Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Eigentlich sollte es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Solar-Stecker-Geräte geben. Doch nicht alle Netzbetreiber akzeptieren dies und versuchen mit zweifelhaften Argumentationen den Anschluss dieser kleinen Photovoltaik-Anlagen zu verhindern. Wir haben den Rechtsanwalt Jörn Bringewat von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz gefragt, ob dies nach den geltenden Vorschriften möglich ist, den Anschluss der Balkonmodule mit hohen Anforderungen zu verknüpfen. Während die rechtlichen und technischen Vorschriften äußerst komplex gestaltet sind, hat er als Privatmann doch einen eindeutigen Lösungsvorschlag.
In weniger als 1,5 Jahren laufen die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung. Der Weiterbetrieb ist nach den derzeitigen Richtlinien dann zwar grundsätzlich möglich, aber nur wenn es einen Abnehmer für die Solarstrom gibt. Auch das Privileg beim Photovoltaik-Eigenverbrauch entfällt nach Ende der EEG-Vergütung.
Die Analysten gehen in ihrem jüngsten Bericht davon aus, dass die Mehrheit der im Jahr 2040 installierten Batteriesysteme mit insgesamt 1095 Gigawatt/2850 Gigawattstunden auf Großspeicher entfallen wird. Die Preise werden aufgrund der Nachfrage nach Netzdienstleistungen und Elektrofahrzeugen weiter sinken.
Kalifornische Forscher haben die „technisch-ökologischen“ Synergien von Photovoltaik-Anlagen untersucht. Dabei haben sie zahlreiche Umweltvorteile ausgemacht, die oft übersehen werden – etwa den geringeren Wasserbedarf von Ackerfrüchten in Agro-Photovoltaik-Projekten.
Die Kohleregionen der EU bieten ein Potenzial für die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 730 Gigawatt. Sie würden rechnerisch so viel Strom erzeugen wie alle europäischen Kohlekraftwerke zusammen. Allerdings würden mit dem Umstieg von Kohle auf Solar wohl mehrere Zehntausend Arbeitsplätze verloren gehen.
Bereits am 1. August startet das neue Förderprogramm im Freistaat. Es sieht einen Zuschuss von bis zu 3200 Euro für eine neu installierte Speicherkapazität von 30 Kilowattstunden vor. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung im Verhältnis von mindestens eins zu eins installiert wird. Auch Ladesäulen will der Freistaat künftig bezuschussen.
Nach einem starken Jahresauftakt hat die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in Deutschland nach Ende der Sonderkürzungen für große Dachanlagen wieder nachgelassen. Die Solarförderung sinkt in den Monaten August bis Oktober erneut jeweils um 1,4 Prozent.
Die Lobbyinitiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat jüngst zwölf Thesen zum Klimaschutz vorgelegt. Nach Meinung des Bundesverband Erneuerbare Energie versucht die Initiative mit ihren Argumenten, die Energiewende zu blockieren und notwendige politische Maßnahmen zu verhindern.
2021 werden die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung fallen. Die Freiburger Wissenschaftler fragen Betreiber, welche Optionen sie für den Weiterbetrieb der Anlagen nach dem Ende der EEG-Förderung sehen. Zur Auswahl stehen dabei fünf verschiedene Möglichkeiten.
Erst in diesem Jahr war das neue Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Anlagen eingeführt worden. Nach einer Meldung der chinesischen Nachrichtenagentur „Xinhua“ will die chinesische Energiebehörde weitere Änderungen vornehmen, um den Bedarf an Solarförderung weiter zu senken.