Ab 1. Januar fällt die Begrenzung weg und es gelten die Vorgaben des EEG 2023. Das Umweltministerium entschied sich für die Anpassung zum Jahreswechsel, um keine zweifache Umstellung notwendig werden zu lassen.
Mit der Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes gilt die Begrenzung der Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt nicht mehr für Anlagen, die seit dem 14. September in Betrieb gegangen sind. Zudem wird sie ab dem kommenden Jahr für Photovoltaik-Anlagen bis sieben Kilowatt Leistung wegfallen, bei größeren Dachanlagen nur, wenn ein Smart Meter eingebaut wird. Die Befürchtungen, Betreiber von Stecker-Solar-Geräten müssten wegen der fehlenden 70-Prozent-Begrenzung nun Strafzahlungen leisten, sind mit der gesetzlichen Neuregelung ebenfalls vom Tisch. (Aktualisiert mit weiteren Details zur Beendigung der 70-Prozent-Begrenzung.)
Für Neuanlagen wird durch das EEG 2023 die 70 Prozent-Kappung für kleine Photovoltaik-Anlagen ab 1. Januar 2023 abgeschafft. Das kann man als Vereinfachung sehen. Zurzeit wird diskutiert, die 70-Prozent-Kappung auch für Photovoltaik-Altanlagen abzuschaffen. Das halten wir aus Sicht der Praxis für kontraproduktiv. Erstens wäre die Umstellung von Altanlagen unverhältnismäßig aufwändig und würde die Energiewende verlangsamen. […]
Landesumweltministerin Thekla Walker hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (beide Bündnis 90/Die Grünen) in einem Brief aufgefordert, die angedachte Streichung der Kappungsgrenze für Photovoltaik-Altanlagen zügig umzusetzen und für Neuanlagen schon vor 2023 möglich zu machen. Ähnliches fordern der Verband für Wirtschaft und Umwelt und der Landesolarverband Rheinland-Pfalz.
Im jüngst verabschiedeten EEG-Osterpaket ist bereits die Streichung der Vorschrift für Neuanlagen ab 2023 beschlossen. Weitere gesetzliche Änderungen werden jetzt angestrebt, um dies auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen durchzusetzen. So soll die Bedeutung des Erdgases für die Stromversorgung zurückgedrängt werden.
In einer pv magazine Kurzumfrage zur Speicherförderung berichten Installateure und Verbraucher von ihren Erfahrungen mit dem Speicherförderprogramm. So richtig zufrieden ist kaum einer derjenigen, die geantwortet haben. Die HTW-Berlin beantwortet jedoch die Frage, wie sich die Verluste durch die Abregelungspflicht reduzieren lassen.