Unter dem Motto „Einspruch! – Fakten fürs Klima.“ die Wahlversprechen der Parteien überprüfen. Die Vereinsmitglieder sollen sich aktiv beteiligen.
Die beiden Verbände führen eine von insgesamt drei Verfassungsbeschwerden. Bereits 2021 waren sie mit einer Klimaklage in Karlsruhe erfolgreich. Angesichts des novellierten Klimaschutzgesetzes und der klimawissenschaftlichen Erkenntnisse sei erneut der Gang vor das Bundesverfassungsgericht geboten.
Im April erzielte die Ampelkoalition – gemeinsam mit dem „Solarpaket 1“ für die Photovoltaik-Förderung – eine Einigung auf eine Novelle des Klimaschutzgesetzes. Der Bundespräsident hat das novellierte Gesetz nach langem Zögern am Montag unterzeichnet, was der Anlass zum Einreichen der bereits vorbereiteten Verfassungsbeschwerde war.
Die Regelung ist längst ausgelaufen, dennoch wird es im September dazu eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht geben. Dies geht auf eine Beschwerde von Lichtblick gemeinsam mit 21 Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen zurück.
Nach Ansicht des Ökostrom-Anbieters handelt es sich um eine unzulässige Sonderabgabe. Die Abschöpfung verletze Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen, argumentiert Lichtblick. Sie sollte mit sofortiger Wirkung beendet werden, so die Forderung in der Beschwerde.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat im Namen seiner Mitglieder die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht initiiert. Er appellierte an die Bundesregierung, die Förderbegrenzung für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt bereits nächste Woche zu beschließen und aus dem EEG zu streichen.
Im Oktober scheiterte die Klimaklage in erster Instanz. Nun werden neun junge Erwachsene das Anliegen als Verfassungsbeschwerde in die nächste Instanz bringen, darunter die Mitbegründerin der Fridays-for-Future-Bewegung in Deutschland. Greenpeace, Germanwatch und weitere Organisationen unterstützen das Vorhaben.
SFV und BUND hatten Ende 2018 wegen unzureichender deutscher Klimapolitik Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Mehrere Einzelkläger unterstützen die Verfassungsbeschwerde.
Es geht dabei um den Vorwurf der unzureichenden Abwehr des Klimawandels durch den deutschen Gesetzgeber. Der Solarenergie-Förderverein sucht auch weiter Spender, um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde zu decken.
Das Hamburger Unternehmen hatte für sein Grundrecht auf eine wirksame Überprüfung der Netzentgelte geklagt. Die Richter in Karlsruhe nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.