Der Schweizer Verband liefert einen kompakten Überblick, welche neuen Regelungen und Verordnungen ab diesem Jahr für Photovoltaik-Anlagen greifen. Sie reichen vom neuen Winterstrombonus über die Rückliefervergütung bis hin zu neuen Flexibilitätsmechanismen.
China wird ab dem 1. April 2026 die Mehrwertsteuervergünstigungen für Photovoltaik-Produkte abschaffen und gleichzeitig die Vergünstigungen für Batterien vor einer vollständigen Abschaffung kürzen. Damit steigen die Exportkosten für Hersteller und Lieferungen werden möglicherweise auf Anfang 2026 vorgezogen.
Die Vorschläge zielen darauf ab, Bürokratie radikal abzubauen und die Kosten zu senken. Warum vor diesem Hintergrund ein Ersetzen der Ausschreibungen durch eine Festvergütung besonders sinnvoll ist, erklärt der Präsident der Energy Watch Group (EWG), Hans-Josef Fell, im Interview mit pv magazine.
Die aktualisierten Arbeitsausgaben von EEG sowie Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Messstellenbetriebsgesetz beinhalten die seit Dezember geltenden Neuregelungen, darunter auch relevante Änderungen für Photovoltaik, Smart Meter und Batteriespeicher.
Nach Ansicht des Think Tank geht es zu langsam mit der Minderung voran. Zum Referenzjahr 1990 ist nun eine Verringerung der CO2-Emissionen um 49 Prozent erreicht. Bis 2030 müssen die Emissionen deutlich stärker sinken, um das Klimaschutzziel einzuhalten.
Die Neuregelungen zum Energy Sharing aus der EnWG-Novelle treten zum 1. Juni in Kraft. Dann können Besitzer von Photovoltaik-Anlagen auch das Netz nutzen, um ihr Quartier mit überschüssigem Solarstrom zu beliefern. Die Initiative „Zukunft Altbau“ startet dazu eine Informationskampagne.
Die erneuerbaren Energien müssen das Fundament der Energieversorgung sein und bleiben. Daher, so der Verband, müssen die Ausbaupfade bis 2030 erhalten bleiben und auch die Umstellung auf Contracts for Difference möglichst risikoarm für die Betreiber ausfallen. Anlagen kleiner 200 Kilowatt Leistung will der BEE von der Umstellung ausnehmen.
Im Dezember ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Nun schaltet das Bundesamt ein Portal zur Registrierung der rund 29.500 Unternehmen frei, die von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen sind.
Der Großteil der Finanzmittel in Höhe von 814 Millionen Euro wird für Co-Location-Batteriespeicher verwendet, die in Kombination mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen entstehen. Das Geld stammt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Rund 4700 Leitungskilometer hat die Bundesnetzagentur damit vollständig genehmigt und diese können in den nächsten Jahren gebaut werden. Für den Umstieg auf Erneuerbare ist ein Bedarf an neuen Höchstspannungsleitungen von 16.800 Kilometern gesetzlich verankert.