Dauerhafte Schutzzölle auf Solarmodule aus China

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Die Europäische Kommission hat entschieden, die bisher vorläufigen Schutzzölle auf Solarmodule aus China zu dauerhaften Zöllen mit einer Laufzeit von zwei Jahren zu verlängern. Die im Sommer getroffenen Vereinbarungen mit chinesischen Importeuren zu Mindestpreisen und einer Import-Mengenbegrenzung bleiben weiterhin bestehen. Mit diesem Beschluss soll neben dem Anti-Dumpingverfahrung nun auch dem Anti-Subventionsverfahren gegen chinesische Importeure von Solarmodulen Rechnung getragen werden. Unternehmen, die sich an die im Sommer vereinbarten Mindestpreise und die jährliche Import-Mengenbegrenzung halten, müssen keine Schutzzölle zahlen, heißt es in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Für die restlichen Firmen gelten ab dem 6. Dezember die nun dauerhaften Zölle.
Am 5. Juni 2013 hatte die EU-Kommission vorläufige Schutzzölle auf chinesische Photovoltaikprodukte beschlossen. Am 2. August 2013 war dann eine Vereinbarung über Mindestpreise und eine Importmengenbegrenzung mit chinesischen Importeuren getroffen worden. Trotzdem sollen nun definitive Schutzzölle eingeführt werden, die zwei Jahre lang gültig bleiben.
Die Entscheidung begründet die Europäische Kommission mit der Erwartung, dass die Zölle in Kombination mit den im Sommer getroffenen Vereinbarungen die Abwärtsspirale der Preise für Solarmodule stoppen können. Eine grüne und nachhaltige Entwicklung sei nur mit einer nachhaltigen Industrie möglich. Stabile Preise seien daher nicht nur für die aktuelle Produktion sondern auch für zukünftige Investitionsentscheidungen wichtig. Unfairer Handel mit Solarmodulen sei mit einer gesunden globalen Solarindustrie nicht kompatibel. (Mirco Sieg)

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