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Trotz einer langen Tradition in der Forschung: Bulgarien hat sich mit der Implementierung von PV-Fördermaßnahmen Zeit gelassen. Mit dem Energiegesetz von 2004 hat die bulgarische Regierung erstmals grundsätzlich ein Einspeisevergütungssystem eingeführt und 2006 auch auf Strom aus Photovoltaikanlagen ausgedehnt. Während Anlagenbetreiber zu Beginn mit einer relativ kurzen Vergütungsdauer von nur zwölf Jahren vorliebnehmen mussten, kann die Vergütung seit Ende 2008 25 Jahre lang in Anspruch genommen werden.

Anders als in vergleichbaren Einspeisevergütungssystemen ist die Höhe des im Anschlussjahr gültigen Tarifs jedoch nicht über die gesamte Laufzeit hinweg garantiert. Alljährlich im März setzt die Staatliche Kommission für Energie und Wasserwirtschaft neue Tarife fest, die sowohl für Neuanlagen als auch für Altanlagen für den Zeitraum eines Jahres gelten. Die Vergütung setzt sich aus einem Anteil von 80 Prozent des durchschnittlichen Strompreises für Endverbraucher des Vorjahres und einem Photovoltaik-Zuschlag zusammen. Dieser Zuschlag darf jährlich um höchstens fünf Prozent gesenkt werden. Die Tarifhöhe fällt also nicht automatisch, sondern kann auch steigen. Das war zum Beispiel bei der letzten Tarifanpassung der Fall, die seit April gültig ist.

Für Einnahmen aus der Einspeisevergütung gilt ein verringerter Umsatzsteuersatz von 10 statt 15 Prozent. Das Vergütungssystem unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Anlagengrößen. Weitere Differenzierungen, zum Beispiel nach der Aufstellungsweise, gibt es nicht. Die Netzbetreiber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorrangig an das Netz anzuschließen sowie den Strom zur Gänze abzunehmen und zu übertragen. Die durch die Einspeisevergütung entstehenden Kosten wälzen die Netzbetreiber auf die Verbraucher ab. Es existiert jedoch noch kein landesweiter Umwälzungsmechanismus, der eine gerechte Kostenverteilung zwischen den Endverbrauchern garantiert. Aus diesem Grund wird nun an einem neuen Verteilungsmechanismus gearbeitet. Laut Gesetz muss das Einspeisevergütungssystem unter Berücksichtigung der veränderten Marktmechanismen bis 2011 überarbeitet werden. In der Diskussion ist die Einführung eines Quotensystems mit Zertifikatshandel. Sollte eine Gesetzesnovelle in Kraft treten, steht es Anlagenbetreibern jedoch bis Ende 2015 frei, ihre Anlage noch zum alten Tarifmodell anzumelden. Weitere Fördermöglichkeiten für die Photovoltaik bieten von der Europäischen Union kofinanzierte Programme. Im Rahmen des operationalen Programms „Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der bulgarischen Wirtschaft“ können Unternehmen Zuschüsse beantragen für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Die nächste für die Photovoltaik relevante Ausschreibung wird noch vor Herbst 2009 erwartet. Bis vor kurzem förderte die Bulgarische Kreditlinie für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (BEERECL) der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung außerdem Photovoltaikanlagen durch Kredite. Die Laufzeit des Programms, das ursprünglich Ende 2008 auslaufen sollte, wurde zwar verlängert, im Augenblick sind jedoch keine weiteren Fördermittel für die Photovoltaik vorgesehen.

Rumänien hinkt hinterher

Rumänien kann mit seinem kleinen Nachbarn Bulgarien in puncto PV-Förderung noch nicht mithalten. Einen Einspeisetarif für erneuerbare Energien gibt es nicht. Auch das existierende Quotensystem war für die Photovoltaik bis vor kurzem noch vollkommen uninteressant, da keinerlei Differenzierung zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energien bestand. Die Photovoltaik hatte daher keine Chance im Wettbewerb mit dem billigeren Strom aus Wind- oder Wasserkraft.

Eine Änderung des Energiegesetzes, die im Januar dieses Jahres in Kraft trat, könnte nun für etwas Bewegung auf dem rumänischen Photovoltaikmarkt sorgen. PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Megawatt erhalten vier grüne Zertifikate pro produzierter Megawattstunde Strom anstatt wie zuvor nur ein Zertifikat. Ausgegeben werden die Zertifikate über einen Zeitraum von 15 Jahren. Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien können ihre grünen Zertifikate innerhalb eines festgelegten Preisrahmens von 27 bis 55 Euro am Zertifikatemarkt handeln. Der Mindestpreis dient dem Schutz der Stromerzeuger, der Höchstpreis dem Schutz der Verbraucher. Zertifikate, die innerhalb eines Jahres nicht verkauft werden konnten, werden von der nationalen Regulierungsbehörde ANRE zum Mindestpreis aufgekauft.

Der genaue Preis für die Zertifikate innerhalb der vorgegebenen Preisspanne bildet sich auf einem eigenen Zertifikatemarkt – abhängig von der Nachfrage durch die rumänischen Stromversorger, die dazu verpflichtet worden sind, jedes Jahr eine bestimmte Erneuerbare-Energie-Quote zu erfüllen. In diesem Jahr müssen sie durch die Vorlage grüner Zertifikate nachweisen, dass 6,28 Prozent der an ihre Endkunden verkauften Strommenge aus erneuerbaren Energien stammen. In den Jahren 2010 bis 2012 liegt die Quote bei 8,3 Prozent und steigt dann schrittweise an, bis sie 2020 16,8 Prozent erreicht. Die Quoten für die darauf folgende Periode bis 2030 wurden von Seiten des für Energie zuständigen Ministeriums noch nicht festgelegt, werden jedoch auf jeden Fall über dem Wert von 2020 liegen. Verfehlt ein Stromversorger seine Quotenverpflichtung, muss er die noch fehlenden Zertifikate zum Höchstpreis nachkaufen. Der Preis, den ein Stromerzeuger für seine grünen Zertifikate erzielt, beinhaltet noch nicht den Wert der erzeugten Elektrizität, sondern stellt nur einen Bonus für deren „grüne“ Qualität dar. Der erzeugte Strom kann parallel auf dem Elektrizitätsmarkt verkauft werden.

Kleine und mittlere Unternehmen, regionale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Bildungsinstitutionen können für eine PV-Anlage um Subventionen aus dem rumänischen Umweltfonds ansuchen. Bisher gab es daran allerdings nur wenig Interesse. Der Fördersatz beträgt je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen 40 und 90 Prozent der Gesamtkosten. Die genauen Förderbedingungen werden jeweils in den Ausschreibungen festgelegt. Die Ausschreibung für das laufende Jahr ist im Augenblick noch nicht eröffnet.

Bulgarische Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2009
AnlagengrößeEinspeisetarif
≤ 5 kWp42,08 €ct/kWh (823 BGN/kWh)
> 5 kWp38,60 €ct/kWh (755 BGN/kWh)
Quelle: Verordnung der Staatlichen Regulierungskommission für Energie und Wasser vom 30.03.2009

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