Die meisten Menschen in Deutschland begrüßen die Strompreisbremse, lehnen aber ihre Finanzierung über eine umfassende Umsatzabschöpfung bei Betreibern erneuerbarer Energien ab. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragt wurde. Der Verband legte zudem ein Rechtsgutachten vor. Es stuft den Gesetzentwurf zur Erlösabschöpfung als verfassungswidrig ein.
Der Mangel an europäischen Produktionskapazitäten für Solarmodule gefährdet die Klimaziele in Deutschland und Europa, wie es von der Deutschen Umwelthilfe heißt. Sie fordert daher den sofortigen Aufbau einer nachhaltigen Photovoltaik-Wertschöpfungskette in Europa.
Das Wirtschaftsministerium des Landes unterstützt bis 2024 zwölf wirtschaftsnahe Forschungsprojekte. Über 40 Unternehmen sind an den Projekten beteiligt.
Offenbar auf Druck der FDP ist die geplante Anhebung der anzulegenden Werte für Photovoltaik-Dachanlagen wieder aus dem Entwurf gestrichen worden. Weiterhin enthalten ist die Abschöpfung von 90 Prozent der Mehrerlöse für Photovoltaik- und Windkraftanlagen ab einem Megawatt Leistung.
Daneben sind auch die Entwürfe für die Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen worden. Die Abschöpfung der Übergewinne soll nun zum 1. Dezember erfolgen.
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler will mit der Ausnahme für neue Vorhaben verhindern, dass Investitionshemmnisse entstehen. Das berichtet das „Handelsblatt“.
In einem vom Versorger Lichtblick beauftragten Gutachten kommt die Kanzlei Raue zu dem Ergebnis, dass der geplante Abschöpfungsmechanismus eine unzulässige Sonderabgabe darstellt. Lichtblick fürchtet schwere Schäden für den PPA-Markt. Der Versorger prüft eine Klage.
Die Schweiz wird 2023 Photovoltaik mit 600 Millionen Schweizer Franken fördern. Das gab das Bundesamt für Energie bekannt. Auch veröffentlichte es Zubauzahlen für das laufende Jahr: Von Januar bis Oktober 2022 wurden etwa 24.000 Photovoltaik-Anlagen für die Einmalvergütung angemeldet. Für das Gesamtjahr könnte eine neu installierte Photovoltaik-Leistung von einem Gigawatt erreicht werden.
Auch die Höchstwerte in den Ausschreibungen sollen auf 7,08 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr angehoben werden. Bei Photovoltaik-Dachanlagen bis einem Megawatt Leistung sind Aufschläge sowohl auf die Volleinspeiser-Zuschüsse als auch die Überschusstarife geplant.
Für das Frühjahr 2023 ist eine entsprechende Novelle des Denkmalschutzgesetzes geplant. Anstoß für die Gesetzesänderungen kam von Seiten der Kirche, die auf den Dächern ihrer Gotteshäuser die Installation von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht sehen will. Die Belange des Denkmalschutz sollten dabei solange zurückgestellt werden, bis Brandenburg seine Ziele beim Erneuerbaren-Ausbau erreicht hat.