Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle

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Aus dem Entwurf des Kabinetts vom 5. Dezember 2007:

§ 20 Degression

(2) Der Prozentsatz, um den die Vergütungen und Boni jährlich sinken, beträgt für Strom aus

8. solarer Strahlungsenergie (§ 32 und § 33)

a) im Jahr 2010: 7,0 Prozent und

b) ab dem Jahr 2011: 8,0 Prozent.

§ 32 Solare Strahlungsenergie

(1) Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt die Vergütung 32,0 Cent pro Kilowattstunde.

(2) Sofern die Anlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, besteht die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2015

1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches oder

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Stagnation 2006 bestätigt

Einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss hat die Deutsche Presseagentur (DPA) die PV-Marktanalysen für 2006 unserer Fachzeitschrift bestätigt. Der Zubau sei gegenüber 2005 leicht rückläufig gewesen, hieß es in einer Meldung, die bundesweit verbreitet wurde. Eine frühere Prognose vom Mai 2007, in der von 1,15 Gigawatt die Rede war, wurde zurückgenommen. Nach Angaben der Presseagentur wurden 2006 lediglich 830 Megawatt neu installiert.

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