Einnahmen nach Preußen

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Investor Gustav Struck hat Glück. Sein Genehmigungsverfahren stand in diesem Sommer schon kurz vor dem Abschluss. Andernfalls hätte ihm Bürgermeister Franz Krah die erforderliche Flächenausweisung sicher noch ein Weilchen verweigert. Denn die begehrten Sonnenplätze sind im Passauer Landkreis zum Unterpfand geworden. Sie werden von Gemeinden zurückgehalten, um eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes zu bewirken. „Meiner Meinung nach sollten wir gar keine Solarparks mehr genehmigen, bis das nicht geklärt ist“, sagt Krah.

Die Ursache seines Ärgers ist der Solarpark I in Pocking, der schon 2006 fertiggestellt wurde und damals als der größte der Welt galt. Die Stadt wird nach heutiger Rechtslage aus diesem Projekt keine Einnahmen erzielen. Selbst wenn die Anlage nach Abschreibung der Anfangsinvestitionen Gewinn einfährt, gehen die Gewerbesteuereinnahmen an den Sitz des Betreibers. Eine ältere Prognose sah immerhin Steuerzahlungen von mehr als 200.000 Euro pro Jahr vor. Nun hat Pocking nicht einmal ein Auskunftsrecht. Dieser Verlust schmerzt Krah so sehr, dass er die Bürgermeister seines Landkreises Passau zu einem gemeinsamen Vorgehen mobilisiert hat. „Es kann nicht endlos so weitergehen, dass hier die Landschaft zugebaut wird und die Einnahmen irgendwohin nach Preußen gehen“, schimpft er.

Grundlegendes Urteil

Die Bürgermeister werden sich nun auf die Hinterbeine stellen, um Druck auf die Politik auszuüben, kündigt er an. Die Rechtslage schreibt vor, dass die Gewerbesteuer zu zerlegen ist, wenn ein Unternehmen in mehreren Gemeinden Mitarbeiter beschäftigt und dort Löhne anfallen. Da Solarparks jedoch selten fest angestellte Mitarbeiter benötigen, weil die Wartung vom Betreiber oft fremd vergeben wird und das Monitoring auch aus der Ferne stattfinden kann, gehen die Kommunen, in denen die Solarparks stehen, leer aus.

Grundlegend war ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Er wies im April 2007 die Klage von Gemeinden ab, in denen Windkraftanlagen stehen. Die Kommune, in der der Betreiber ansässig war, musste die Steuereinnahmen nicht teilen. Auf den Wunsch des Steuerzahlers hin durfte das Finanzamt keinen anderen Zerlegungsschlüssel anwenden. Eine bis dahin gängige Praxis war somit ausgehebelt. Da dieses Urteil den Neubau von Windenergieanlagen ernsthaft behinderte, brachte Schleswig-Holstein 2008 eine Ausnahmeregelung für die Windkraft durch, die seit Januar 2009 Gesetzeskraft hat. Danach wird der Arbeitslohn nur noch zu 30 Prozent, der Anlagenwert aber zu 70 Prozent für die Zerlegung angesetzt. Nun wollen die Solargemeinden den Gesetzgebungsprozess neu anstoßen und ebenfalls eine Ausnahme erreichen. Für die laufende Legislaturperiode ist jedoch nicht mehr an ein neues Verfahren zu denken, da es in der Regel vier bis fünf Monate dauert. Ein geändertes Gesetz wird somit voraussichtlich erst im Januar 2011 in Kraft treten können.

Verfahren ausgesetzt

Bis dahin basteln Investoren und Betreiber an selbst konstruierten Modellen, um den Standortgemeinden entgegenzukommen. So gründen Solarparkbesitzer nun regelmäßig eigene Betreibergesellschaften, die in der Kommune ansässig sind. Auch Investor Gustav Struck hat dem Stadtrat von Pocking versichert, den Betriebssitz in die Stadt zu verlegen. „Es gehört einfach zum guten Ton. Wenn man industrielle Aufbauarbeit leistet, ist man auf ein friedliches Miteinander angewiesen“, sagt er. Es sei ihm ein Anliegen, auch den Nutzen in die Gemeinde zu bringen, zumal die Hebesätze erträglich seien. Bei einer solchen Lösung muss die Stadt die Einnahmen nicht teilen, sondern erhält die volle Steuer von voraussichtlich sieben Millionen Euro in 20 Jahren.

Rainer Sebastian, ein Unternehmer aus Vilshofen, stieß mit der gleichen Versicherung bei den Räten seines Heimatortes Windorf jedoch auf taube Ohren. Er hatte den Bau eines 660-Kilowatt-Solarparks auf einem Grundstück seiner Familie beantragt. Es wirft kaum Pacht ab, liegt an der Autobahn und ist wegen des Lärms schlecht zu nutzen. Bei einer ersten fachlichen Prüfung durch die Städtebau- und die Naturschutzbehörde war es als bedingt geeignet eingestuft worden. Die Aufnahme in das reguläre Planungsverfahren erschien Sebastian nur noch eine reine Formalität zu sein. Er rechnete damit, noch in diesem Jahr den Bau zu beginnen. Um dem Gemeinderat noch mehr gute Argumente zu liefern, schrieb er alle Mitglieder an und gab sein Wort: Der Betrieb werde in Windorf seinen Sitz haben, voraussichtlich im Haus seiner Eltern. Doch es nützte nichts. Nach knapper Diskussion wurde das Verfahren für seines und zwei weitere Projekte ausgesetzt, bis es Rechtssicherheit gibt.

Druck ausüben

Ein Unternehmen könne jederzeit seinen Firmensitz wechseln, befürchten die Räte. Verärgert und enttäuscht will Sebastian seine Pläne nun wohl fallen lassen. „Wir haben Wahlen und eine Wirtschaftskrise, da wird die Politik Wichtigeres zu tun haben.“ In der vergeudeten Zeit sinkt die Einspeisevergütung, und er hofft, andere Gelegenheiten zu finden, sein Geld anzulegen. Dennoch fragt er sich: „Warum will Windorf auf die Investition verzichten?“ Wenn in sieben oder acht Jahren die ersten Steuern fällig werden, sollte die Gesetzesänderung längst durch sein. Aber wer die Anlage heute verhindere, bekomme dann gar nichts.

Erst müsse die Industrie den Druck spüren, begründet Josef Schifferer das Verhalten seiner Kollegen. Der Kreisvorsitzende Passau des Bayerischen Gemeindetages vertritt die neue restriktive Haltung in der Öffentlichkeit. Er möchte, dass die Hersteller Absatzschwierigkeiten bemerken und ihrerseits die Politik zu einer Änderung drängen. Die Zeit, um Druck auszuüben, sei günstig, denn in den Gemeinden geht eine ganze Flut von Anträgen ein, Flächen für Photovoltaikprojekte auszuweisen. Der Landkreis Passau zählt mit bis zu 1.125 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr zu den sonnenreichsten Gebieten des Landes. Viele Dachflächen sind schon belegt. Schifferer berichtet außerdem von einem Generationenwechsel in der Landwirtschaft. Da die Höfe nicht mehr so viel abwerfen, versuchten jüngere Bauern, neue Einnahmequellen zu erschließen. Die niedrigen Modulpreise belebten ebenfalls die Nachfrage. In dieser Situation treten die Bürgermeister auf die Bremse und berufen sich auf ihre Planungshoheit.

Vertragsstrafe bei Wegzug

Nach den Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums müssen die Gemeinden jeden Einzelfall einer Freiflächenanlage genau abwägen. Zwar sollen laut Landesentwicklungsplanung die erneuerbaren Energien gefördert werden, aber sie dürfen nicht das charakteristische Orts- und Landschaftsbild stören oder die Landschaft weiter zersiedeln. In der Praxis genehmigen die Gemeinden deshalb nur Solarparks, die an vorhandene Bebauung anschließen, zum Beispiel an Siedlungen und Gewerbegebiete, und dabei schlecht einsehbar sind. Andere Flächen kommen nur in Frage, wenn sie vorgeschädigt sind, wie die ehemals militärisch genutzten Gebiete in Pocking. Nach diesen strengen Maßstäben eignen sich nur wenige Standorte in den Kommunen.

„Wir sind ein staatlich anerkannter Erholungsort“, betont der Leiter der Windorfer Bauverwaltung Rudolf Haider. „Wir können es uns nicht leisten, die wenigen Flächen zubauen zu lassen, ohne etwas davon zu haben.“ Einen Investor, der kurz vor dem Baustart steht, versucht Windorf vertraglich an sich zu binden. Im Falle eines Wegzugs soll eine Vertragsstrafe fällig werden. Ob diese Klausel vor Gericht Bestand hätte, wird jedoch von den Windorfern selbst bezweifelt.

Um das Problem breiter bekannt zu machen, hat sich nun auch der Passauer Landrat Franz Meyer eingeschaltet. In einem offenen Brief an seinen CSU-Parteifreund Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg erläutert er das „berechtigte Anliegen“ der Bürgermeister. Unmissverständlich schreibt er: „Sollte eine solche Initiative scheitern, sehen die Bürgermeister des Landkreises Passau keine Veranlassung, weitere Gebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen auszuweisen.“ Im Ministerium sieht man die Drohung gelassen. Vor der Bundestagswahl könne schon aus Termingründen nichts mehr bewegt werden. Es müsse zunächst ein Meinungsbildungsprozess stattfinden und überhaupt sei eigentlich doch der Finanzminister zuständig.

Markt bricht weg

Unterdessen leiden die Hersteller, zuerst die kleineren regionalen Spezialisten, unter dem Streit. In Hofkirchen, der Nachbargemeinde von Windorf, hat der Solarparkanbieter Envalue seinen Sitz. Dort spürt man schon die Auswirkungen der neuen restriktiven Genehmigungspraxis. Envalue beschäftigt 15 feste Mitarbeiter und beauftragt auch örtliche Unternehmer mit Bauleistungen. Für den Solarpark von Rainer Sebastian war die Firma schon deutlich in Vorleistung gegangen und auch ein weiterer Park, der sicher an die Hofkirchener gegangen wäre, liegt nun auf Eis. Zusammen entgehen ihnen mindestens 1,4 Megawatt. Da Envalue sich bislang auf Niederbayern spezialisiert hat, droht nun ein ganzer Markt wegzubrechen. „Wir werden nicht mehr Monate in Planungen verwenden, sondern im Vorfeld klipp und klar abklären, wie die Haltung der Gemeinde ist“, zieht Projektingenieur Baptist Gregori die Konsequenzen aus der Schlappe. Dass die Versicherung des Betreibers, die Gewerbesteuer am Ort zu zahlen, nicht mehr reicht, macht ihn jedoch ratlos.

Für die Branche gibt es bis zur politischen Lösung des Problems nur zwei Möglichkeiten, erläutert Kerstin Beuttler vom BSW-Solar. Entweder sie gründen eigenständige Betreibergesellschaften vor Ort oder sie wirken auf ihre Heimatkommunen ein, die Gewerbesteuern mit den Standortkommunen zu teilen. Diese sichern damit die Arbeitsplätze vor Ort und helfen der Firma, neue Aufträge zu gewinnen. Hofkirchen hat jedenfalls beschlossen, Envalue zur Seite zu stehen. Der Gemeinderat habe vereinbart, gegebenenfalls mit anderen Kommunen Verträge abzuschließen und die in der Windkraft gesetzlich verankerte Aufteilung von etwa 70 zu 30 Prozent freiwillig anzuwenden, sagt Kämmerer Andreas Lukas. Auch die Juwi-Gruppe in Wörrstadt hat bereits langjährige Erfahrung mit solchen Modellen. Sie dringe bei ihren Projekten mit Wind- und Solarparks regelmäßig darauf, dass sich die Kommunen die Gewerbesteuer sogar im Verhältnis 90:10 teilten, berichtet Sprecher Ralf Heidenreich.

Heißes Eisen

Beide Lösungswege helfen nur im Augenblick, warnt Johann Keller, Finanzreferent des Bayerischen Gemeindetags, seine Verbandsmitglieder. Für Solarparkkommunen gebe es derzeit keine echten Sicherheiten. Die Zerlegungsvereinbarungen hätten keine Wirkung mehr, wenn der Betreiber umzieht, aufgekauft wird oder sich auflöst. Ebenso könne man Betreiber nicht durch Verträge vom Umziehen abhalten. Zuerst müssten die Kommunen einen Konsens herstellen. Er finde es vernünftig, „das Eisen zu schmieden, solange es heiß ist“. Deshalb will Bürgermeister Krah aus Pocking das Thema im Oktober vor den Deutschen Städtetag bringen.

Ein schneller Ausweg ist bisher nicht in Sicht. Es steht sogar zu befürchten, dass das Passauer Beispiel Schule macht und auch die großen Hersteller die Absatzbremse spüren. Bislang werden laut Bundesverbandes Solarwirtschaft etwa zehn Prozent aller Solarzellen in Freiflächenanlagen verbaut. „Wir müssen von unserem ursprünglichen Ziel, in Bayern Parks zu realisieren, wohl Abstand nehmen“, bedauert Envalue-Projektingenieur Gregori. Das Unternehmen biete sich nun verstärkt im Ausland an, zum Beispiel in Oman, Saudi-Arabien oder in der Türkei. Auch Gustav Struck will sich nach dem Projekt in Pocking neu orientieren und sich nun auf Tschechien konzentrieren. Dort sei man großen Anlagen gegenüber aufgeschlossener.

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