Photovoltaik im Fokus der Einkommensteuer
Wenn Betreiber von Photovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, müssen sie diese in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Wie sich die Einnahmen aus dem Betreiben der Anlage berechnen lassen und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind, das erläutert unser Experte Rainer Doemen.
In der PHOTOVOLTAIK 02 / 08 haben wir anhand eines einfachen Grundfalls dargestellt, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Erzeugung und Einspeisung des Solarstroms Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen. Erzielt der Betreiber keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, muss er die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage auch nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Liegen im Ergebnis Einkünfte …
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