Aktionäre verklagen Jinko Solar

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Aktionäre der Jinko Solar Holding Company, Ltd. haben eine Sammelklage am US-Bezirksgericht im Süden New Yorks gegen das chinesische Photovoltaik-Unternehmen eingereicht. Dies sei möglich, weil der Hersteller auch an der New Yorker Börse gelistet sei, teilte die beauftrage Rechtsanwaltskanzlei Howard G. Smith mit. Die Klage sei im Auftrag von Aktionären eingereicht worden, die ihre Anteile zwischen dem Börsengang von Jinko Solar am 13. Mai 2010 und dem 21. September 2011 erworben hätten. Die Aktien des chinesischen Photovoltaik-Unternehmens hatten infolge eines Umweltskandals in dem chinesischen Werk in Haining mehr als 42 Prozent an Wert verloren.

Mittlerweile habe Jinko Solar die Verantwortung für die Umweltverschmutzung übernommen, die in Haining zu einer Verschmutzung eines Flusses und einem massiven Fischsterben geführt haben. Infolge eines Unfalls nach unvorhergesehenen extremen Wetterbedingungen sei vermutlich Fluorid aus einem Abfall-Zwischenlager in einen nahegelegenen Wasserkanal gelangt, teilte das Photovoltaik-Unternehmen damals mit. Nach massiven Protesten aus der Bevölkerung musste Jinko Solar die Produktion am 17. September 2011 herunterfahren und das Werk schließen. Anschließend seien die Umweltschutzmaßnahmen erhöht worden. Die Produktion wurde rund vier Wochen nach der Stilllegung wieder angefahren. „Obwohl wir Umweltsicherheit und soziale Verantwortung sehr ernst nehmen, haben wir von diesem Unfall gelernt, dass wir unvorhersehbare Extrembedingungen immer in Erwägung ziehen müssen und unsere Reglementierungen in der Risikovorsorge noch verstärken müssen. Wir werden die Lektion, die wir aus diesem Vorfall gelernt haben, in all unseren Produktionsanlagen umsetzen, um die Umwelt, die Gemeinden und unsere Stakeholder zu schützen”, erklärte Li Xiande, Chef von Jinko Solar, Mitte Oktober.

Die Aktionäre, die ihre Anteilsscheine im benannten Zeitraum erworben haben, können sich nach dem Anfahren der Fabrik am 11. Oktober innerhalb von 60 Tagen an der der Klage beteiligen oder selbst Klage einreichen. Die Kanzlei Howard G. Smith wies zudem darauf hin, dass Jinko Solar vor dem Zwischenfall in Haining wiederholt betont, dass es alle Umweltmaßnahmen, die in China gesetzlich vorgeschrieben seien, auch erfülle. (Sandra Enkhardt)

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