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Bundestag macht Weg für Ausschreibungen von Gaskraftwerken frei

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat das Parlament den Weg frei gemacht für das Strom-VKG. Damit werden noch in diesem Jahr neun Gigawatt für Backup-Kraftwerke ausgeschrieben, die ab 2031 gesicherte Leistung liefern sollen. Die Ausschreibung von zwei Gigawatt Erzeugungskapazitäten ist zudem für das kommende Jahr vorgesehen.
Reichstag, Berlin
Nach einigem Hin und Her hat der Bundestag das Strom-VKG noch vor der Sommerpause beschlossen. | Foto: Thibaud FRERE auf Pixabay

Der Bundestag hat am späten Donnerstagnachmittag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ diskutiert und abgestimmt. Das sogenannte Strom-VKG ist dabei mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU, CSU und SPD angenommen worden. Die Opposition – also AfD, Grüne und Linke – stimmte gegen den Entwurf. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hatte zuvor noch kleine Änderungen am Ursprungsentwurf der Bundesregierung vorgenommen.

Das sieht vor, Reservekraftwerke für die Versorgungssicherheit im Zuge des geplanten Kohleausstiegs zu bauen. Dazu soll es verschiedene Ausschreibungen geben, um den Bedarf an gesicherter Leistung für das Zieljahr 2026 zu beschaffen. Jeweils 4,5 Gigawatt werden noch in diesem Jahr ausgeschrieben. Die Termine sind 8. September und 29. Dezember. Im Mai 2027 soll es zudem eine weitere Ausschreibung für zwei Gigawatt an Erzeugungskapazitäten geben. Die Anlagen sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren “verfügbar gehalten werden“, wie im Geetz vorgesehen ist. Die ersten neun Gigawatt sind zudem mit Langfrist-Speicher-Kriterien versehen. Zudem sollen die neuen Kraftwerke zwingend “Wasserstoff-ready“ sein und müssten ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden.

Eine Änderung, die erst auf den letzten Metern ins Gesetz kam, ist die Anhebung der Gebotsobergrenze von 173.000 auf 244.000 Euro pro Megawatt. Dies können die Betreiber also in den Ausschreibungen maximal für die Bereitstellung der Kapazität in ihren Kraftwerken verlangen. Ebenfalls noch leichte Nachbesserungen gab es für Batteriespeicher, die sich an den Ausschreibungen beteiligen wollen. Anstatt mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom bereitzustellen und nach einer Unterbrechung von höchstens einer Stunde erneut zehn Stunden zu liefern, ist jetzt eine Unterbrechung von drei Stunden zulässig. Danach müssten die Anlagen nur bis zu 80 Prozent aufgeladen sein.

Die SPD-Politikerin Nina Scheer hob die erreichten Nachbesserungen für Batteriespeicher und Anlagenzusammenschlüsse in der Debatte hervor. Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig zeigte sich dagegen eher enttäuscht von dem Gesetzentwurf, der keine Technologieoffenheit gewährleiste. Auch fehle ein klarer und ambitionierter Pfad zur Klimaneutralität sowie ein Gegenfinanzierungsmechanismus. „Nach endlosem Hin und Her ist die Erleichterung in der Branche über den Gesetzesabschluss zum StromVKG nachvollziehbar. Gerade mit Blick auf den Umbau unseres Stromsystem musste eine neue, tragbare Lösung für Back-up-Kapazitäten gefunden werden, um die Versorgungssicherheit abzusichern“, sagte Uhlig weiter.

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) heißt es, das Strom-VKG gehe in die richtige Richtung, allerdings würden Speicher weiterhin benachteiligt. Eine vollständige Gleichbehandlung werde nicht erreicht. „Der Bundestag hat wichtige Korrekturen vorgenommen. Das ist ein gutes Signal für Speicher als zentrale Säule der Versorgungssicherheit“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Von echter Technologieoffenheit kann aber noch keine Rede sein. Batteriespeicher werden bei der Teilnahme an den geplanten Kraftwerksausschreibungen weiterhin strukturell benachteiligt.“

Positiv sei, dass die Resilienzkritierien künftig nicht nur für Erneuerbaren-Anlagen und Batteriespeicher, sondern auch für Gaskraftwerke gelten sollen. Auch sei positiv, dass die Faktoren für die sogenannten Höchsterbringungsdauern auf bis zu 24 Stunden ergänzt wurden. Für Batteriespeicher mit längeren Speicherdauern lägen diese Faktoren mit 0,89 sogar oberhalb derjenigen für Gaskraftwerke mit 0,85. Die im Gesetz als Reduktionsfaktoren bezeichneten Werte bilden die Verlässlichkeit der verfügbaren Leistung der jeweiligen Technologien ab. „Die nun beschlossenen Änderungen verbessern einzelne Rahmenbedingungen, lösen aber das Grundproblem nicht: Die Ausschreibungssystematik ist weiterhin stark auf Gaskraftwerke zugeschnitten“, so Körnig weiter.

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Kommentare

Frank Bleichinger
Jul 10, 2026

Die Frage ist: Werden sich diese neuen Gaskraftwerke in den nächsten 20-30 Jahren gewinnbringend betreiben lassen? Die Gaspreise werden steigen, andere Regierungen kommen an die Macht. Mir wäre die Sache als Betreiber zu heikel und ungewiss, um überhaupt auf diese Ausschreibung bieten zu wollen.
Da würde ich doch eher Batteriestacks errichten. Das geht sehr viel schneller und es können sofort Erlöse erziehlt werden.

gernot
Jul 10, 2026

Wir haben 2020 völlig zurecht den Kohleausstieg beschlossen und festgelegt, dass die Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke ersetzt werden sollen, die zwar auch fossile Energie verbrennen, dabei aber wesentlich weniger klimaschädlich sind. Aber was 2020 richtig war, ist heute falsch und wir sollten den Kohleausstieg verschieben, denn die Rahmenbedingungen haben sich gravierend verändert.

Das Gaskraftwerke deutlich klimafreundlicher arbeiten gilt nur für Pipeline-Gas, dass wir zum Zeitpunkt des damaligen Beschlusses reichlich hatten. Betrieben mit LNG ist die Gasverstromung nicht mehr klimafreundlicher als die Kohleverstromung und wenn das LNG aus Fracking-Gas gewonnen wird sogar klimaschädlicher als die Kohleverstromung. Norwegens Gasvorräte sind in 15-20 Jahren erschöpft und wir werden dann fast nur noch LNG nutzen.

Was noch gegen neue Gaskraftwerke spricht: Aufgrund unserer Abhängigkeit von Importen fossiler Energie haben wir gerade die 2. Wirtschaftskrise binnen 4 Jahren. Kohle gewinnen wir im Inland, was Unabhängigkeit und Resilienz bedeutet. Mit neuen Gaskraftwerken zementieren wir für weitere Jahrzehnte die Abhängigkeit von Importen fossiler Energie aus Ländern, die unzuverlässig oder uns feindlich gesinnt sind. Aus genau diesen Überlegungen heraus setzt auch China auf Kohlekraft als Backup und nicht auf Gas.

Nun sollen wir aber nicht für die Zukunft auf Kohlestrom setzen, denn natürlich ist der weiter dreckig und klimaschädlich. Aber zum Glück hat sich noch etwas geändert: Die Kosten für Batterien sind auf 1/4 gesunken.

2025 kamen Kohlekraftwerke in D auf durchschnittlich 3.100 Volllaststunden. Wenn wir bis 2030 500 GWh Batteriekapazität zubauen, was durch Überbauung bestehender EE-Anlagen sogar komplett ohne neue Netzanschlüsse möglich wäre, dann brauchen wir Backup-Kapazitäten nur noch in ausgedehnten Dunkelflauten und können alles andere mit Batterien decken. Die Kohlekraftwerke würden dann nur noch 300-500 Stunden im Jahr laufen, was die Klimagasemissionen aus diesen Kraftwerken um 84-90% senken würde. Bis 2045 können wir so viel Batteriekapazität zubauen, dass wir keine Backupkapazität mehr brauchen.

Und damit ist auch das neue Lieblingsargument der Gaskraftwerksfetischisten entkräftet: „Selbst Habeck wollte Gaskraftwerke bauen, also kann das ja wohl nicht verkehrt sein und die Kritik an Reiche ist scheinheilig“.

Rahmenbedingungen ändern sich und nur wer dumm ist oder eine sinistre Agenda verfolgt, hält an veralteten Einschätzungen fest. Das Elektroauto wurde auch vor 120 Jahren erfunden. Hat sich nie durchgesetzt. Noch vor 15 Jahren waren Kosten und der CO2-Rucksack so groß, dass es sinnvoller war, auf möglichst effiziente Verbrenner zu setzen. Das hat sich geändert und deshalb ist es jetzt überaus sinnvoll, Straßenverkehr komplett auf Elektromobilität umzustellen. Und genau so haben sich die Rahmenbedingungen für Gaskraftwerke geändert.