Das Bundeswirtschaftsministerium lobt einmal mehr die EEG-Reformen der vergangenen Jahre, die nun zum erneuten Absenken der EEG-Umlage geführt haben. Die Grünen fordern für eine Kostentransparenz die Einführung eines CO2-Mindestpreises. Dies sehen auch viele Verbände, darunter der BEE und der bne so. Selbst der BDEW fordert eine Entlastung der Verbraucher beim Strompreis.
Am Montag wird die Höhe der EEG-Umlage offiziell verkündet, doch schon vorher werden Schätzungen abgegeben. Der BEE geht von einer leichten Absenkung aus. Auch das Vergleichportal Check24 erwartet dies, kritisiert zugleich aber das bestehende hohe Niveau.
Der Berliner Think-Tank sieht vermehrte Indizien dafür, dass die deutschen Stromkunden mehrere hundert Millionen Euro jährlich zu viel an Netzentgelten zahlen. Der Gesetzgeber sollte daher das geltende Recht präzisieren und für die gleiche Transparenz bei den Netznutzungsentgelten sorgen, die es seit Beginn an bei der EEG-Umlage gibt. Der BDEW weist die Vorwürfe zurück und hält eine detaillierte Kostenprüfung für gegeben.
Aus Sicht der EU-Kommission missachtet Deutschland mehrere Regeln für die Energiemärkte. Daher hat die Behörde Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.
Für private Haushalte sind die durchschnittlichen Grundpreise für Netznutzung in den vergangenen fünf Jahren um 63 Prozent gestiegen. Die Verbraucherschützer wollen diesem Trend mit konkreten Maßnahmen entgegenwirken und haben ein Positionspapier dazu erarbeitet.
Die vollständige Befreiung von Netzentgelten, die Deutschland 2012 und 2013 bestimmten großen Stromverbrauchern gewährte, verstößt aus Sicht der Europäischen Kommission gegen EU-Beihilferegeln. Jetzt muss Deutschland die illegalen Beihilfen zurückfordern. Das Bundeswirtschaftsministerium geht jedoch nur von „sehr begrenzten Rückforderungen“ an die Unternehmen aus.
Das Hamburger Unternehmen hatte für sein Grundrecht auf eine wirksame Überprüfung der Netzentgelte geklagt. Die Richter in Karlsruhe nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Mit einer Steigerung bis zu 45 Prozent müssen vor allem die Stromkunden in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz rechnen, wie Strom-Report ermittelte. Einzig 50 Hertz geht von sinkenden Kosten aus und plant eine Senkung der Netzentgelte um elf Prozent.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßt den neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur. Darin werden den Verteilnetzbetreibern klare Vorgaben und Fristen für die Veröffentlichung der Entgelte gesetzt, was die Planungssicherheit für Vertriebe und Kunden erhöht.
Sogar die Vertreter der Regierungsparteien übten Selbstkritik an dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur. Er wurde dennoch angenommen und damit können die Netzentgelte bis 2023 nun stufenweise angeglichen werden. Der BEE bemängelt vor allem die Benachteiligung der Erneuerbaren-Anlagen bei den vermiedenen Netznutzungsentgelten.