FDP bezweifelt Rechtsgrundlage für Solarkataster

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Als „rechtlich äußerst bedenklich“ hat die FDP in Rheinland-Pfalz die Erstellung von Dachflächenkatastern zur Photovoltaik-Nutzung in mehreren Landkreisen bezeichnet. Eine solche Erfassung zum Zweck der späteren kommerziellen Nutzung sei datenschutzrechtlich problematisch, sagte FDP-Fraktionschef Herbert Mertin. Er verwies dabei auf die Ergebnisse eines Gutachtens des Justizministeriums zu den Aufnahmen für den „Google Street View“. Die Liberalen forderten die Landesregierung auf, die Rechtsgrundlage für die Aufnahmen darzulegen. Zudem sollte sie bekannt geben, nach welchen Kriterien die Daten an Dritte weitergegeben und im Internet veröffentlicht würden. Ab dem Frühjahr 2011 sollen die Aufnahmen dann im Web verfügbar sein. Dies solle ohne Wissen und Einwilligung der betroffenen Haushalte geschehen, sage der FDP-Landeschef weiter.

Das Gutachten des Justizministeriums kommt zu dem Schluss, dass Fotos von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern sowie von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften und von Gebäuden in ländlichen Gegenden in Deutschland grundsätzlich nicht zu kommerziellen Zwecken im Internet veröffentlicht werden dürfen. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium unterstützt im Rahmen des „1000-Dächer“-Projekts die Erfassung aller Dachflächen im Rhein-Hunsrück-Kreis, wie es weiter hieß. Sie sollten dann auf ihre Eignung für den Bau von Photovoltaik-Anlagen überprüft werden. Das Ministerium wolle damit Hauseigentümern die Möglichkeit von Investitionen in Photovoltaik vermitteln. Auch die Handwerker vor Ort sollen von dem Solarkataster profitieren. (Sandra Enkhardt)

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