Photovoltaik-Kürzung entlastet Verbraucher wenig

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Lediglich „etwas niedriger“ werden offenbar die Stromkosten für die Verbraucher ausfallen, sollte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) seinen Vorschlag zur Senkung der Photovoltaik-Vergütung in Kabinett und Bundestag durchsetzen können. Das geht aus einem Formulierungsentwurf  seines Ministeriums für die Gesetzesänderung hervor, der der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Gegenüber einer unveränderten Förderung werde der Strompreis demnach je Kilowattstunde lediglich um 0,3 Cent sinken.
Nach Berechnungen des Bundesumweltministerium steigt die Ökostrom-Umlage im Falle des Kürzungsszenarios für den Endkunden von 2,1 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2011 auf rund 2,3 Cent im Jahr 2015. Ohne die von Röttgen geplanten gesetzlichen Korrekturen beim Solarstrom würde die Umlage demnach auf rund 2,6 Cent je Kilowattstunde steigen. Rein rechnerisch spart die gekürzte Photovoltaik-Förderung den Stromverbrauchern also nur 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Noch geringer wird der finanzielle Vorteile auf lange Sicht: Nach dem Jahr 2015 würde die Umlage dem Formulierungsentwurf zufolge wegen der ohnehin sinkenden Solarstromvergütung und des Herausfallens der ersten Anlagen aus der Förderung auf 0,2 Cent absacken – ohne Kürzung auf 0,3 Cent.
Einer aktuellen Erhebung des Verbraucherportals Verivox zufolge wird der Strompreis ohnehin von einem ganz anderen Faktor bestimmt: Wettbewerb. Die Ersparnis zwischen dem Grundversorger und dem günstigsten Stromanbieter kann demnach mehrere hundert Euro im Jahr betragen. (Petra Hannen)

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