Trotz EU-rechtlicher Vorgaben sei in Deutschland noch nichts zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Nutzung von Strom aus Wind- oder Photovoltaik-Anlagen geschehen, beklagen die beiden Verbände. Ihr Positionspapier ist an die neue Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU angepasst.
Der Verband bezeichnet die Entwicklung als besorgniserregend. Die veränderten Rahmenbedingungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen halten immer mehr Energiegenossenschaft von neuen Investitionen ab.
Die Absenkung der Ausschreibungsgrenzen für Photovoltaik-Anlagen drängt die aktive Bürgerbeteiligung zurück, kritisieren die unter dem Dach des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes organisierten Energiegenossenschaften. Und der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, die Verbraucher in den Mittelpunkt der EEG-Novelle zu stellen.
Auf dem Bundeskongress 2020 forderten die Vertreter der Genossenschaften die Politik auf, sich endlich zu einigen. Wegen der immer noch aufstehenden Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels liegen derzeit viele Bürgerenergieprojekte auf Eis.
Die Jahresumfrage des DGRV zeigt, dass 54 Prozent der Genossenschaften gern in Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung investieren würden. Im vergangenen Jahr waren es noch deutlich mehr, doch die Sonderkürzungen im Energiesammelgesetz und die gleichzeitig hohen Photovoltaik-Systempreise hätten für eine spürbare Verschlechterung der Rahmenbedingungen gesorgt.
Regionale Investitionen in gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen sind durch die geplante Sonderkürzung bedroht. Dies betrifft nach Angaben des DGRV laufende und künftige Projekte.