Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zwischen 3 und 29,99 Kilowatt Leistung, deren Förderung ab Jahresbeginn 2021 ausläuft, können als Weiterbetriebsoption für ihre Anlage die „Sonnenflat direkt“ abschließen. Die dabei notwendige Investition in einen Photovoltaik-Heimspeicher soll sich dabei in bestimmten Konstellationen bereits in weniger als zehn Jahren amortisieren.
Parallel zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels und des Kohleausstiegs hat sich die Länderkammer noch auf eine Entschließung geeinigt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dass EEG möglichst schnell zu reformieren und umfassende Maßnahmen zu ergreifen. Zudem gab es eine Entschließung zu Post-EEG-Anlagen.
Die Allianz aus Energieunternehmen will Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, die ab 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten, ein Angebot machen, ihren Solarstrom künftig direkt zu vermarkten. Dabei sollen Aufwand und Kosten der klassischen Direktvermarktung verschlankt werden, damit sich diese auch für kleine Photovoltaik-Anlagen lohnt.
Das Bundesland will für Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren Förderung nach 20 Jahren ausläuft, einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase erreichen. Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag in die Ausschüsse verwiesen.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wollte eine Anschlussregelung Photovoltaik-, Wind- und Bioenergieanlagen erreichen, deren EEG-Vergütung ausläuft. Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag jedoch abgelehnt. Mit Blick auf den 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik fordert der Bundesverband Solarwirtschaft jetzt eine Fraktionseinbringung im Eilverfahren.
Photovoltaik-, Wind- und Bioenergieanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, sollen wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher weiterbetrieben werden können. Dazu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen jetzt einen Antrag in den Bundestag eingebracht. An der Senkung der EEG-Umlage hält die Partei weiterhin fest.
Die Unterzeichner der Petition verlangen von der Bundesregierung, die regulatorischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Photovoltaik-Anlagen nach Auslaufen ihrer EEG-Förderung wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Die Unterschriften wurden dem Bundeswirtschaftsministerium auf virtuellem Wege übergeben.
Bis Ende 2027 werden Photovoltaik-Anlagen mit vier Gigawatt Gesamtleistung aus dem EEG fallen. Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, die den Weiterbetrieb der meisten kleinen Anlagen erlaubt. Der Solarenergieförderverein zeigt in einem Gutachten, wie eine einfache, unbürokratische und wirtschaftliche Weiterbetriebsoption für diese Anlagen geschaffen werden könnte.
Die Bundesregierung lässt die Photovoltaik-Branche derzeit in der Luft hängen – sei es beim 52-Gigawatt-Deckel oder einer adäquaten Anschlussregelung für Anlagen, die ab 2021 aus dem EEG fallen. Letztere soll erst in der anstehenden EEG-Novelle aufgegriffen werden. Die Grünen kritisieren die „Verzögerungstaktik“ der Regierung bei der Energiewende.
Im nächsten Jahr läuft für die ersten Anlagen, insbesondere kleine Photovoltaik-Anlagen, die EEG-Förderung aus. In der Energiebranche wird schon jetzt diskutiert, wie die Erzeugungskapazität weiter wirtschaftlich genutzt werden kann. Nun hat sich auch das Umweltbundesamt mit einer Studie klar in der Debatte positioniert. In einem Gutachten hat die Behörde untersucht, wie sich Photovoltaik-Anlagen nach dem […]