensteuerung, da eine Abschätzung der Kostenentwicklung für die Errichtung von PV-Anlagen für die Anpassung nicht mehr erforderlich ist.“  Damit entfalle dann auch die Notwendigkeit, immer wieder von Seiten der Politik nachsteuern zu müssen, weil sich die Kürzungen bei der Solarförderung als nicht ausreichend erwiesen haben, heißt es als Seitenhieb auf den von Röttgen entwickelten „atmenden Deckel“. Generell solle an jährlich zwei Kürzungsschritten – zum 1. März und zum 1.September – festgehalten werden, wie es weiter heißt.

„Dem neuen Anpassungsmechanismus liegt ein ökonomischer Regelkreis zu Grunde. Die Festlegung der Vergütung für die nächste Vergütungsperiode ergibt sich aus der Vergütung für die vorhergehende Periode unter Berücksichtigung der Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zubau. Hierbei werden sowohl die Abweichung vom Zubauziel in der vorhergehenden Periode als auch die kumulierten Abweichungen in sämtlichen bislang abgelaufenen Vergütungsperioden berücksichtigt. Damit führt eine wiederholte Überschreitung des Zubauziels zu einer verschärften Degression der Vergütung. Umgekehrt kann eine Unterschreitung des Zubauziels zu einer Erhöhung der Vergütung führen“, schreibt das Ministerium in der Gesetzesbegründung. Dieser Mechanismus solle ab der Neuregelung bis Ablauf der letzten Vergütungsperiode des Jahres 2020 am 28. Februar 2021“ gelten. Nicht klar geht aus dem Papier des Wirtschaftsministeriums aber hervor, was geschieht, wenn ein Photovoltaik-Zubau von 33.300 Megawatt bereits vor dem Jahr 2020 erreicht wird. (Sandra Enkhardt)

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