Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung nach dem StromVKG
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung nach dem neuen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) gestartet. Bis zum 8. September können Unternehmen Gebote für neue gesicherte Erzeugungs- und Speicherkapazitäten einreichen. Zum Auftakt werden 4,5 Gigawatt Leistung ausgeschrieben. Die erfolgreichen Bieter verpflichten sich, ihre Anlagen über einen Zeitraum von 15 Jahren vorzuhalten, und erhalten dafür eine Kapazitätsvergütung.
Die Ausschreibung ist die erste von insgesamt sechs geplanten Ausschreibungsrunden. Zunächst sind zwei Ausschreibungen à 4,5 Gigawatt für Langzeitkapazitäten vorgesehen. Später folgt eine Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten über 2 Gigawatt Leistung. Ab 2029 sollen drei weitere Ausschreibungen stattfinden.
Um einen netzdienlichen Ausbau zu erreichen, enthält das Ausschreibungsdesign eine regionale Steuerung. Zunächst wird mindestens ein Drittel des Ausschreibungsvolumens im sogenannten netztechnischen Norden vergeben. Erst danach werden Projekte im netztechnischen Süden berücksichtigt. Deren Gebote werden allerdings mit einem Abschlag von 16.000 Euro je Megawatt auf den Gebotswert bewertet.
Der maximale Gebotswert beträgt 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr. Die reduzierte Leistung wird mithilfe gesetzlich festgelegter Reduktionsfaktoren bestimmt. Für jede zugelassene Technologie gelten dabei unterschiedliche Faktoren.
Hohe Anforderungen an Batteriespeicher
Batteriespeicher dürfen nur teilnehmen, wenn sie mindestens zehn Stunden Leistung bereitstellen können. Für einen Zehn-Stunden-Speicher gilt ein Reduktionsfaktor von 0,58. Bei einer Speicherdauer von 20 Stunden steigt dieser auf 0,85 und entspricht damit dem Wert eines Gas- und Dampfkraftwerks. Überdies verlangt die Ausschreibung für Batteriespeicher eine technische Verfügbarkeit von 100 Prozent. Für Gas- und Dampfkraftwerke genügt dagegen eine technische Verfügbarkeit von 85 Prozent.
Auch der geforderte Zyklenwirkungsgrad von mindestens 92 Prozent dürfte insbesondere Langzeitspeichertechnologien wie Flow-Batterien vor Herausforderungen stellen. Hinzu kommt das Produktherkunftskriterium. Wesentliche Komponenten, darunter Batteriezellen und Wechselrichter, müssen aus der Europäischen Union oder aus Staaten stammen, die mit der EU ein Freihandelsabkommen geschlossen haben. Außerdem müssen sämtliche Anlagen Momentanreserve bereitstellen können.
Die Zuschlagswerte sollen am 3. November veröffentlicht werden. Bereits am 10. November will die Bundesnetzagentur den Gebotstermin für die zweite Ausschreibungsrunde bekannt geben.
„Das StromVKG soll in Kürze in Kraft treten. Dadurch hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, damit der Strommarkt auch in Zukunft über ausreichend gesicherte Leistung verfügt. Das ist von hoher Bedeutung für die Versorgungssicherheit und sichert Phasen ab, in denen zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird“, sagt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. „Die Bundesnetzagentur hat sich schon vor Verabschiedung des Gesetzes gründlich vorbereitet. Wir werden die Ausschreibungen nun mit größter Sorgfalt, aber zügig umsetzen. Unser Ziel ist es, dass die ersten Anlagen möglichst bald errichtet werden können.“
Ausschreibungsdesign stößt auf Kritik
Das Ausschreibungsdesign war bereits im Vorfeld Gegenstand intensiver Diskussionen. Vertreter der Speicherbranche kritisieren, dass das Gesetz zwar formal technologieoffen ausgestaltet sei, die konkreten technischen Anforderungen jedoch dazu führten, dass Langzeit-Batteriespeicher praktisch kaum wettbewerbsfähig seien.
Mehrere Studien kamen zuletzt zu dem Ergebnis, dass sich neue Gaskraftwerke in einem kostenoptimierten Stromsystem zwar nicht vollständig vermeiden lassen, gleichzeitig ließe sich ihr Bedarf durch den Einsatz von Langzeitspeichern deutlich reduzieren. Kritisiert wird zudem, dass der zulässige Höchstgebotswert von 244.000 Euro je Megawatt vergleichsweise hoch angesetzt sei. Da die Förderung über eine Umlage finanziert wird, rechnen verschiedene Analysen mit zusätzlichen Kosten für Stromverbraucher von etwas mehr als einem Cent pro Kilowattstunde.
Beihilferechtliche Genehmigung steht noch aus
Unternehmen müssen ihre Gebote jetzt einreichen, obwohl die Europäische Kommission das StromVKG bislang noch nicht beihilferechtlich genehmigt hat. Kritiker bemängeln, dass anders als bei vergleichbaren Förderinstrumenten keine vorherige Abstimmung mit der Kommission erfolgt sei. Projektentwickler müssten damit Investitionsentscheidungen treffen, obwohl die beihilferechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
Jedoch gibt es auch Juristen, die darauf verweisen, dass das StromVKG möglicherweise gar keiner klassischen beihilferechtlichen Genehmigung bedarf. Das Modell werde über eine Umlage finanziert und nicht unmittelbar aus dem Bundeshaushalt. Somit sei es keine klassische staatliche Förderung. Ob die Europäische Kommission dennoch eine förmliche beihilferechtliche Prüfung durchführen wird, ist bislang offen.
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