Der chinesische Photovoltaik-Hersteller konnte den Wirkungsgrad für seine auf 182 Millimeter Wafer hergestellte Topcon-Solarzellen weiter verbessern. Das chinesische Institut für Metrologie bestätigte den Wirkungsgradrekord.
Wer in die Installation einer Photovoltaik-Dachanlage und eines Speichers investiert, kann mit der „sonnenFlat direkt“ höhere Erlöse erzielen als durch die EEG-Einspeisevergütung. Die Privathaushalte profitieren dadurch direkt von den höheren Marktwerten an der Strombörse. Die Stromkosten können Sonnen zufolge je nach Größe der Photovoltaik-Anlage und des Heimspeichers bis auf null sinken.
Die Ausgaben lagen im vergangenen Monat fast 620 Millionen über den Einnahmen. Dies lag unter anderem an den gesunkenen Erlösen bei der Vermarktung des Stroms aus den Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Außerdem gab es im Zuge der Jahresabrechnung mit den Verteilnetzbetreibern große Ausgaben.
Das Energieministerium in Dresden will den Photovoltaik-Ausbau beschleunigen. Dazu arbeitet es neben einer schrittweise einzuführenden Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auch an Freiflächen- und Agri-Photovoltaik-Projekten.
Der Konzern will das Speichersystem in seiner Bergbau-Sparte für die Elektrifizierung und Dekarbonisierung nutzen sowie in seiner Off-Road-Fahrzeugflotte einsetzen. Die schnell ladenden Batterien basieren auf einem patentierten Curved-Graphene-Material und sind kombiniert mit Eigenschaften von Superkondensatoren und Batterien.
Auf dem Deutsch-Türkischen Energieforum unterzeichneten Vertreter beider Seiten eine entsprechende Absichtserklärung. Mindestens neun Millionen US-Dollar will das türkische Photovoltaik-Unternehmen in den kommenden drei Jahren demnach in gemeinsame Forschungsaktivitäten investieren.
Die Wissenschaftler haben Vorschläge gemacht, wie die Maßnahmen der EU-Kommssion noch effektiver wirken könnten. Dazu zählt eine Ausweitung der Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage, etwa auch auf neue Parkplätze. Zudem sollten die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen für den raschen Ausbau bei Photovoltaik-Dachanlagen in ihren Ländern zu schaffen.
Mit der Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes gilt die Begrenzung der Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt nicht mehr für Anlagen, die seit dem 14. September in Betrieb gegangen sind. Zudem wird sie ab dem kommenden Jahr für Photovoltaik-Anlagen bis sieben Kilowatt Leistung wegfallen, bei größeren Dachanlagen nur, wenn ein Smart Meter eingebaut wird. Die Befürchtungen, Betreiber von Stecker-Solar-Geräten müssten wegen der fehlenden 70-Prozent-Begrenzung nun Strafzahlungen leisten, sind mit der gesetzlichen Neuregelung ebenfalls vom Tisch. (Aktualisiert mit weiteren Details zur Beendigung der 70-Prozent-Begrenzung.)
Die GCE Kraftwerkspark I GmbH hatte parallel mit der Muttergesellschaft im Januar wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenz anmelden müssen. Nun hat das zuständige Amtsgericht das Verfahren eröffnet.
Eine entsprechende Richtlinie für die Denkmalschutzbehörden wird derzeit von der Staatskanzlei und dem Kulturministerium vorbereitet. Nach der Zustimmung im Landtag kann sie in Kraft treten und soll Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auch auf Kulturdenkmalen ermöglichen.