Bevor die in Bundesbesitz befindlichen versiegelten Flächen mit Photovoltaik überdacht werden, braucht es nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums noch Machbarkeitsstudien und Kostensenkungen bei solchen Anlagen. Daher liegt der Fokus der geplanten EEG-Novelle zunächst auf Agri-Photovoltaik und Dachanlagen, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung hervorgeht.
Das Bundeswirtschaftsministerium verweist in seinem „Fortschrittsbericht Energiesicherheit“ insbesondere auf die Diversifizierung bei Kohle und Öl. Die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu reduzieren, wird hingegen als anspruchsvoll beschrieben. Für ein Embargo reicht es nach Ansicht von Habeck noch nicht.
Alle Steuerzahler erhalten eine Einmalzahlung von 300 Euro, Steuern auf Benzin und Diesel werden gesenkt. Die Erneuerbaren-Quote für neue Heizungen kommt bereits 2024. Für Neubauten gilt ab 2023 der Effizienzhaus-55-Standard.
Der Verband hat gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held einen Vorschlag erarbeitet, wie das EEG durch eine Regel für ein aktives Repowering ergänzt werden sollte. Damit soll der Tausch leistungsschwacher Solarmodule in Photovoltaik-Anlagen vor Ablauf des Vergütungszeitraums erleichtert und attraktiv für die Betreiber gestaltet werden. Allein bis 2030 könnte so eine zusätzliche Leistung von bis zu 10,5 Gigawatt installiert werden, ohne neue Flächen für Photovoltaik-Anlagen zu beanspruchen.
Der Bundesverband Photovoltaic Austria spricht von „zarten Begleitmaßnahmen für die Energiewende“. Er fordert endlich die ausstehenden Verordnungen aus dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz vorzulegen, um so dem Ausbau von Photovoltaik und Windkraft den notwendigen Schub zu verleihen.
Etwa 50 Landkreise, Kommunen, energiewirtschaftliche Unternehmen und Projektträger haben eigene Beiträge zum Ausbau von Photovoltaik und Windkraft zugesagt. Das Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen sieht aber zunächst die Landesregierung in der Pflicht.
Das Modell aus Bayern sollte dabei für Deutschland genutzt werden. Gerade Privathaushalte erwägen aufgrund der steigenden Energiepreise in der kommenden Zeit, in eine Photovoltaik-Anlage zu investieren.
Der Zubau von 84 Gigawatt Photovoltaik-Anlagen sowie 44,5 Gigawatt Windkraftanlagen, davon 39 Gigawatt Windkraftanlagen an Land sind entscheidend, um im Stromsystem innerhalb von fünf Jahren 50 Terawattstunden Erdgas zu ersetzen. Eine ambitionierte Wärmewende, höhere Energieeffizienz und ein Brennstoffwechsel könnten bei einem Ausfall der Gasimporte als Kompensation ebenso wichtig werden.
Banken müssen seit diesem Jahr aufzeigen, wie viel ihrer vergebenen Kredite nach der EU-Taxonomie grün sind. Allerdings fließen in die Green Asset Ratio nur Aktivitäten von Unternehmen ein, die mindestens 500 Mitarbeiter haben und kapitalmarktorientiert sind. Damit werden Milliardenkredite für viele Photovoltaik- und Windkraftprojekte nicht angerechnet, wie das Beispiel DKB zeigt.
Mit politischer Unterstützung soll der jährliche Photovoltaik-Zubau verdreifacht werden. Die Forderungen des Verbands reichen von höheren Ausschreibungsvolumen über eine Bereitstellung von einem Prozent der Landesfläche für Photovoltaik bis hin zu einer Pflicht der Nutzung für öffentliche Gebäude.