Neue Betreiber gesucht

Teilen

„Wenn ich eine Photovoltaikanlage baue, dann möchte ich nicht bis zum Sanktnimmerleinstag warten, bis ich vom Netzbetreiber meinen Zweirichtungszähler bekomme“, sagt David Muggli, Vorstand des Installationsunternehmens Priogo. Mehrfach sei es bereits vorgekommen, dass sich eine Inbetriebnahme verzögert habe, weil der entsprechende Zähler nicht rechtzeitig geliefert und installiert worden sei. „Wenn wir mit der Inbetriebnahme einen Termin einhalten müssen, zum Beispiel weil die nächste Absenkung der Einspeisevergütung ansteht, und dann der Zähler nicht rechtzeitig ankommt, dann ist das sehr ärgerlich.“ Dann müsse man einen Glühlampentest durchführen. Das verunsichere aber den Kunden und bedeutet für Muggli eine zusätzliche Anfahrt.

Um derartige Störfaktoren schon während der Planung auszuschließen, versucht Muggli nun, einen Anbieter zufinden, der einen Zweirichtungszähler zuverlässig innerhalb einer Woche liefern und installieren kann. Und das am besten bundesweit. Sein Wunsch ist es, mit nur einer Firma zu arbeiten. Mit einem zuverlässigen Anbieter kann man einfach besser planen als mit vielen und zum Teil unzuverlässigen Netzbetreibern, meint er. Und die Liberalisierung des Messwesens sollte das ja theoretisch möglich machen.

Muggli bezieht sich damit auf die Novellierungen des Energiewirtschaftsgesetzes in den Jahren 2005 und 2008. Damit hat der Gesetzgeber das Messwesen auch für Drittanbieter geöffnet. Das bedeutet, dass seither nicht mehr nur Netzbetreiber Bezugs- und Zweirichtungszähler installieren und betreiben dürfen, sondern auch private Installationsunternehmen. Dies sollte die bisherige Monopolstellung der Netzbetreiber aufbrechen und für mehr Wettbewerb beiService und Preisgestaltung sorgen. Mit einem entsprechenden Geschäftsmodell könnten sich dann auch die sonst üblichen Lieferzeiten verkürzen. Um Messstellen installieren und betreiben zu dürfen, müssen Drittanbieter allerdings einige Voraussetzungen erfüllen.

Anforderungen an Dritte

Zunächst muss ein Installateur nachweisen, dass er die nötigen Fachkenntnisse besitzt und Arbeiten unter Spannung verrichten darf. Außerdem muss er in das Installateursverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. „Dafür muss man einen Meister oder eine Ingenieurausbildung haben“, sagt Peter Georg, zuständig für Vertrieb und Kundenservice bei der Deutschen Zählergesellschaft DZG. „Ein Elektriker muss diese Dinge aber sowieso alle erfüllen, da er sonst gar nicht arbeiten kann.“ Möchte der Installateur in einem anderen Netzgebiet tätigwerden, muss er sich dafür nicht zusätzlich in das Installateursverzeichnis des neuen Netzbetreibers eintragen lassen. „Wenn ein Installateur schon bei einem Stadtwerk beziehungsweise Netzbetreiber zugelassen ist, dann erkennen das erfreulicherweise auch alle anderen Netzbetreiber an“, sagt Georg.

Eine weitere Voraussetzung ist da schon problematischer. Um Messstellen betreiben zu dürfen, müssen Installateur und Netzbetreiber einen sogenannten Messstellenrahmenvertrag abschließen. „So einen Vertrag abzuschließen ist eigentlich relativ simpel. Dafür hat die Bundesnetzagentur einen standardisierten Messstellenrahmenvertrag vorgegeben“, sagt Georg. „Den kann man sich im Internet herunterladen und zusammen mit einem Nachweis seiner Fachkenntnisse beim Netzbetreiber einreichen.“ Der Netzbetreiber kann die Zulassung dann auch nicht verweigern. Das Problem ist aber, dass der Messstellenrahmenvertrag mit jedem einzelnen Netzbetreiber neu abgeschlossen werden muss. Möchte ein Unternehmen also tatsächlich bundesweit Messstellen installieren und betreiben, müsste es mit etwa 900 Verteilnetzbetreibern in Deutschland Verträge abschließen. Das ist allerdings für die meisten Installateure in der Praxis nur schwer zu realisieren.

Rechte und Pflichten

In der Regel beschränken sich Installateure also auf ein Gebiet. Erfüllt ein Installateur alle nötigen Voraussetzungen, darf er dort Zähler installieren und betreiben. Damit kommen allerdingseine ganze Menge Pflichten auf ihn zu. Zunächst muss er darauf achten, dass die installierten Zähler ihre Messauf-gabe auch erfüllen können, das heißt Art, Anzahl und Größe der jeweiligen Messeinrichtung müssen stimmen. Nach dem korrekten Einbau muss die Messstelle außerdem regelmäßig unter Berücksichtigung des geltenden Eichrechts gewartet werden. Zähler müssen alle acht Jahre geeicht werden. Dazu kommen die Störungsbeseitigung, wenn ein Zähler mal kaputtgehen sollte, sowie die Messstellenverwaltung.

Beim Ablesen der Messwerte und deren Übermittlung an den Netzbetreiber muss ein Installateur ebenfalls einiges beachten. Die Messwerte müssen zum Beispiel plausibilisiert werden. Das bedeutet unter anderem, die Daten müssen vollständig sein und eventuell fehlende Werte plausibel ergänzt werden. Außerdem müssen alle Daten archiviert und an alle berechtigten Dritten weitergegeben werden. Eine detailliertere Auflistung der zu erfüllenden Aufgaben findet sich in der VDE-Anwendungsregel AR-N 4400.

Wirtschaftlichkeit

Insgesamt ist der Aufwand also recht hoch. Ob es sich für einen Installateursbetrieb lohnt, als Drittanbieter aufzutreten und Messstellen zu betreiben, steht deshalb auf einem anderen Blatt. „Mit der Liberalisierung des Messwesens hat sich natürlich eine Menge auf dem Markt getan. Aber nicht im Privatkundensegment“, sagt Georg von der Deutschen Zählergesellschaft. Sein Unternehmen übernimmt im Auftrag von Drittanbietern die Installation und den Betrieb von Stromzählern auch bundesweit. „Unsere Kunden sind aber alle ausschließlich im Industrie- oder RLM-Segment aktiv.“ RLM steht für Registrierende Lastgangmessung. Diese wird erst ab einer Grenze von 100.000 Kilowattstunden durchgeführt. Privatkunden bewegen sich aber in der Regel im Standardlastprofil-Bereich (SPL) unterhalb von 100.000 Kilowattstunden.

Bei RLM ist das Messgerät um das Zehnfache teurer, und auch der Aufwand für den Messstellenbetrieb ist wesentlich größer. „Wenn eine Anlage 100.000 Kilowattstunden oder mehr erzeugt, verdient der Betreiber damit aber auch mehr Geld. Aus diesen Gründen ist es sicherlich auch berechtigt, einen höheren Preis für den Messstellenbetrieb zu verlangen“, sagtGeorg. „Daher rechnet sich unsere Aktivität in diesem Bereich auch. Im Privatkundenbereich ist der Messstellenbetrieb für uns allerdings wirtschaftlich nicht machbar. Da können wir mit den Preisen der Netzbetreiber vor Ort nicht mithalten.“ Der hauptsächliche Grund dafür ist nach Georgs Einschätzung, dass die Anfahrtswege für sein in Oranienburg ansässiges Unternehmen zu weit sind. „Wenn ein Zähler am Bodensee nicht mehr funktioniert und wir müssen dann von Oranienburg dorthin fahren und den Zähler wieder in Betrieb setzen, dann kostet das 500 Euro. Das ist der Kunde natürlich nicht bereit zu zahlen. Ich rate dem Kunden dann immer, dass er auf einen Anbieter vor Ort zurückgreifen sollte.“ Georg kann sich allerdings vorstellen, dass ein Installateur vor Ort den Preis eines lokalen Stadtwerks unterbieten kann. „Das ist echt eine Chance für die lokalen Elektriker, weil sie eventuell eine etwas schlankere Struktur haben als so ein Stadtwerk. Sie haben aber die gleichen positiven Voraussetzungen. Sie sind vor Ort und wohnen da und können mit etwas Werbung viele Photovoltaikanlagenbetreiber zusammenbekommen. Dann kann das für lokale Unternehmen ein lohnendes Geschäft sein.“ Unter acht befragten Installateursbetrieben für Photovoltaikanlagen war allerdings keiner, der bereits einen Messstellenrahmenvertrag mit einem Netzbetreiber unterschrieben hatte. „Bei uns in der Region kann man den Einbau und Betrieb eines Zählers selbst nicht günstiger machen, als es der Netzbetreiber kann“, ist zum Beispiel die Einschätzung von Andreas Fladung, Geschäftsführer von Fladung Solartechnik aus Aachen.

Für David Muggli vom Installateursbetrieb Priogo wird es also wahrscheinlich schwer werden, einen Drittanbieter zu finden, der seinen Service auch für Privatkunden bundesweit anbietet. Möglich wäre allerdings, auf mehrere Anbieter zurückzugreifen, die jeweils nicht nur in einem Netzgebiet aktiv sind, sondern eine Zulassung für zumindest ein paar Netzgebiete haben. Dann muss er nicht mehr in jedem Netzgebiet mit einem anderen Partner zusammenarbeiten und wenn er den richtigen Anbieter findet, besteht außerdem die Chance, dass er in Zukunft nicht mehr über einen Monat auf den von ihm benötigten Zähler warten muss.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.