Sicherheitsrisiko bei Plug-In-Photovoltaik-Anlagen

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Photovoltaik-Anlagen, die Strom per Schutzkontakt-Stecker über die Steckdose in den Hausstromkreislauf einspeisen, entsprechen nicht den VDE-Sicherheitsvorschriften. Das geht aus einem Hinweis des DKE Normengremiums UK 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ hervor. „Das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig“, heißt es dazu in einer entsprechenden Pressemitteilung des VDE.  
Vorhandene Schutzeinrichtungen der häuslichen Elektroinstallation (zum Beispiel Sicherungen) können ihre Schutzfunktion nicht mehr im vollen Umfang erfüllen, wenn eine sogenannte Plug-In-Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen wird. Steckdosen können rückgespeisten Strom laut VDE nicht erkennen und daher auch nicht ordnungsgemäß darauf reagieren. Daher könne es „bereits kurz nach dem Einstecken des Photovoltaik-Moduls zu einer Überlastung des Stromkreises und zu Bränden kommen.“ Der VDE empfiehlt Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich nur von fachkundigen Personen installieren zu lassen, „die eine normengerechte Installation von normengerechten Stromerzeugungseinrichtungen nach VDE-Sicherheitsvorschriften gewährleisten können.“ (Mirco Sieg)

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