Gewerbesteuersplitting für Photovoltaik-Anlagen

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Rheinland-Pfalz will eine gerechtere Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen erreichen. Dazu habe das Land im Bundesrat einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gewerbesteuergesetz eingebracht. Demnach solle künftig auch die Kommune, in der die Anlagen installiert sind von den Einnahmen profitieren. Bislang geht das Geld zumeist an die Gemeinden, in dem die Betreibergesellschaften ihren Sitz haben. Der Finanzausschuss des Bundesrats hat den Änderungsantrag Ende vergangener Woche mit breiter Mehrheit bereits angenommen.

Im Umweltministerium Rheinland-Pfalz herrscht Zuversicht, dass der Änderungsantrag in der Plenarsitzung am 12. Februar angenommen wird. Das Land will erreichen, dass die seit 2008 gültige Regelung für Windparks, wonach 70 Prozent der Gewerbesteuer an die Standortgemeinde und 30 Prozent an die Betreibergemeinde fließen, zukünftig auch für Photovoltaik-Parks gilt. Ziel der Landesregierung sei es, mit der gerechteren Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen einen Anreiz für Kommunen zu setzen, verstärkt geeignete Flächen für Photovoltaik-Parks auszuweisen.

Wenn die Länder den Änderungsantrag von Rheinland-Pfalz annehmen, wird er als Stellungnahme des Bundesrats zum Gewerbesteuergesetzentwurf aufgenommen. Anschließend muss der Bundestag jedoch entscheiden, ob er die Änderung in das Gesetz aufnehmen will, ehe der Bundesrat abschließend nochmals über das Gesetz entscheidet. Die SPD-Bundestagsfraktion war Anfang Dezember mit einem ähnlichen Vorstoß gescheitert. Im Umweltausschuss hatte sie einen Änderungsantrag zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz eingebracht, der ebenfalls die Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen nach Vorbild der Windparks vorsah. Die Mehrheit von Union und FDP im Ausschuss stimmte damals gegen den Antrag. (Sandra Enkhardt)

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