Gerichte werden sich mit dem Streit zwischen Solar Millennium und dessen früherem Vorstandschef Utz Claassen befassen müssen. Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über Details des Vertrages, in dem sich Claassen eine Antrittsprämie von knapp zehn Millionen Euro sicherte. Das Gericht wird auch die Frage klären müssen, ob er sie behalten darf oder zurückzahlen muss. In seinem Fünfjahresvertrag ließ er sich ein monatliches Fixgehalt von 100.000 Euro und 40 Tage Jahresurlaub festschreiben, wie „DER SPIEGEL“ weiter schreibt. Laut diesem Vertrag durfte er im Umfang von bis zu 25 Prozent Nebentätigkeiten ausüben und in diesem Rahmen weiterhin entgeltlich für Finanzinvestoren tätig sein. Außerdem hatte er Anspruch auf ein "Residence-Office" mit Sekretärin an seinem Wohnort in Norddeutschland. Der Vertrag sah auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von zwölf Monaten vor.
Claassen der in der vergangenen Woche eine Feststellungsklage eingereicht hat, geht es darum dass seine Eigenkündigung gerichtsfest anerkannt wird, wie es weiter heißt. Solar Millennium argumentiere hingegen, die Kündigung sei nicht wirksam, da Claassen nicht "aus wichtigem Grund" gekündigt habe, sondern nur "ordentlich". Damit sei die Kündigungsfrist von vier Wochen bindend. Das Unternehmen verweist darauf, es habe Claassen am 9. April fristlos gekündigt, und somit habe nicht Claassen Ansprüche gegen das Unternehmen, sondern das Unternehmen gegen ihn.
Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheiterten in der vergangenen Woche. Claassen soll angeboten haben, rund 2,5 Millionen brutto der knapp zehn Millionen Euro zurückzuzahlen, obwohl es "keine Anspruchsgrundlage für eine Rückvergütung gibt", wie sein Anwalt erklärte. Solar Millennium soll dies zu wenig gewesen sein, am Ende sei man immer noch "mehr als eine Million Euro auseinander gewesen". (Sandra Enkhardt)
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