In einem Positionspapier fordern die Verbraucherschützer neben höheren Vergütungssätzen für kleine Photovoltaik-Anlagen auch eine Anpassung des Degressionsmechanismus, bessere Förderprogramme und Ausbildungsbedingungen für Fachkräfte. Andernfalls sind weder eine Verpflichtung für die Installation einer Photovoltaik-Anlage gerechtfertigt noch die Ausbauziele bis 2030 erreichbar.
Einem vorläufigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge sollten Hersteller von Solarmodulen in einem Zeitraum von sieben Jahren nicht für die Kosten der Entsorgung von Elektroschrott verantwortlich sein, da die vor dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) im Jahr 2012 geltenden Vorschriften es den Mitgliedstaaten erlaubten, diese Verpflichtung stattdessen den Nutzern der Module aufzuerlegen. Die daraus resultierende Gesetzesänderung in einigen Staaten kann nach EU-Recht nicht rückwirkend angewendet werden.
Bei Themen wie Klimaschutz und Erneuerbaren-Ausbau finden sich viele Ziele aus dem Koalitionsvertrag in dem Bericht wieder. Ob die EEG-Umlage statt 2023 noch in diesem Jahr abgeschafft wird, ließ Bundeswirtschaftsminister Habeck bei der Vorstellung offen – die Möglichkeit werde aber derzeit geprüft.
Der Schweizer Solarverband appelliert an die Regierung, eine Stromproduktion von 50 Terawattstunden im Jahr 2050 anzustreben, wovon 45 Terawattstunden aus Photovoltaik-Anlagen stammen. Auch Greenpeace fordert vom eidgenössischen Parlament einen Solar-Sprint sowie attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen in Speichertechnologien.
Die dena-Netzstudie III empfiehlt, die bestehenden, voneinander unabhängigen Planungsprozesse in einer integrierten Planung zusammenzuführen. Ein zentrales Element könnte dabei ein vorgelagerter Systementwicklungsplan sein, der eine gemeinsame Grundlage für alle weiteren Planungsprozesse schafft.
Die Plattform für nachhaltige Finanzen der EU spricht sich wie die Bundesregierung klar gegen die Aufnahme der Atomkraft in die EU-Taxonomie aus. Bei Gaskraftwerken wollen sie strengere Vorgaben, während die Regierung in Berlin dafür weniger strenge Auflagen fordert. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug, einen endgültigen Vorschlag vorzulegen.
Geplant ist das Ende der EEG-Umlage laut Koalitionsvertrag für 2023. Die Fraktionen sehen darin jedoch eine mögliche Entlastung der Stromkunden, die schon früher willkommen wäre.
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zufolge hat eine „enorme Antragsflut“ die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erschöpft. Allein im Zeitraum seit November 2021 seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Zunächst seien daher keine weiteren Anträge nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich. Über den Umgang mit bereits eingegangenen, aber noch nicht bewilligten EH55- und EH40-Anträgen soll zeitnah entschieden werden.
Die Analysten gehen davon aus, dass es in diesem Jahr keine Förderung für Photovoltaik-Anlagen mehr auf nationaler Ebene geben wird. Die Dynamik des Photovoltaik-Marktes ist dennoch hoch. Der Ausbau der Produktionskapazitäten geht mit enormer Geschwindigkeit weiter. Ende November 2021 erreichten die Modulpreise mit etwa 29 Cent pro Watt einen vorläufigen Höhepunkt.
Der Verband fordert von der Regierung, sich bei der Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 50 Kilowatt endlich zu einigen und einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen. Der für das vergangenes Jahr versprochene Fördertopf für die großen Photovoltaik-Anlagen ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geöffnet worden.