Die Neuregelungen zum Energy Sharing aus der EnWG-Novelle treten zum 1. Juni in Kraft. Dann können Besitzer von Photovoltaik-Anlagen auch das Netz nutzen, um ihr Quartier mit überschüssigem Solarstrom zu beliefern. Die Initiative „Zukunft Altbau“ startet dazu eine Informationskampagne.
Die mit der jüngsten Energierechtsnovelle geschaffene gesetzliche Verankerung von Energy Sharing für Photovoltaik und andere Erneuerbare sei „ein längst überfälliger Erfolg“. Die Regelung lasse aber viel Potenzial ungenutzt.
Die Länderkammer verzichtete auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses. Damit können auch die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich sowie die Nachbesserungen bei Vehicle-to-Grid in Kraft treten.
Die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des seit anderthalb Jahren rechtsgültigen Konzepts wird nach Ansicht von DGS, SFV und Energieagentur Regio Freiburg massiv behindert. Sie fordern eine klare Verpflichtung der Netzbetreiber zur Kooperation und eine „Small-Lösung“ für die Messdatenübermittlung.
Der Bundesverband der Energiewirtschaft fürchtet beim Energy Sharing zu viel Bürokratie, der Bundesverband Erneuerbare Energien zu wenig regionalen Bezug. Er mahnt außerdem Regeln für beschleunigte Netzanschlussverfahren an.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGe) wurden mit der europäischen Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt. EEGe sollen nicht vorrangig auf finanziellen Gewinn ausgerichtet sein, sondern ihren Mitgliedern „ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile […] bringen“ (Art. 2, Nr. 16). Außerdem sollen diese Gemeinschaften auch einkommensschwachen und bedürftigen Haushalten offenstehen (Art. 22). Bei den […]
Die Software des Münchner Unternehmens bereitet Energiedaten so auf, dass sie auch bei komplexen Energiegemeinschaften mit unterschiedlichen Zählpunkten und Netzbetreibern übersichtlich bleiben. Haushalt, Gewerbe und Anlagenbetreiber erhalten individuelle Einblicke in Erzeugung, Verbrauch und Eigenbedarf.
Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur rechtlichen Einordnung von Kundenanlagen getroffen. Das Kundenanlagenprivileg, bisher ein zentraler Baustein für wirtschaftlich tragfähige Mieterstrom- und Quartierslösungen, ist in den meisten Fällen nicht mehr anwendbar. Der BGH folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. November […]
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft untersuchte netzdienliche und marktdienliche Effekte von Energiegemeinschaften. Im Ergebnis halten sie großes Potenzial, regionale Stromüberschüsse zu verteilen und die Strompreise für ihre Nutzer zu senken. Dadurch steigt auch die Akzeptanz für erneuerbare Energieanlagen. Damit das in seiner vollen Wirkung kommt, braucht es aber noch die entsprechenden Gesetze, trennscharfe Begriffsdefinitionen, Smart Meter und variable Netzentgelte.
In einem gemeinsamen Positionspapier haben die beiden Verbände ihre Forderungen zusammengefasst. Aus ihrer Sicht reicht die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes für eine wirtschaftliche und machbare Umsetzung von Energy Sharing noch nicht aus.