Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Eine Machbarkeitsstudie für das erste Vorhaben des Strukturwandelprojekts empfiehlt den Aufbau der geplanten Solarautobahn entlang der Autobahnen A44n und A46 auf Lärmschutzwänden, Windschutzanlagen und Böschungen. Für die Umsetzung ist nun insbesondere der rechtliche und organisatorische Rahmen mit der Autobahn GmbH zu klären.
Im neuen Werk in Hamburg können im Vollausbau jährlich PEM-Stacks mit einer Leistung von insgesamt mehr als fünf Gigawatt gefertigt werden. Ab dem 30. September 2024 firmiert die MAN-Tochter unter dem Namen Quest One.
Die Module könnten von Defekten betroffen sein, die von fehlerhaften Polyamid-Rückseitenfolien herrühren. Es handelt sich um Photovoltaik-Module, die Schott Solar zwischen 2010 und 2012 herstellte, und bei denen nun die Gefahr von Stromschlägen besteht.
Der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik zufolge erzeugte die Photovoltaik im Juli so viel Strom wie nie zuvor. Von Januar bis Juli 2024 lag das Plus gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei 14 Prozent. Der Anstieg geht allein auf den Anlagenzubau zurück – die Solarstrahlung blieb unter dem Niveau des Vorjahres.
Einer Studie der Stiftung zufolge sind Dachdecker für die Installation von Photovoltaik-Anlagen oft nicht ausreichend qualifiziert. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) weist das vehement zurück – bei Aus- und Weiterbildung habe die Photovoltaik schon lange einen hohen Stellenwert.
In der Solarbranche ist das Interesse an dynamischen Tarifen groß, denn sie versprechen für steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen und Elektroautos, kombiniert mit dem Einsatz von Batteriespeichern, hohe Einsparungen bei den Stromkosten. Im pv magazine Podcast diskutieren wir über das Potenzial und die technischen Voraussetzungen.
NEN hat die niederländischen Verbraucher vor den Risiken gewarnt, wenn Balkon-Photovoltaik-Anlagen falsch angebracht und angeschlossen werden.
Vor Gericht wird in vielen Fällen darüber gestritten, ob die Solarmodule richtig und rechtskonform in Photovoltaik-Anlagen eingebaut sind. Dabei werden oftmals Begrifflichkeiten vermengt, die gar nicht auf den konkreten Fall anwendbar sind. Andreas Kleefisch und Markus Recklin von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte aus Münster versuchen, den Nebel im Dickicht der verschiedenen deutschen und EU-weiten Vorschriften zu lichten.
Das Solardach für St. Karl Borromäus in Nürnberg-Mögeldorf ist 800 Quadratmeter groß und hat eine Leistung von 123 Kilowatt. Farbe und Höhe der Solarmodule entsprechen optisch den bis dahin genutzten schwarzen Schindeln.
Vier Millionen Euro stehen für Photovoltaik-Projekte unter anderem an Lärmschutzwänden, auf Überdachungen von Haltestellen, Fahrrad-Stellplätzen und Radwegen oder auf Trafohäuschen zur Verfügung. Bewerbungen sind ab sofort möglich.