Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.
Das Jahressteuergesetz 2022 soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Dann könnte die Umsatzsteuer fallen und Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt sollen dann rückwirkend ab Anfang des Jahres von der Ertragssteuer befreit werden.
In der Anhörung im Bundestag wies der Verband darauf hin, dass die geplanten Steuererleichterungen auch für Photovoltaik-Anlagen, die gemietet oder geleast sind, gelten sollten. Zudem sollten sie neben Photovoltaik-Anlagen auch für Solarthermieanlagen greifen.
Eine Vorlage aus dem Ministerium sieht vor, kleine Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden von der Steuer zu befreien. Noch befindet sich der Vorschlag in der Ressortabstimmung und könnte in Kürze vom Bundeskabinett beschlossen werden. Enpal fordert derweil, auch die Miete von Photovoltaik-Anlagen von der Umsatzsteuer zu befreien.
Steuertipp: Wer als Rentner eine Photovoltaik-Anlage betreibt und daraus Einkünfte in der Steuererklärung angibt, erhält die Energiepreispauschale nach Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022. Das läuft automatisch und ohne besonderen Antrag.
Das „Faktenpapier Photovoltaik und Steuerrecht“ liefert eine erste Orientierung und einen Überblick über wichtige Themen und Begriffe, die Investoren kennen sollen. Es ist in erster Linie für private Betreiber gedacht, die eine Photovoltaik-Dachanlage mit oder ohne Speicher installieren wollen.
Steuertipps: Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und aus der Einspeisung von Strom Einkünfte erzielt, darf nicht mehr vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden. Er muss seine Steuererklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater hinzuziehen. Eine einfache Gesetzesänderung könnte dieses Problem schnell lösen.
Steuertipps: Das Bundesfinanzministerium wollte Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen entlasten, indem es eine Befreiung von der Steuerpflicht gewährte. Doch die gut gemeinte Regelung lässt viele Fragen offen und wirft neue auf. Ein kürzlich veröffentlichtes Update beantwortet einige davon.
Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem aktualisierten Rundschreiben vom Oktober seine Steuererleichterungen auch auf Photovoltaik-Anlagen ausgeweitet, die vor 2004 in Betrieb gegangen sind und nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen. Für die Betreiber der aktuellen Ü20-Anlagen (Inbetriebnahme im Jahr 2000 und früher) besteht dringender Handlungsbedarf, wenn sie von der Neuregelung profitieren wollen.
Völlig überraschend hat das Bundesfinanzministerium seine Verwaltungsanweisung zur Steuerbefreiung kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung kurzfristig überarbeitet, wesentlich erweitert und in einzelnen Punkten geändert.