Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Angesichts der monatlichen Kürzungen der Solarförderung für große Photovoltaik-Dachanlagen versuchen viele, ihre Projekte schnellstmöglich ans Netz zu bringen. Zum 1. April griff die letzte Stufe der Sonderkürzungen, die im Energiesammelgesetz beschlossen wurden.
Bereits bis zur Sommerpause will die Bundesregierung die Neuregelung beschließen, die dann auch direkt in Kraft treten soll. Demnach soll die Solarförderung künftig nur noch gezahlt werden, wenn Solarmodule mit einer Leistung von mindestens 350 Watt in den Photovoltaik-Anlagen verbaut sind. Berlin reagiert mit der Verordnung auf ein Verlangen der EU-Kommission, die von den Mitgliedsstaaten mehr Nachhaltigkeit bei der Förderung erneuerbarer Energien fordert.
Viele Verteilnetzbetreiber verlangen offenbar viel zu hohe Preise von Photovoltaik-Anlagenbetreibern, zumal wenn diese nicht zur Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtet sind. Die Gebühren für die RLM-Zähler schwanken nach Auswertung von Com-Metering zwischen 200 und 1070 Euro pro Jahr.
Knapp 750 Bewilligungen der 3600 Anträge, die im ersten Jahr der Förderung eingingen, stehen nach Angaben des Umweltministeriums in Stuttgart noch aus. Es kündigte zudem an, dass das Programm ausläuft, sobald das Fördervolumen von zehn Millionen Euro erreicht ist und das könnte bereits Pfingsten der Fall sein.
Interview: Die Betrachtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, wonach sich Photovoltaik-Anlagen auf den Schulneubauten wirtschaftlich nicht lohnen, greift für den Grünen-Abgeordneten Andreas Otto zu kurz. Er setzt darauf, dass die Neubauten später von externen Anbietern mit Photovoltaik-Anlagen nachgerüstet werden. Zudem hält er eine Solarpflicht nach dem Vorbild Tübingens auch in der Hauptstadt für notwendig.
Zum Kaufpreis haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Die Minderheitsanteile befinden sich im Besitz des Management-Teams von Enerparc Inc.
Insgesamt 121 Zuschläge für Photovoltaik-Projekte mit gut 505 Megawatt hat die Bundesnetzagentur verteilt. Die Ausschreibungsrunde war deutlich überzeichnet, allerdings mussten 17 Gebote mit fast 200 Megawatt Gesamtleistung wegen Formfehlern ausgeschlossen werden. Auch viele Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten kamen nicht zum Zug, was wesentlich zur Erhöhung der Zuschlagswerte beigetragen haben dürfte. Der BSW-Solar fordert daher auch eine Lockerung der Flächenkulisse, um den Photovoltaik-Zubau nicht unnötig zu verteuern.
Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg entschied nun, dass die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage im Gesetz von 2012 keine staatliche Beihilfe waren. Die Bundesregierung war damit mit einer Revision erfolgreich. Der EuGH kommt nun zu dem Ergebnis, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen wurden. Der BEE sieht seine Rechtsauffassung bestätigt und fordert eine Überprüfung aller Regelungen, die seither auf Druck der EU-Kommission ins EEG aufgenommen wurden.
Bereits im dritten Jahr in Folge ist die Zahl der geplanten Kohlekraftwerke gesunken und auch die Zahl der Anlagen, die 2018 ans Netz gingen. Mehr als 100 Institutionen haben nach der aktuellen Studie von Greenpeace, Global Energy Monitor und Sierra Club ihre Finanzierungen für Kohlekraftwerke massiv eingeschränkt.
Der Umsatz ging im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls erheblich zurück. Mit einem Kostensenkungsprogramm will das Photovoltaik-Unternehmen die Wende schaffen. Doch die Erwartungen für das erste Quartal zeigen noch einen anhaltenden Abwärtstrend.