Regierung lehnt Nachbesserungen für Photovoltaik ab

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Die Bundesregierung hat sich mit den Empfehlungen des Bundesrates vom Freitag befasst. In dem vorliegenden Entwurf einer Gegenäußerung lehnt das Kabinett die Vorschläge zur Solarförderung weitgehend ab. Dies betrifft zum einen die Forderung kleine Photovoltaik-Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung nicht abzuregeln. Diese Empfehlung wird mit Blick auf den großen Marktanteil dieser Anlagen von der Bundesregierung abgelehnt. Außerdem stellt sich die Regierung gegen eine Ausweisung zusätzlicher Flächen für Solarparks. Die Länderkammer wollte, dass mehr Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen gebaut werden, da dies große Kostensenkungspotenziale für Solarstrom bedeute. Die Bundesregierung hat sich auch gegen die Nutzung von Grünlandflächen für Photovoltaik-Anlagen ausgesprochen. Die Solarförderung soll auch künftig nicht für Systeme auf Ackerflächen gezahlt werden. Insgesamt verweist die Bundesregierung darauf, dass die Photovoltaik „auf den Zielkorridor von 2500 bis 3500 Megawatt jährlich installierter Leistung“ zurückgeführt werden soll. „Vor diesem Hintergrund ist eine deutliche Ausweitung der Flächenkulisse für Freiflächen nicht sinnvoll“, heißt es im Entwurf der Gegenäußerung weiter.

Abgelehnt wird auch die Empfehlung des Bundesrates für fassadenintegrierte Photovoltaik-Anlagen eine um zwei Cent je Kilowattstunde höhere Vergütung zahlen zu wollen. Die Bundesregierung fürchtet in diesem Fall „Mitnahmeeffekte“ durch einen zusätzlichen Bonus. Lediglich bei der Forderung, die bestehende Eigenverbrauchsregelung für Photovoltaik-Anlagen fortzuführen, sagte die Regierung eine Prüfung zu.

Die EEG-Novelle soll in der kommenden Woche weiter zwischen den Regierungsfraktionen beraten werden. Anschließend stehen die zweite und dritte Lesung der Neuregelung im Bundestag an. Dies soll noch vor der Sommerpause geschehen. Anschließend wird auch der Bundesrat nochmals über die EEG-Novelle beraten. Allerdings ist die Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, sie kann einzig erreichen, dass das Gesetz nochmals in einem Vermittlungsausschuss beraten wird. (Sandra Enkhardt)

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