Bundesrat gegen weitere Kürzung der Solarförderung

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Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats haben sich in den vergangenen Tagen eingehend mit der EEG-Novelle befasst. Auf dieser Grundlage haben die Ausschüsse für Umwelt, Verbraucherschutz sowie Wirtschaft ihre Empfehlung verfasst, wie die Länderkammer in ihrer Sitzung am Freitag zur EEG-Novelle Stellung nehmen sollte. Eine weitere zusätzliche Kürzung der Solarförderung lehnen die Ausschüsse ab. Mit Verweis auf die bereits verschärfte Absenkung der Photovoltaik-Einspeisetarife heißt es in der Empfehlung: „Eine zusätzliche Absenkung über das bisherige Degressionstempo hinaus gefährdet nicht nur den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und somit die neuen energiepolitischen Ziele, sondern verletzt auch das Gebot von politischer Verlässlichkeit und Vertrauensschutz gegenüber der gesamten  Branche.“ Dieser Mechanismus, der nun eine jährliche Degression der Solarförderung um bis zu 24 Prozent je nach Höhe des Photovoltaik-Zubaus vorsieht, dürfe nicht erneut verschärft werden, ohne dass die bisherigen Maßnahmen überhaupt wirken könne.
Die Ausschüsse des Bundesrats sprechen sich außerdem für eine stärkere Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus. Sie seien ein wichtiger Treiber der Kostensenkung bei der Photovoltaik. „Die Stromerzeugung auf Freiflächen wird schon in ein bis zwei Jahren mit Strom aus Offshore-Windkraft konkurrieren können. Aus diesen Gründen und wegen der notwendigen Akzeptanzgewinnung für günstigen Solarstrom darf die Freiflächen-Förderung nicht weiter eingeschränkt werden“, heißt es in der Empfehlung weiter. Außerdem wird in dem Papier der eine zusätzliche Vergütung für gebäudeintegrierte Photovoltaik in Höhe von zwei Cent je Kilowattstunde begrüßt.
Die Ausschüsse des Bundesrats empfehlen weiterhin, „EEG-Erfahrungsbericht innerhalb eines Jahres unter Berücksichtigung der neuen energiepolitischen Randbedingungen zu aktualisieren und auf dieser Basis einen erneuten Novellierungsbedarf des EEG hinsichtlich der Ausbauziele der erneuerbaren Energien und der effizienten Mittelverwendung für die Förderung zur Vermeidung von Fehlallokationen und etwaigen Überförderungen zu prüfen.“ Der Bundesrat solle für eine Erhöhung des Ausbauziels erneuerbarer Energien von 35 auf 40 Prozent bis 2020 plädieren.
Der Bundesrat ist bei der EEG-Novelle nicht zustimmungspflichtig. Allerdings kann er den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch Änderungen im Gesetz zu erreichen. Im Bundestag können Union und FDP mit ihrer Stimmenmehrheit einen Kompromiss allerdings ablehnen. (Sandra Enkhardt)

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