Röttgen schließt weitere Photovoltaik-Kürzungen nicht aus

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Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) will im kommenden Jahr die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen weiter senken. Zudem verteidigte er die zusätzlichen Kürzungen der Solarförderung in diesem Jahr, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Donnerstagausgabe) berichtet. "Die Überförderung einer einzelnen Branche könnte schnell zu einem Akzeptanzproblem für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden", schrieb Röttgen demnach an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Mit dem EEG sollten Zukunftstechnologien zur Marktreife geführt werden“, nicht aber die Gewinne einzelner Branchen auf Kosten der Stromverbraucher maximiert werden, so der Minister weiter.
Das Bundesumweltministerium hat jüngst Gespräche mit dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) bestätigt. Dabei gehe es auch um weitere zusätzliche Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisevergütung 2011, sollte der Zubau in Deutschland ähnlich stark wie in diesem Jahr ausfallen. Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich die Regierungsparteien darauf verständigt, zum 1. Juli die Förderung für Photovoltaik-Dachanlagen um 13 Prozent, für Freiflächenanlagen allgemein um zwölf Prozent und auf Konversionsflächen um acht Prozent zu reduzieren. Zum 1. Oktober folgte eine erneute Senkung der Vergütung um nochmals jeweils drei Prozent. Zum 1. Januar 2011 wird die Solarförderung dann erneut um 13 Prozent sinken, Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen erhalten keine Einspeisevergütung mehr. Diese waren zum 1. Juli aus dem EEG gefallen, allerdings haben Investoren bis zum Jahresende Zeit bekommen, ihre Anlagen fertigzustellen, sofern bis zum 25. März 2010 ein Bebauungsplan beschlossen war. Der Solarstrom aus diesen Anlagen wird dann noch mit der bis 30. Juni geltenden Förderung vergütet. (Sandra Enkhardt)
Die Einspeisetarife für Photovoltaik ab 1. Januar 2011:
28,74 ct/kWh für Aufdachanlagen ≤ 30 kWp          
27,34 ct/kWh für Aufdachanlagen > 30kW ≤ 100 kWp       
25,87 ct/kWh für Aufdachanlagen > 100 kWp ≤ 1.000 kWp      
21,57 ct/kWh für Aufdachanlagen > 1.000 kWp    
22,07 ct/kWh für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen
21,11 ct/kWh für sonstige Freiflächenanlagen

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