Die neue Regierungskoalition in Madrid will Spanien zum Vorreiter auf dem Bereich der erneuerbaren Energien machen. Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes (Ley de Cambio Climatico) sieht unter anderem neue Versteigerungen von jährlich 3000 Megawatt vor. Das Gesetz wird aber wohl nicht vor Ende 2020 das Parlament und den Kongress passieren und es bleibt abzuwarten, inwieweit es […]
Der spanische Ministerrat genehmigt ein königliches Gesetzesdekret, das Betreibern von Anlagen für erneuerbare Energien, die nach der Reform von 2013 beim spanischen Staat eingereichte Beschwerden zurückziehen, eine Rentabilität von 7,389 Prozent pro Jahr bis 2032 garantiert.
Allein im vergangenen Jahr sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3,975 Gigawatt hinzugekommen. Die meisten der Projekte stammten aus der Erneuerbaren-Ausschreibung der spanischen Regierung vom Juli 2017.
Der US-Konzern erhält den Solarstrom von 149 Megawatt des Photovoltaik-Projekts. Den erzeugten Solarstrom aus den restlichen 50 Megawatt wird Encavis frei zu Marktpreisen veräußern.
Spanische Forscher schlagen eine kundenorientierte Methode zur Ermittlung vor Wirtschaftlichkeit von Anlagen zum solaren Eigenverbrauch Sie berücksichtigen Parameter wie Steuern, Abschreibungen und Finanzierungskosten, beziehen jedoch noch weitere techno-ökonomischen Faktoren ein.
Ein internationales Energieunternehmen wird den Solarstrom aus dem Photovoltaik-Kraftwerk für zehn Jahre für einen Fixpreis abnehmen. Es ist der größte Solarpark im Portfolio von Encavis, in den insgesamt 225 Millionen Euro investiert werden.
Die beiden Photovoltaik-Unternehmen haben einen langfristigen Stromvertrag für ein Photovoltaik-Kraftwerk mit etwa 121 Megawatt Leistung geschlossen. Es ist bereits der zweite für einen Solarpark in Spanien.
Am vergangenen 6. April 2019 trat das königliche Dekret 244/2019 in Kraft, welches die administrativen, technischen und wirtschaftlichen Bedingungen des Eigenverbrauchs von elektrischer Energie in Spanien regelt. Hierbei handelt es sich um die Ausführungsverordnung des im Oktober 2018 erlassenen königlichen Gesetzesdekret 15/2018, die entscheidend für die Erreichung der Ziele ist, die sich Spanien mittels seines […]
Die Bestimmungen ermöglichen den Eigenverbrauch in Gemeinden und Industriegebieten. Zudem reduziert die Neuregelung die Verwaltungsverfahren – insbesondere für kleine Selbstverbraucher – und schaffen einen vereinfachten Mechanismus für die Kompensation für die Einspeisung von überschüssigem Strom aus Photovoltaik-Anlagen.
Die Regierung in Madrid hatte die neuen technischen und administrativen Bestimmungen bereits zum Jahresende verabschiedet. Nun gibt es einen Königlichen Erlass dazu, der sich bis zum 8. Februar in der öffentlichen Konsultation befindet.