Die Rallye vom Jahresende 2018 hat sich erwartungsgemäß im Januar fortgesetzt. Ab dem 1. Februar griffen die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Zuvor sind viele dieser großen Dachanlagen noch bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden.
Der Bundesrat hat die Novelle erwartungsgemäß auch durchgewunken. Damit können das Energiesammelgesetz zum 1. Januar planmäßig in Kraft treten. Für die Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt sind damit die Sonderkürzungen zwischen Februar und April beschlossen, zugleich sind aber auch die Sonderausschreibungen auf den Weg gebracht.