Module werden Elektroschrott

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Jetzt ist es klar: Auch die Photovoltaik wird in die Europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, kurz Elektroschrott-Richtlinie genannt, aufgenommen. Damit verpflichtet die Europäische Union die Solarbranche zum Aufbau eines Entsorgungssystems für alte Module. Lange hatten die Hersteller noch versucht, diese Auflage durch eine Selbstverpflichtung zu umgehen – womit sie am Ende scheiterten.

Der Weg war schon in der bisherigen Richtlinie mit dem Kürzel 2002/96/EG als Option angedeutet. Darin war bereits festgeschrieben, dass eines Tages auch „photovoltaische Erzeugnisse, das heißt Solarpaneele“ unter diese Richtlinie fallen könnten. „Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“ hieß der Absatz.

Seit Dezember 2008 arbeitete die Europäische Kommission an einer Novelle dersogenannten WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive). Und so sollen künftig grundsätzlich für die Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten strengere Standards gelten. „Für die Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit Europas ist es entscheidend, dass wir möglichst viel der wertvollen und teueren Rohstoffe wiederverwerten, anstatt sie teuer etwa in China einzukaufen“, sagt der CDU-Parlamentarier und WEEE-Berichterstatter Karl-Heinz Florenz.

Photovoltaik macht Schrott

Lange war offen, ob im Zuge der Novelle auch die Photovoltaik aufgenommen wird. Zwar sind die anfallenden Mengen bisher noch gering, doch das wird sich etwa ab dem Jahr 2025 ändern. Im Jahr 2050 wird die anfallende Menge bei 25 Jahren Lebenszeit bei schätzungsweise9,5 Millionen Tonnen Modulschrott liegen. Die größten Probleme, so heißt es vonseiten der EU, seien bei ungenügender Entsorgung das Austreten von Blei und Cadmium sowie der Verlust von Rohstoffen wie Glas und Alu-minium, aber auch von seltenen Substanzen wie Silber, Indium, Gallium und Germanium.

Also musste eine Lösung her für den Umgang mit Altmodulen. Das Europäische Parlament hatte sich lange mit einer gesetzlichen Lösung zurückgehalten, denn die Branche sollte die Chance haben, in Eigenregie ein System aufzubauen. Am Ende erwiesen sich die Bemühungen, die vom Netzwerk PV Cycle koordiniert wurden, aber als zu dürftig: Nicht einmal eine Sammelquote wurde festgelegt, und die Unternehmen konnten sich von ihren Zusagen auch jederzeit wieder lossagen. „Die Vereinbarung warso schlecht, dass das Parlament gesagt hat: So nicht!“, heißt es im Büro des Abgeordneten Florenz. Nun hat sich das Parlament mit dem Ministerrat auf eine Entsorgungspflicht geeinigt.

Was aus Sicht des Umweltschutzes und der Ressourcen-Effizienz sinnvoll ist, ist für PV Cycle eine klare Niederlage. Denn es war immer Ziel der Organisation, die Aufnahme der Photovoltaik in die Richtlinie zu verhindern. Im November 2009 hatte sie zusammen mit der European Photovoltaic Industry Association (EPIA) noch in einer Stellungnahme von „negativen Auswirkungen“ gesprochen, die eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie für die Photovoltaikindustrie in Europa haben werde. Die Einhaltung der Regelung durch die unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten werde zu „unverhältnismäßigen Kosten“ führen und die „Anstrengungen der Solarindustrie gefährden, wettbewerbsfähig zu werden“.

Zukunft von PV Cycle

Gleichwohl will sich der internationale Verband jetzt nicht als Verlierer sehen: Die neue Richtlinie sei „eine klare Anerkennung der Expertise, die wir gewonnen haben“, sagt PV-Cycle-Geschäftsführer Jan Clyncke. Denn der Verband könne nun unter dem Regime der WEEE-Direktive weiterarbeiten und für seine Mitglieder ein gesetzeskonformes Entsorgungssystem aufbauen.

Wie das genau gehen soll, ist aber noch nicht klar, nachdem im vergangenen Jahr die Firma Solarworld, die als einzige bisher eine funktionierende Pilotanlage zum Recycling kristalliner Siliziummodule vorweisen kann, aus dem Verband ausgetreten ist und auf eigene Faust voran geht (siehe photovoltaik 11/2011, Seite 20).Aber die gesetzliche Regelung dürfte nun die Kreativität der Hersteller und Entsorger beflügeln. Denn nach der neuen Richtlinie, die vier Jahre nach ihrer Verabschiedung greift (also im Jahr 2016), müssen in allen Ländern 45 Prozent der Produkte (nach Gewicht bemessen), die drei Jahre zuvor verkauft wurden, recycelt werden. Weitere drei Jahre später muss die Quote auf 65 Prozent steigen. Diese Quoten sind allerdings für alle Elektrogeräte in der Summe definiert, eine spezielle Quote für Photovoltaikmodule gibt es nicht.

Zugleich aber hat die EU-Kommission die Aufgabe, bis 2015 zu prüfen, ob eineseparate Quote für einzelne Produkte sinnvoll ist. Der Branchenverband PV Cycle hat die Politik bereits aufgefordert, der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer individuellen Quote für Solarmodule zuzustimmen. Diese solle sich dann an der Menge an Photovoltaikmodulen orientieren, die zur Entsorgung anstehen, sagt Reinhold Buttgereit, Generalsekretär der EPIA – und nicht an der deutlich größeren Menge der jährlichen Installation.

Eigene Quote für Photovoltaik

Und noch einen Grund für eine eigene Quote nennt PV Cycle: „Dies würde eine separate Sammlung dieses Produktes fördern.“ Das sei sinnvoll, weil sich Zusammensetzung und Recycling-Technik der Photovoltaik von denen anderer elektrischer und elektronischer Geräte, wie Fernseher und Radios, grundlegend unterscheide.

Wie die Sammlung zu erfolgen hat, kann nun jedes EU-Land für sich entscheiden. So könnte der Handwerksbetrieb die Module nach der Deinstallation beispielsweise bei eingerichteten Sammelstellen abgeben. Dies könnten Entsorgungsfachbetriebe sein, die von den Herstellern mit der Annahme und dem Recycling beauftragt wurden. Es können aber auch kommunale Stellen (Recyclinghöfe) oder die Händler sein. Entscheidend ist nur, dass die Verbraucher die Altmodule kostenlos bei einer Sammelstelle abgeben können.

Die Finanzierung der Entsorgung muss auch auf lange Sicht durch die Hersteller gesichert sein. Diese müssen daher eine Garantie liefern, die insolvenzfest ist.Eine solche Garantie kann zum Beispiel eine Bankbürgschaft sein oder auch eine Einlage auf einem Treuhandkonto. Die Hersteller müssen ihre Produkte dafür bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren und erhalten dann eine EAR-Nummer, die sie auf den Modulen anbringen müssen.

EU-Richtlinie umsetzen

Die Stiftung EAR wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz ElektroG genannt) betraut. Sie koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte. Das ElektroG setzt die europäische Elektroschrott-Richtlinie in deutsches Recht um und dürfte daher auch in Zukunft für die Entsorgung der Photovoltaikkomponenten zuständig sein.

Die Hersteller werden schließlich entsprechend ihrem Marktanteil auch Altmodule zurücknehmen müssen. Diese erhalten sie von den Sammelstellen zugewiesen. Jeder Hersteller kann das Recycling dann mit eigenen Partnern selbst organisieren, was den Wettbewerb unter den Wiederverwertern beflügeln soll. Die kostenlose Rücknahmepflicht betrifft übrigens stets auch die Altgeräte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verkauft wurden – also alle Solarmodule, wie alt sie auch immer sein mögen. Das sind dann sogenannte Alt-Altgeräte im Gegensatz zu den Neu-Altgeräten, die erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes verkauft wurden.

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