Für Neuanlagen wird durch das EEG 2023 die 70 Prozent-Kappung für kleine Photovoltaik-Anlagen ab 1. Januar 2023 abgeschafft. Das kann man als Vereinfachung sehen. Zurzeit wird diskutiert, die 70-Prozent-Kappung auch für Photovoltaik-Altanlagen abzuschaffen. Das halten wir aus Sicht der Praxis für kontraproduktiv. Erstens wäre die Umstellung von Altanlagen unverhältnismäßig aufwändig und würde die Energiewende verlangsamen. Zweitens würde sie viel weniger bringen als aufgrund theoretischer Zahlen erwartet wird, und insbesondere nicht zur Linderung einer Energiemangelsituationen im kommenden Winter beitragen.
Erklärung der 70 Prozent-Kappung
Seit dem EEG 2012 müssen Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung (ab EEG 2021: bis 25 Kilowatt) die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen (oder alternativ, was selten gewählt wurde, Einrichtungen zur ferngesteuerten Drosselung einbauen). Der Sinn der 70 Prozent-Kappung ist, dass der Netzausbau, insbesondere im Niederspannungsnetz, dann nur auf 70 Prozent der Leistung ausgelegt sein muss. Andererseits gehen nur 1 bis 5 Prozent der jährlich erzeugten Energie verloren, da im Wesentlichen nur die Leistungsspitzen bei voller Sonne mittags abgeschnitten werden.
Abschaffung für Altanlagen unverhältnismäßig aufwändig
Da die 70 Prozent-Kappung für Altanlagen vom Netzbetreiber für den Netzausbau berücksichtigt wurde, muss man natürlich die Abschaffung von der Genehmigung des Netzbetreibers in jedem einzelnen Fall abhängig machen. Das bedeutet, dass eine Fachfirma einen Antrag beim Netzbetreiber stellen muss und dieser eine Netzverträglichkeitsprüfung durchrechnen muss, ob die Erhöhung der Leistung ohne Netzausbau möglich ist. Wenn es genehmigt wird, müsste die Drosselung der Anlage vor Ort von einer Fachfirma aufgehoben werden.
Das wäre für die Netzbetreiber und die Fachfirmen ein unverhältnismäßiger Mehraufwand, und würde von beiden Seiten her den Bau und den Anschluss von Neuanlagen verlangsamen, denn in vielen Regionen herrscht akuter Fachkräftemangel.
Wenn diese Möglichkeit ins Gesetz kommt und dann bei uns ein Kunde anruft und will, dass die 70 Prozent-Drosselung für seine Altanlage aufgehoben wird, müssen wir ihm sagen: “Wir müssen Neuanlagen bauen, um die Zubauziele der Energiewende zu schaffen. Daher haben wir keine Zeit für solche Dinge, die wenig bringen.”
Abschaffung für Altanlagen bringt wenig
In der Diskussion werden oft 5 Prozent der Energie genannt, die verloren gehen würden. Das ist ein Maximalwert für die besten Süddächer. In der Praxis unserer Berechnungen kommen meist etwa 1 bis 3 Prozent heraus. Aber auch dieses Potenzial kann nur für Neuanlagen gehoben werden, nicht für Altanlagen! Es gab nämlich zur Realisierung der 70 Prozent-Kappung zwei Möglichkeiten: Entweder es wurde ein kleinerer Wechselrichter mit circa 70 Prozent der Modulleistung eingebaut. Für diese Altanlagen wäre ein Austausch gegen einen größeren Wechselrichter unverhältnismäßig teuer und wird sicher nicht gemacht werden. Oder es wurde eine Steuerung eingebaut, die die Energie aus den Leistungsspitzen weitgehend in den Eigenverbrauch und/oder Stromspeicher verschob. Eine Aufhebung der 70 Prozent-Kappung bringt in beiden häufigen Fallgruppen nur 0 bis 1 Prozent mehr Jahres-Energie.
Die bei Abschaffung der 70 Prozent-Kappung zusätzlich mögliche Energie würde nur bei Spitzenleistung, also im Wesentlichen im Sommer um die Mittagszeit frei. Im Winter überschreiten nur steile Süddächer die 70 Prozent, für die allermeisten Anlagen würde im Winter praktisch nichts zusätzlich erzeugt. Der Beitrag zu Linderung einer Energiemangelsituation im kommenden Winter, der oft als Begründung angeführt wird, ist also nicht realistisch.
— Der Autor Hermann Schrag ist Physiker und seit 30 Jahren Solarexperte. Er führt seit 20 Jahren das Unternehmen Schrag Sonnenstrom. —
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Ganz ehrlich: Ob es was bringt oder nicht, sollte zweitrangig sein. Im Moment hat man ja nicht Mal die Option die Abregelung herausnehmen zu lassen, wenn meinetwegen eh ein Wartungstermin ansteht (wofür auch immer) und das dann mit gemacht werden könnte. Aktuell heißt es: Geht nicht, weil darf nicht.
Dass es Wahnsinn ist extra deswegen einen kommen zu lassen, steht natürlich außer Frage.
Also ich bin schon dafür, dass man den gesetzlichen Freiraum schafft, dass ein Anlagenbetreiber voll aufdrehen (lassen) darf, meinerwegen in Absprache mit seinem Netzbetreiber.
Formlos natürlich, und nicht mit drei Dutzend Formularen in siebenfacher Ausfertigung an zwanzig Behörden.
MfG
Achtung vor dieser Diskussion wir haben unsere Pv Anlage mit einem Überschuss Heizstab (nach Eigenverbrauch u. Batterie Ladung) ausgestattet, jetzt gibt es keine Abriegelung mehr der 10kwp
Wir heizen übrigens auch mit Strom seit diesem Jahr (Öl Brennwert Heizung wurde entsorgt) … besser als auf die Politik und Behörden zu warten
Es geht nicht nur um 70%. Bei meiner 50% Abregelung steht sinngemäß, dass bei einer Abschaffung der 70% Regel die Anlage auf 80% Abregelung geht. An einigen Tagen werden bei mir jedenfalls bis zu 10% abgeregelt.
Das ist genügend Strom, um einen ganzen Haushalt zu versorgen. Wenn man nur die 4000 Anlagen aus der Speicherförderung Baden-Württemberg 2021 nimmt und gemäßigte 3kWh täglich ansetzt, dann sind das allein 12 MWh, die nicht eingespeist werden. Das allein zeigt den Wahnsinn, der hier zugrunde liegt.
Trotz allem ist meine Anlage beim Netzbetreiber mit 70% angemeldet. Der Netzbetreiber plant aber mit der vollen Scheinleistung des Wechselrichters. Den Parameter kann ich selbst ändern.
Ich verstehe es ja, wenn Schrag Sonnenstrom mehr Anlagen verkaufen möchte.
Die 70% Regel hat aber nur dazu geführt, dass man die bestehenden Mechanismen nicht nutzt bzw. ertüchtigt, so dass notfalls eine Abregelung stattfindet. Mit einer funktionierenden Lösung könnten beliebig viele Anlagen einspeisen.
Für diese Aufgabe brauchen wir auch keine Smartmeter. Insbesondere dann nicht, wenn diese keine Abregelung vornehmen können.
Hallo.
Was heißt überhaupt ältere Anlagen.
Meine ist von 2019 und die Einstellung von 70% auf 100% könnte die Installationsfirma sogar Online ändern. Es geht doch nicht nur um die KWh Stunden , man würde auch mehr verdienen mit der Anlage.
Privatleute sollen ja auch nichts daran verdienen, sondern nur die Firmen,
Hallo,
im Sinne der Umwelt ist es immer gut erzeugten Strom auch zu nutzen und nicht einfach wegzuwerfen. Wenn da jemand scheinbar keine Lust hat den Mehraufwand zu betreiben sollte er den Technikercode aus der Hand geben und dieses Aufgabe Anderen überlassen. Die Prüfung des Netzbetreibers hat ja bereits bei der Genehmigung der Anlage stattgefunden (und dabei wurde bestimmt auch eine zukünftige 100%-Einspeisung mit berücksichtigt). Daher wird hier in den meisten Fällen auf Antrag recht schnell eine Genehmigung erteilt. Falls man das überhaupt wirklich beantragen/prüfen muss. Hier könnte eine pauschale Prüfung mit Eintrag im Marktstammdatenregister (kann auf 100% umgestellt werden) Sinn machen. Es ist also nur noch ein Vor-Ort-Besuch nötig um die Anlage auf 100% umzustellen, was in wenigen Minuten passiert ist (das sind 3 Mausklicks). Und danach wäre dann der Eintrag im MSt.reg. zu korrigieren.
Wieviel es dann bringt wird man sehen, aber die Möglichkeit dazu sollte man den Betreibern der Altanlagen auf jeden Fall zugestehen. Sonst würde man sie nicht mitnehmen, was sehr bedenklich wäre.
Lieber Herr Schrag,
ich verstehe ihren Punkt, aber da sprechen Sie definitiv nicht für die ganze Branche, alle Endkunden und eine Vielzahl der Installateure sehnt sich danach und will das auch unbedingt für Altanlagen.
Wenn man vernünftige Technik verbaut hat, kann man die 70% Regelung einfach Online herausnehmen. Ob eine erneute Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig ist, ist bisher nicht geklärt und auch die allermeisten EVU werden dafür keine neuen Antragsstellung fordern, sondern generelle Regelungen bis dahin schaffen. Und wenn es nur 1-2% mehr Ertrag bringt, wir benötigen jede kWh, gerade wenn sie so einfach zu hohlen ist!
Beste Grüße Felix Bräuer (SOLARWATT)
… genaus so ist es!
Wobei es darüberhinaus niemand logisch erklären kann, warum bei Neuanlagen keine Begrenzung erfolgt und die „Altanlagen“ mit der Begündung einer „Netzüberlastung“ zu begrenzen waren/sind!!??
Übrigens gibt es auch noch andere unlogische Begrenzungen; z.B. bei Anschaffung eines Speichers unter Inanspruchnahme der Förderung. Hier erfolgt eine Begrenzung auf 60%, wobei hier keine Kausalität zwischen Förderung und Netzstabilität erkennbar ist. Allesamt also letzlich unsinnige Regelungen im Rahmen EEG!!
Wenn, wie der Verfasser des Artikels bei seiner Berechnung, nur 0 bis 1 Prozent mehr Jahres-Energie herauskommt, wird eine Begrenzung der Altanlagen noch unlogischer. Hier widerspricht sich der Verfasser im Artikel ebenfalls! Die Lobby läßt grüßen.
Genau! Man kann die Sperre/Abregelung einfach online herausnehmen (lassen) und der Netzbetreiber könnte es pauschal genehmigen. Warum soll for bereits installierte Anlagen nicht möglich sein, was für Neue möglich ist? Das kann doch nicht an einem Datum liegen!
Man muss es einfach nur wollen.
Der Autor Hermann Schrag ist Physiker und seit 30 Jahren Solarexperte. Er führt seit 20 Jahren das Unternehmen Schrag Sonnenstrom.
Da hätte ich nicht so viel Unsinn im Artikel erwartet.
Es geht um das Prinzip! Der Staat sollte keine Abregelgrenzen vorgeben. Technische Grenzen wie Dimensionierung der Leitung oder Wechselrichterleistung sind Sache des Betreibers und natürlich muss er die Kosten der Anlagendimensionierung tragen, wenn er bis zum Maximum einspeisen will. Das gilt für Alt- genauso wie für Neuanlagen.
Warum soll die 70%regel bleiben, weil eine Umstellung teuer ist? Man darf umstellen, man muss nicht. Bei einem Physiker hatte ich diesen logischen Schritt erwartet.
Leider ist der Autor nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. Eine Entsperrung der 70 Prozent Abriegelung bedarf nur weniger Mausklicks in der Wechselrichtersoftware. Da muss auch kein Installateur extra kommen, da dies von Hersteller übers Internet durchgeführt werden kann. Meine Verluste an sonnigen Tagen betragen ca 15 Prozent, was bei einer großen Anlage schon einige kWH sind, die einfach verschwendet werden. Ich sehe das also völlig anders.
Mal ehrlich was ist daran aufwendig?
Einloggen Parameter suchen, ändern und auf speichern klicken. Aufwendiger ist es bei aktuellen Anlagen nicht.
Ich bin fest davon überzeugt, dass das mit einer Anleitung für sein Gerät jeder fertig bringt.
Dann vielleicht nicht in zwei Minuten sondern in fünf.
Da braucht man nun wirklich keinen Solarteuer für… ist auch nachhaltiger 😉
Der Autor ist leider nicht seriös und völlig an der Realität vorbei oder es ist seine Absicht zu desinformieren
„Nur 0 bis 1 Prozent Jahresenergie“
Also das es 0 Prozent sind, ist ja wohl unrealistisch. Es soll nichts passieren, nachdem zuvor beschrieben wurde, es würde etwas passieren? Das ist eine absurde „Argumentation“.
Nehmen wir also die 1%. Laut Statistischem Bubdesamt erzeugt Deutschland 579,1 Milliarden kWh. Das sind dann also 5,8 Milliarden kWh.
In meinen Augen etwas mehr als das quasi dargestellte „nichts“.
Daneben ist die Rechnung doch fragwürdig. Deutschland verbrennt gerade Gas um Strom zu erzeugen, während PV künstlich abgeriegelt wird. Fossile Energieträger die jetzt gesparrt werden, stehen dann im Winter zur Verfügung. Was im Sommer verbrannt wird, ist definitiv weg, auch im Winter.
Das man dafür zwangsläufig für jedes Gerät vor Ort sein muss, ist doch auch Quark. Viele Geräte sind heutzutage aus der Ferne erreichbar, der Rest ist eine Frage des Herstellers der Geräte. Das sollte ein Installateur von PV Ablagen wissen.
Selbes gilt für die Netzbetreiber. Der weiß doch, wie sein Netz aussieht und wo Anlagen einspeisen/angemeldet sind. Pauschale Freigabe, außer da wo der Netzbetreiber es markiert – und den Ausbau dann entsprechend vorantreibt.
Darüber hinaus sollte es doch jeder/jedem freistehen, den gesamten Strom einzuspeisen. Die Energiewende soll doch zu 100% stattfinden, nicht nur zu 70. Warum ein Installateur von PV Anlagen dagegen „argumentiert“ („es rettet nicht sofort die Welt und ersetzt nur einen Teil“ – mehr wurde auch nie „versprochen“), erschließt sich mir nicht. Anlagen werden noch genug benötigt, auch bei mehr Einspeisung.
Das habe Sie falsch verstanden. Es sind 0 bis 1 Prozent der Stromerzeugung der Photovoltaikanlagen die unter die 70%-Regelung fallen. Das sind auch nur kleine Anlagen bis 30 kW bzw. seit dem Jahr 2021 bis 25 kW. Denn alle anderen haben sowieso die Fernwirktechnik installiert. Also weit entfernt von den 5,8 TWh, die sich sich da zusammenreimen.
Sehr freundlicher Umgangston…
„Zusammengereimt“ war da nichts, sondern (wie Sie bestimmt gelesen haben) es sind die Daten des Statistischen Bundesamtes. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeugung/_inhalt.html
Dort steht 579,1 Mrd kWh. Was 1% davon ist?
Zum Zeitpunkt der Kommentierung stand da nur 0-1% der Jahres-Energie. Ohne Link. Bis zu Ihrem Kommentar 2 Tage später hat sich das offensichtlich geändert.
Aber um mal zur Sache zu kommen: Wie viel kWh dürfen denn Ihrer Meinung nach sinnlos „verschenkt“ werden, um sie über andere Energieträger teuer einkaufen zu müssen?
Dieser wiedergekaute Schwachsinn, dass extra Installateure kommen müssen nervt. Besonders von einem „Solarexperten“.
Bei mir braucht niemand kommen, ich kann es selber machen.
Und wenn doch für manche alten Anlagen jemand vor Ort sein muss: Wir haben eine freie Marktwirtschaft und jeder Solateur kann für sich entscheiden ob er die Zeit hat oder nicht.
Also: Weg mit dieser Regelung, besser gestern schon.
Erlauben sollte man das auf alle Fälle. Man kann ja die Umstellung auch später vornehmen. Wir werden das nicht 2023 machen aber eventuell 2025. Und bei einigen Wechselrichtern kann man das ja bequem vom Schreibtisch aus tun.
Mir tut das immer in der Seele weh wenn ich die abgeschnittenen Erzeugungskurven im Sommer sehe. Grundlos völlig unnötige Anti Solar Lobby.
Gerade beim Mittagspeak wo eh die Leistung gebraucht wird.
Jetzt will ich doch auch einmal eine Lanze für den Autor brechen. Er hat m.E. völlig recht. Jede Anlage auf mehr als einer Dachfläche läuft quasi nie in diese Begrenzung, oder die Ü70-Erträge werden direkt verbraucht oder gespeichert. Zudem sind die Wechselrichter ja in der Regel gar nicht auf den 100%-Betrieb ausgelegt. Wer will denn wegen 3% Mehrertrag extra neue WR kaufen?
Die 70%-Regel erlaubt dagegen 43% mehr Anlagen im Netz _ohne_ zusätzlichen Netzausbau. Und in wenigen Jahren werden diese Ertragsspitzen sowieso abgeregelt werden müssen, da die Erzeugung regelmäßig einfach den Bedarf (inklusive Speicherbefüllung) übersteigen wird. Diese Aufregung ist ein Sturm im Wasserglas.
Ich habe drei Dachseiten belegt und des öfteren Begrenzungen. Es sind vor allem die Tage an der Bewölkung vorbei huscht, wo die Lastspitzen auftreten. Oder die Tagesspitze an sonnigen doch nicht all zu heißen Tagen. Diese Begrenzungsspitze dauert bei mir locker 3-4 Stunden. Warum? Weil ich wie bestimmt viele Anderen mit PV, mein Grundlast so gut es ging minimiert habe. Der liegt i.M. bei 130 Watt und lustigerweise tagsüber oft noch niedriger als nachts. Also, ist quasi kein Verbrauch vorhanden.
Mir würde es definitiv was bringen wenn diese blöde Lastspitze weg wäre. Wer ein vernünftig dimensionierter WR hat (8kW hier für eine ebenso große Lastspitze – passt genau) und viele Module auf Süd, dem wird es was bringen. Wenn nicht würde ich eher mal schauen wer die 2 kW Grundlast los werden kann… (heimspeicher und sonstige Verwendung dargelassen)
Lustig wirds erst wenn ein Rundsteuerempfängen im Einsatz und die Altanlage unverändert der Werkseinstellung 100 Prozent eingestellt und mein Netzbetreiber um eine Rücksetzung, ich lach mich krum. Hier gibts nichts zum zurücksetzen zumal eine 70 Prozet Regelung f. kleinanlagen (7kwp) überflüssig geworden sind.
nochmal: 1.) wenn man in die Spezifikation der Module schaut, steht dort ein Wert für 1000W/m^2. So und nun messe mal wieviel Watt du am Höchststand der Sonne, optimale Ausrichtung der/des Module(s) 90° zur Sonne, bekommst. Ich messe das täglich ! und erreiche die 70% NICHT; bin zu weit im Norden der Republik !
2.) Quark ist das mit der Netzbelastung oder anders ausgedrückt – es macht NUR Sinn dort, wo wirklich hohe Leistung eingespeist wird und keiner zeitnah – um die Ecke den Strom abnimmt – wäre aber so einfach steuerbar.
Manchmal verliere ich den Glauben an die Ingenieurskunst – wenn ich es nicht besser wüsste. Da verdienen etliche Firmen am Nichtstun / Verzögern und Falschmeldungen in die Welt setzen.
Die 70% Regel (mit Speicher 60%) ist ein absoluter Fehlgriff der Gesetzgebung:
Technischer Blödsinn:
Eine große Anlage darf immer mit 100 % betrieben werden- eine Anlage kleiner 30 kWp (seit 2021 ist die Grenze 25 kWp) muss abgeriegelt werden, weil ansonsten das Netz überlastet sein soll?
Reduktion nur 1%?
Dies ist die damalige offizielle Angabe des BMU! Diesen Wert zweifeln ich stark an – real liegt der Wert viel höher.
Umstellung umständlich?
Nein, die Umstellung ist sehr einfach. OK, wenn die Software gesperrt (ältere WR) ist muss man für 2 Minuten den Installateur kommen lassen.
Neuen Antrag beim VNB stellen?
Nein. Anlagen kleiner 30 kWp (nur diese Anlagen sind betroffen) dürfen gar nicht abgelehnt werden! Der VNB muss diese genehmigen! => per Mail im Januar dem VNB die Änderung von 70 auf 100% anzeigen. Sollte das Netz dies nicht können, dann muss der VNB auf seine Kosten verstärken! Kein Risiko für den Anlagenbetreiber!!!!
Fazit:
Super dass die Regelung endlich abgeschafft wird. Hierdurch werden riesige Mengen Solarstrom zusätzlich erzeugt – jede einzelne spart CO2 ein und bringt dem Betreiber eine Ersparnis oder Vergütung.
@Michael zu Nr. 1:
Die 70%-Regelung war damals eine Vereinfachungsregel! Große Anlagen dürfen mitnichten „immer mit 100% betrieben werden“, aber die haben halt verpflichtend Fernwirktechnik installiert sodass der VNB bei Bedarf abregeln könnte. Auch bei Anlagen unter 30 kW gab es immer die Wahl einen Rundsteuerempfänger zu installieren. Nur ist der halt bei kleinen Anlagen überproportional teuer. Daher hat man gesagt entweder Rundsteuerempfänger oder pauschal auf 70% abregeln (ggf. unter Einrechnung des Eigenverbrauchs).
Der Ertragsverlust um 1% des Jahresertrags (!) ist schon realistisch, auch wenn die abgeschnittene Erzeugungskurve an einem sonnigen Sommertag anders ausschaut.
Etwas offtopic: Ich finde es teilweise bedenklich aber zugegebenermaßen auch leicht belustigend, dass selbst in einem Fachmagazin wie diesem hinter jeder gesetzlichen Regelung Betrug am Anlagenbetreiber, Sabotage der Energiewende, „die Energielobby“ oder schlimmeres vermutet wird.
Wie kann ein PV-Magazin zulassen, das so viel Wiedersprüchliches und damit Unsinn publiziert wird!
Dies ist ein Forum in dem jeder seine Meinung sagen kann. Der sogenannte Unsinn wird meist entlarvt. Wenn Sie hier Ihre Meinung über den Artikel schreiben ist das sinnvoll und wird akzeptiert und eventuell auch kritisiert. Die Schlagwörter Unsinn und Widersprüche über andere Kommentare produzieren nur Seifenblasen
Warum aber ab dem 01.01.2023?
Wenn es um das Thema Neubau geht, dann sollte es zumindest für alle die neu gebaut Anlagen schon gelten. Ein Übergang von sechs Monaten ist für mich nicht verständlich.
Also ich bin wie auch oben schon mehrfach geschrieben wurde, persönlich entsetzt über die Meinung dieses Installateurs.
Abgesehen von der tatsächlichen Gängelei durch die vielen unsinnigen Hürden im EEG, sollte es einem erfahrenem Unternehmen doch gelingen diese Dienstleistung kaufm. sinnvoll anzubieten und neben dem Umsatzgewinn für seine Firma auch die Kundenbindung zu stärken. Wenn es sich im Einzelfall nicht rechnet, dann lässt man es eben. Mir scheint hier wird auf den Kunden nach der ersten Abrechnung keinerlei Wert mehr gelegt.
Unsere eigene Anlage ist gut eingestellt und regelt dank Speicher & Peak-Sheaving nur selten ab. Nur sind wir auch tgl. hinterher, alles zu organisieren um keinen „produzierten“ Strom zu verlieren. Die oben beschriebenen geringen Werten sind aus meiner Sicht ergänzende Argumente die 70%-Abregelung schnellstens abzuschaffen – ohne Diskriminierungen des Bestandes.
Guten Tag, eine kleine Korrektur hätte ich da anzumerken.
Z.b. bei mir ich habe ein E3DC S10
wird die Abregelung einfach über den Server mit dem nächsten Update erledigt. Ich denke da gibt es auch noch andere Hersteller auf dem Markt die das können.
Hier muss kein Installateur zum Kunden kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kordysiak
Es gibt mittlerweile sehr viele Solarteure welche mit solchen Kleinigkeiten nicht mehr belästigt werden wollen.
Und? Ist das ein _Grund_ die 70% Regel nicht abzuschaffen. Es sind Handwerker. Wenn der eine nicht kann\will suche ich mir einen anderen.
Bastian, wenn Sie bis nächstes Jahr zu einem vernünftigen Preis einen gefunden haben, dann schreiben Sie Ihr noch mal.
Auch in den letzten 5 Monate des Jahres werden Anlagen installiert und in Betrieb genommen. Dafür kommen doch sowieso welche. Für Anlagen ab 1.1. gilt 100%. Warum müssen die Anlagen bis dahin mit 70% konfiguriert werden? Und warum müssen die anderen dann mit 70 weiterlaufen? Warum nimmt man an, dass es im gesamten Land keine Fachkräfte gibt und nie jemand zum Kunden will? Wobei der Besuch ja – wie oft hier geschrieben – nicht zwangsläufig notwendig ist.
Schon mal was von Remote Wartung gehört ? Das ist kein Aufwand.
Leider haben die für den Gesetzgeber beratenden Unternehmne sich nicht für den Fall gerüstet, dass die PV und Windproduktion seit 20210 die Überhand gewinnen würden.
Die 70% Regelung ist ein Relikt aus der VOR-Erneuerbaren Energieen-Zeit, ohne die Speicherung und deren Management zu berücksichtigen.
Was soll nur daraus werden, wenn wir die beabsichtigten Kapazität des Ausbaues für PV- und Winderreicht haben werden?
Ohne Speichermanagement wir es wohl auf divere wiederkehrende Black-Outs hinauslaufen!
Ich will keine Bevormundung. Wer statt 70% 100 haben will sollte es einfach umstellen können, wenn es das Netz zulässt. Wer es nicht will macht es nicht. Wo ist denn das Problem, warum kann man das den Bürgern und Installateuren nicht selbst überlassen, warum immer diese Überfürsorge für alle. Gebt es einfach frei und überlässt es dem Markt wie er das regelt, den Bürgern und den Installateuren, sie werden das schon miteinander regeln.
Ich finde es muss im Verhältnis stehen, ich möchte die 70% Regelung auch raushaben. Zum Glück ist es bei E3DC einfach, da es elektronisch geregelt ist. Das geht ganz einfach aus der Ferne 😁.
Hallo zusammen, ich denke Herr Schrag ist auch nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Bei meinem Hausdach hat er vor einigen Jahren gemeint, dass es ungeeignet für PV ist, wg. zu großem Schattenwurf..? Meine Anlage mit 14 kwp (ganzes Süd-Dach vollgemacht ) hat im ersten Jahr 1150 kWh/kwp gemacht… Gut, dass ich auf ihn nicht gehört habe…😉
Hallo Herr Bräuer
Ich habe eine Solarwatt Anlage und bin genau Ihrer Meinung.
Ich hab zwar den Eigenverbrauch bestmöglich optimiert so dass ich vermutlich nur sehr selten über die 70% komme, trotzdem oder gerade deshalb ist die Begrenzung Unsinn.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Böckeler
Hier noch eine Ergänzung zu meinem Artikel:
Ich bin auch seit fast 2 Jahrzehnten Sachverständiger für Netzverträglichkeitsprüfungen. Ich vertrete dabei immer die Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiber. Oft kämpfe ich dabei gegen die Netzbetreiber mit Ihrer großen Machtstellung, die sich – gelinde gesagt – oft sehr fragwürdig verhalten. Ich habe also größtes Verständnis für Anlagenbetreiber unter den Kommentierenden, die bei den Netzbetreiber Schikane und Behinderung der Erneuerbaren vermuten.
Aber es mangelt offenbar bei einigen Kommentaren am Grundverständnis der Netzsituation. Wie ich im Artikel schon schrieb, wurde natürlich die 70 Prozent-Kappung für Altanlagen vom Netzbetreiber für den Netzausbau berücksichtigt. Das war ja der Sinn der gesetzlichen Regelung. Über meinen Schreibtisch gingen Tausende von Netzdaten der Netzbetreiber, in denen die Leistung der Anlagen mit 70% der Modulleistung eingetragen ist.
Wie ich im Artikel schon schrieb, müsste natürlich auch der Gesetzgeber die Abschaffung der 70 Prozent-Kappung von der Genehmigung des Netzbetreibers in jedem einzelnen Fall abhängig machen. Hier geht einfach technisch nicht eine einfache Pauschalregelung, wie in manchen Kommentaren salopp geschrieben. Wie ich in meiner Arbeit als Sachverständiger für Netzverträglichkeitsprüfungen sehe, ist das Niederspannungsnetz in ländlichen Regionen oft nahe an den von der Norm vorgegebenen Grenzen. Es muss also in jedem einzelnen Fall vom Netzbetreiber durchgerechnet werden, ob durch eine Aufhebung der Kappung ein Netzausbau nötig ist. Es lässt sich also leider nicht der ganze Aufwand vermeiden. Es muss also in jedem Fall eine Fachfirma einen Antrag beim Netzbetreiber stellen und dieser eine Netzverträglichkeitsprüfung durchrechnen, ob die Erhöhung der Leistung ohne Netzausbau möglich ist.
Dass die Antragsprozedur, auch für Neuanlagen, kompliziert ist, ist ein ganz anderes Thema. Das soll ja gemäß neuem EEG in den nächsten Jahren vereinheitlich und möglichst vereinfacht werden. Aber wie ich aus meiner Arbeit weiß, sind daran auch viele komplizierte Normen beteiligt, so dass man leider nicht erwarten darf, dass der Gesetzgeber das durch Federstrich stark vereinfachen kann.
Also muss man leider (!) der Tatsache ins Auge schauen, dass eine Aufhebung der 70%-Kappung für Altanlagen für Netzbetreiber und Fachfirmen mit beträchtlichem Aufwand verbunden ist. Die Bearbeitungszeiten durch Netzbetreiber sind heutzutage skandalös lange. Man darf sicherlich mit vollem Recht manchen Netzbetreibern vorwerfen, dass sie nicht rechtzeitig Personal aufgestockt haben. Aber momentan ist die Lage einfach so wie sie ist. In vielen Regionen kann keiner zusätzliches Personal aus dem Hut zaubern. Das bedeutet, dass die Aufhebung der 70%-Kappung für Altanlagen den Anschluss von Neuanlagen verzögert.
Man hat also nur die Wahl: Für Altanlagen z. B. 1% mehr rausholen oder schneller Neuanlagen ans Netz bringen. Ich verstehe, dass sich manche Kommentierende nur für die eigene Altanlage interessieren. Wer die Energiewende als Ganzes möglichst schnell voranbringen will, sollte beide Seiten sehen.
Zum Schluss der Originaltext aus der offiziellen Begründung dieser Regelung durch die Regierungsfraktionen: „Die derzeit knappe Ressource Fachkräfte sollte möglichst effektiv eingesetzt werden, um die Vielzahl neuer Solaranlagen möglichst schnell in Betrieb nehmen zu können.“
Hermann Schrag, Fa. Schrag Sonnenstrom
Der Netzbetreiber kennt jede Anlage. Viele Netze wurden ja auch für einen höheren Ausbau erweitert und umgebaut. Es gibt sicher ganze Siedlungen oder Ortsteile, wo eine elektronische Umstellung technisch kein Problem wäre und die Netze in keinster Weise zu hoch belastet würden. Warum muss dann jeder einzelne so eine Prozedur durchmachen? Auch sie leben auch ganz gut von dieser Hürde der Bürokratie
@ Hermann Schrag.
Haben Sie als Sachverständiger auch schon mal eine Stufe weiter gedacht, und die Frage gestellt warum das alles so geregelt ist. ?
Schauen Sie mal hier, unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Als die Erneuerbaren noch gesetzlichen „Verbrauchsvorrang“ hatten, wäre das niemals ein Thema geworden. Für mich ist das nichts anderes als einer der vielen Bremsklötze, die der Energiewende seitens der Konventionellen in den Weg gelegt wurden.
@Herr Schrag, danke für Ihre ergänzende Stellungnahme.
Ihr Statement wurde offensichtlich mehrfach missverstanden.
Nochmals; die 70% Regelung scheint aus den Anfängen der dezentralen Energieeinspeisung und damit aus einer Zeit der großen Verunsicherung bei der Stadtwerken ab ca 2010.
Durch Intressensvertretungen der produzierenden Stromindustrie wurde der mögliche Impakt von unbegrenzten PV-Einspeisung als nicht beherrschbares Risiko unverhältnissmäßig „hochgepeitscht“ und fand im Gesetz leider seinen Platz.
Heute wissen wir, wie ganz aktuell:“ wir brauchen jede kWh!“
Technisch gesehen gibt es Leistungsbegrenzungen im städtischen und insbesondere im ländlichen Verteilernetz für die Stromeinspeisung; jedoch auch für die weitgehend ungeregelte und damit unbeherrschbare Entnahme, insbesondere durch die glücklicherweise zunehmenden Ladestationen von E-Mobilities. Hier ist vieles im Umbruch. Die Maximalleistungen von PV-Strom und max.Entnahme durch ladestrom sind generell anzusetzen. Erfahrungen mit einem Gleichzeitigsfaktor sind offensichtlich noch weitestgehend ungesichert.
Dringender Aufruf!
Jedes Stadtwerk täte gut daran, sich für die Last-Berechnung ihres eigenen Verteilernetzes eine dynamisch arbeitende Software zur Netzberechnnung zu zu legen, um die Leistungsfähigkeit Ihres Verteilernetzes ausreichend und umgehend beurteilen zu können.
Wenn solche Software noch nicht auf dem Markt wäre, wäre es dringend Zeit, eine Entwicklung hierfür in Gang zu bringen.
Lange Bearbeitungszeiten sind der nicht ausreichenden Ausstattung der Versorger geschuldet.
Nicht unbedingt der chronisch unterbestzten Abteilungen zu Netzberechnung der Versorger.
Das Argument, die Aufhebung der 70%-Regelung für Bestandsanlagen läßt sich insofern nachvollziehen, daß für die Energiewende andere…größere Kapazitäten erforderlich sind, als die „fehlenden1%“. Der Aufwand für eine Freischaltung der Maximal-Leistung sollte doch tunlichst den Betreibern überlassen werden. Eine Gängelung aus wirtschaftlichen Günden scheint hier vollkommen unangebracht.
Im Sinne des Investitionsschutzes der PV-Unternehmer wird hiermit dringend gefordert, die ehemalige 70%-Regelung auf zu heben und jedem Unternehmer die Freiheit zu zu gestehen, die Anlage gem. ihrer max. Kapazität einspeisen zu lassen.
Jedoch sollte zwingend eine Freigabe für die Max-Einspeisung der PV-Anlage vom örtlichen Versorgungsunternehmer wg. der begrenzten Leitungskapazitäten eingehohlt werden müssen.
@Hans Diehl
Ihr refexartiger Einwand zur „Ermächtigungsverordnung“, wie die Gesetzesregelung von 2010 zu den Erneuerbaren von ihnen genannt wird, wird hier eher weniger Anwendung finden.
Juristisch klar, jedoch ohne jeglichen techn. Hintergrund für die eigentliche Problematik.
@ Thomas I
Doch ein technischer Hintergrund für die Problematik.
Wenn die EE noch mit Ökobändern den Bilanzkreisen der Versorger zwingend zugeteilt würden, wie bis 2010 vor der Ermächtigungsverordnung der Fall, wären es halt 100 statt 70% die prognostiziert würden, und entsprechend wären konventionell weniger nötig, um die Netze stabil zu halten.
Bei allem Verständnis für die Netzbetreiber und den Gesetzgeber und deren Probleme und bei den letzteren den mangelnden Sachverstand. Wir haben nun seit 20 Jahren Energiewende – 20 Jahre in denen in die Niederspannungsnetze eingespeist wird und mit staatlichen Zuschüssen versucht wird diese Einspeisung zu erhöhen. Aber auch 20 Jahren in denen diese Netze auf die neuen Anforderungen hätten eingerichtet werden können. Daher ist es für mich unverständlich warum eine Anlage die z.B. in 2022 neu installiert wurde noch der 70 % Regelung unterliegt und eine Anlage die im Januar 2023 installiert wird nicht mehr. – Also reine Willkür und nicht begründbar. Im Grunde der reine politische Irrsinn wie die Überbauung von Flächen mit mehreren Hektar mit Photovoltaikanlagen mit dem Hinweis, dass noch Grünland darunter wächst und Schafe weiden könnten. Wenn ich die Erzeugungsmengen meine Hausanlage täglich betrachte. Am 19. August – hatten wir den ganzen Tag über einen grauen Himmel und unsere Anlage schaffte es nicht an diesem Tag den Speicher, der ansonsten in aller Regel um 11 oder 12 Uhr voll ist zu füllen. Daraus schliesse ich, dass solche großen Anlagen an diesen Tagen aus kein Strom liefern und dafür Ersatzanlagen einspringen müssen. Also werden doppelte Kapazitäten benötigt um dies auszugleichen. Im Winter wird dies über viele Tage der Fall sein. Noch gravierender wird es wenn es Windstill ist und auch von dort kein Strom kommt. Stimmt es, dass diese Anlagen die Lückenbüsser sind für die Zeiten an denen sie Zwangsabgeschaltet sind trotzdem Geld bekommen in Höhe dessen was sie bei einer Lieferung erhalten hätten? In meinen Augen ist diese Politik geprägt von reinem Chaos und fehlender Linie.
Ich denke die Antwort auf Schwankungen bei PV und Wind sind Speicher und dezentrale Produktion. Ich bin aber kein Experte.
Natürlich benötigen wir mehr Kapazitäten um die Nacht und den fehlenden Wind auszugleichen.
Zum Vergleich hat Frankreich gerade doppelt so viel AKW-Kapazität wie Leistung daraus im Netz, weil die maroden AKWs schrottreif sind. Eine vorsorgende Energiepolitik in Frankreich hätte anders ausgesehen.
Dieses Energieentwicklungsland Frankreich schleppt der Rest Europas nun auf Jahre als Klotz am Bein mit.
Ich gehe nur teilweise mit der Argumentation des Autors mit.
Die meisten modernen Wechselrichter, also die nicht älter als fünf Jahre sind, haben einen Internetzugang und erlauben Fernparametrierung. Einige ältere Wechselrichter haben das auch. Das heißt, dass man bei sehr vielen Anlagen die Begrenzung auf Knopfdruck aufheben oder mit einem Anruf beim Hersteller aufheben lassen kann. Schlauer wäre ein Softwareupdate des Herstellers, mit dem das automatisch passiert. Auch wenn nicht, ist das kein großer Aufwand vor-Ort die Begrenzung umzustellen. Dann fährt halt ein Mitarbeiter ein paar Tage hintereinander die wenigen verbliebenen Kunden ab, wo es keinen fernparametrierbaren Wechselrichter gibt.
Ich musste das aus der Ferne bei einigen unserer Kunden schon machen, als die Regularien der Speicherförderung geändert wurden und man die Begrenzung nun auf 70% statt 50% einstellen darf.
Ebenfalls sind ja damit nicht nur Altanlagen von Anfang der 2000er betroffen, sondern auch Anlagen, die bis Ende dieses Jahres und in den letzten beiden Jahren gebaut und inbetriebgenommen wurden. Viele Kunden haben nach der Aufhebung der 10 kWp Grenze vor zwei Jahren und auch aufgrund der im Vergleich stark gefallenen Preise sowie in weiser Voraussicht größer gebaut. Einen größeren Verbrauch und einen Speicher haben Sie schon, aber dann läuft halt eine 15 kWp Anlage im Sommer über mehrere Wochen, nachdem der Speicher voll ist trotz größerer Verbraucher im Haus nur mit etwa 10 kW. Das ist eine Verschwendung.
Meine Anlage ist von 2022 und auf 50 % gedrosselt.
Die Lösung für die Netze lautet dezentrale Speicherung. Die Netzberechnungen basieren auf einigen zentralen Kraftwerken, die eben auch dicke Leitungen für die Stromverteilung benötigen. Stattdessen ließen sich in örtlicher Nähe von Ortschaften mit Solardächern oder auch Umspannwerken, entsprechende Speicher errichten, die dann in der Nacht und bei Spitzenlast die Verbraucher versorgen können. Anstelle einiger großer, zentraler Megawatt Kraftwerken, würden dann eine Vielzahl an Kleinkraftwerken (Speicher) existieren, die viele Netzproblemen eliminieren. Aktuell sind solche Projekte z.B. von Genossenschaften nicht möglich, da dies durch entspr. gesetzliche Vorgaben verboten ist.
Also die 70%-Regelung bringt keinen nennenswerten Mehrertrag? Dann ist doch damit das Argument „wir wissen nicht, ob unser Netz mit mehr als 70% umgehen kann“ hinfällig.
Außerdem müsste bei mir niemand vor Ort was machen, dass ist eine Einstellung im WR auf den ich und/oder der Installateur online Zugriff hat.
Mal davon abgesehen, dass die Platzhirsche SMA, Fronius, Victron wahrscheinlich mehr als 50% der Bestands-Anlagen mit einem OTA-Update auf 100% stellen könnten..
Ich glaube hier ist mal wieder eine Lobby am Wirken. Jede zusätzliche kWh zählt in dieser Zeit.
Die technische Argumentation für die 70% Begrenzung (von Kleinanlagen) kam von Netzbetreibern und EVUs die aus reinem Eigeninteresse ziemliche Horror-Szenarien an die Wand gemalt hatten. Der Gesetzgeber ist im EEG immer wieder unterschiedlichen Lobbyisten auf den Leim gegangen. Bei genauerer Betrachtung stellt eine Abschaffung der 70% Begrenzung (Kleinanlagen) kein Problem für die Netze dar. Dies ist alleine schon durch die Regelung für die viiiiiielen beabsichtigten Neuanlagen ab 2023 offensichtlich.
Wenn nun Installateure die nur in Hardware denken obwohl Software das Problem zu 90% lösen wird, jetzt gegen eine Abschaffung argumentieren, …. ordne ich dies als schlecht gemachten Lobbyismus ein. Natürlich werden uns diese „zusätzlichen 30%“ nicht im Winter2022/23 retten, … aber ein sinnvoller CO2 Beitrag und kleiner Motivationsschub für PV-Besitzer ist es schon.
Die 30% könnten die Gaskraftwerke zu den Spitzenzeiten 11:30 – 14:00 Uhr Obsolet machen, was natürlich kein Gaskraftwerkbetreiber will.
Damit würde auch der Strompreis nicht explodieren.
Alles andere ist Lobby.
Der Gesetzgeber muss IMMER mit dem worst-case Szenario eines lokal völlig unzureichend ausgebauten Netzes rechnen. Wenn dort zu viel auf einmal eingespeist wird, sind technische Schäden und damit längerfristige Ausfälle in der lokalen Stromversorgung die Folge – diese unvorsehbaren Einspeisespitzen sind übrigens zweifellos kritischer als unvorhersehbare Entnahmespitzen, bei denen es maximal dunkel bleibt, aber nichts technisch kaputt geht. Der obige Vergleich hinkt hier also gewaltig. Und ich bin mir sicher, dass im Fall eines Netzausfalls durch Überlastung dann der Gesetzgeber dafür verantwortlich gemacht, weil er in seiner Gesetzgebung das Risiko einer Überlastung zu Spitzenzeiten nicht berücksichtigt hat. Und dieser Vorwurf wäre sogar berechtigt, denn es ist die Aufgabe des Staates, die kritische Infrastruktur zu schützen.
Ich denke, dass die bisherige Gesetzgebung ein zum Zeitpunkt des Beschlusses sinnvoller Kompromiss war, die Einspeisung von Strom durch Kleinanlagen ohne jegliche die Netzbelastung berücksichtigende Regelung zu ermöglichen. Also ohne dass diese mit einer damals sehr teuren Fernregelung ausgestattet werden mussten – was viele Anlagenbetreiber wohl von der ohnehin damals viel teureren Investition abgeschreckt hätte. Aber die Erde hat sich seitdem weitergedreht und neuere Wechselrichter sind mit dem Internet verbunden und können damit potentiell auch aus der Ferne geregelt werden. Das berücksichtigt das ab 2023 gültige Gesetz. Und jeder der ruft „dass noch im Dezember 2022 angeschlossene PV Anlagen gedrosselt werden müssen und ab Januar 2023 angeschlossene, technisch identitische PV Anlagen nicht, sei pure Willkür“, muss sich einfach mal vor Augen führen, dass es IMMER einen Cut bei Änderung der Gesetzeslage gibt. Wenn man rückwirkend alle in 2022 installierten Anlagen mit einschließen würde, steht garantiert einer auf und ruft „und was ist meiner meiner im Dezember 2021 installierten Anlage?“. Natürlich könnte man bürokratisch vorgehen und jede Altanlage individuell auf Eignung prüfen. Aber das ist eben aufwändig und angesichts der marginalen Mehrausbeute wenig zielführend, wenigstens nicht so zielführend, als sich auf die Inbetriebnahme neuer Anlagen zu konzentrieren.
Meiner Meinung nach läge ein viel größeres Potential darin, bei Altanlagen die nachträgliche Installation eines Energiespeichers zu erlauben, der die Stromspitzen im Netz effektiv abpuffert, weil große Strommengen ja gar nicht erst ins Netz eingespeist würden. Im Idealfall sollte eine PV Kleinanlage doch nur dann Strom ins Netz einspeisen müssen, wenn über den Tag hinweg gesehen lokal sämtlicher Strombedarf des eigenen Hauses abgedeckt ist. Oder bekommt hier jemand eine Einspeisevergütung, die höher als der Strompreis für Haushaltsstrom ist?
Ich würde sehr gerne einen Stromspeicher nachrüsten – Platz und Kapital dazu wären vorhanden – ich darf aber aufgrund der noch laufenden Förderung keine Änderung an der Anlage vornehmen bzw. macht das Erlöschen der Förderung nach einer solchen Änderung diese unwirtschaftlich. Aber wer weiß, mit den derzeit stark steigenden Strompreisen könnte sich das bald ändern. Der eingekaufte Strom muss nur teuer genug werden…
Was soll das Geheule. Das ist im Wesentlichen nur Paperwork und kann erledigt werden, wenn man wetterbedingt eh nicht aufs Dach klettern kann.
Alle, die diese sinnlose Regelung mitgetragen haben, sollten jetzt soviel Anstand haben, das möglichst geräuschlos wieder aus der Welt zu schaffen.
Das Artikelthema ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Umstellung auf EE auch noch nach 20 Jahren ohne jegliche Linie und Zielsetzung von irgendwelchen politischen Apparatschniks geplant und umgesetzt wird. Immer noch verstromt man auch in Zeiten wie diesen lieber das knappe Gas als unbürokratisch das bereits vorhandene Potential zu nutzen und benötigt Monate bis Jahrzehnte, um ein wenig Sinn in die Gesetzgebung zu bringen.
Neben der immer schon unsinnigen Kappung von Kleinanlagen stelle ich auch die Strompreisgestaltung schon lange in Frage, nach der der teuerste Verkäufer den Gesamtpreis diktiert. Aber dadurch verdienen sich einige großen Player ja derzeit dumm und dämlich, und irgendwie scheint davon auch der ein oder andere Politiker zu profitieren. Dass ich derweil 7 Cent für den eingepreisten Strom erhalte, der mittlerweile ein Vielfaches davon wert ist lässt mich schon ein wenig am Gesamtsystem zweifeln…
So was dummes, eine längst überfällige und unnötige Gängelung nicht abschaffen zu wollen, weil man keine Zeit hat!! Unglaublich, sowas auch noch zu drucken!
Das kann man bei Gelegenheit mitmachen oder gute Hersteller machen das auch remote per Fernwartung.
Beispiel aus der Praxis:
Anruf beim Netzbetreiber, ob Beantragung zum Wegfall der 70%-Kappung notwendig ist, Antwort: nicht Mal eine Info wäre notwendig gewesen.
Anruf beim Installateur zur Umstellung des Wechselrichters: Ja geht, allerdings in Verbindung mit einer Wartung der Anlage für insgesamt 350€.